Anunțul 635491-2026 pentru Germania – Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă – Rahmenvertrag Beratung Azure, Endpoint & Betrieb este publicat de Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) și este încadrat la codul CPV 72000000.
Sinteză HarveyAI
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Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.07.2030. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Place performance street LOT
Ingolstädter Landstrasse 1
Alte informații publicate11
Cross border law description PROC
Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Cross border law identifier PROC
CrossBorderLaw
Dispatch date
2026-09-14+02:00
Dispatch time
10:22:21+02:00
Official language
DEU
Ojs number
178/2026
Place performance street PROC
Ingolstädter Landstrasse 1
Received submissions type code
tenders | t-esubm | t-sme | t-oth-eea | t-no-eea
Received submissions type val
4 | 4 | 3 | 0 | 0
Acord-cadru și sistem dinamic2
Framework agreement LOT
fa-wo-rc
Framework value CUR NOTICE
EUR
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-14T00:00:00+02:00
Procedure identifier
ac8e1cc9-ffac-4ad1-a4be-41b8eb0514fc
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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21
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Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Rahmenvertrag Beratung Azure, Endpoint & Betrieb
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Preis
300 Tage pro Jahr Laufzeit 12 Monate Option: 3 x 12 Monate (insgesamt 1.200 Tage) Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmen-gen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Vergütet wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung.
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.07.2030. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Im Nachgang der Cyber-Attacke vom 15.03.2022 hat das Helmholtz Zentrum München einen massiven Umbau der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Ziel ist es dabei, die On-Premises-Ressourcen durch eine moderne, gut integrierte und leistungsfähige Cloud-Infrastruktur zu erweitern und zu ergänzen. Schwerpunkte dieses Ausbaus sind die Umstellung des kompletten Lifecycles der Geräte auf ein Cloud-basierts Management (Intune), die zunehmende Einbindung von Cloud-Ressourcen aus der Azure Cloud, beispielweise zum Aufbau einer Fallback-Netzwerk-Infrastruktur. Weiterhin wird der Aufbau eines Regelbetriebs im Bereich der M365-Ressourcen angestrebt. All dies soll vor dem Hintergrund einer evtl. NIS2-Regulatorik geschehen und entsprechend bereits heute mitgedacht werden. Die Begleitung eines ggf. erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung neuer Bestandteile der IT-Infrastruktur (Software oder Hardware) ist NICHT Teil der zu beschaffenden Beratungsleistung. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine fachlich und technisch qualitativ hochwertige und zeitlich zielorientierte sowie wirtschaftliche Erfüllung der Aufgabe, die letztendlich in einer vollständigen, belastbaren und umsetzbaren Beratung oder Empfehlung bzw. in der entsprechenden Umsetzung mündet. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetztes Personal vollumfänglich selbständig und ohne Eingliederung in die internen Strukturen von Helmholtz Munich tätig wird. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer seine Kompetenz einsetzt, Kommunikationswege und Abstimmungsrunden nutzt, für Verständnis und Transparenz sorgt, verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit den Ressourcen umgeht sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers anleitet, qualifiziert und seine Kenntnisse überträgt. Um diese geforderte Dienstleistungsqualität zu erreichen, wird erwartet, dass bei der Erfüllung der Aufgaben in der Regel folgende Rahmenbedingungen Beachtung finden: (1) Der Gestaltungsspielraum der Organisation wird grundsätzlich eingehalten, aber auch genutzt. Auf der einen Seite gilt dies u.a. für Kooperation, die Vorgehensweisen, die einzusetzenden Methoden und den Aufbau der Dokumentation. (2) Es erfolgt ein sehr strukturiertes, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten mit sehr hoher Lösungskompetenz und Ergebnisorientierung; gleichzeitig werden die Aufgaben in Kooperation mit den Dialogpartnern erfüllt. Dabei werden eigene Ideen eingebracht und - soweit sinnvoll möglich - angewandt. (3) Die Beherrschung und Anwendung von einschlägigen Methoden und von Vorgehensmodellen wird vorausgesetzt. Als wesentlichen Punkt fordert Helmholtz Munich, dass die jeweilige Beauftragung ohne Einarbeitungszeit bezogen auf die zu verwendenden Methoden, Vorgehensmodelle oder die Nutzung des aktuellen und wissenschaftlichen Standes der Technik angegangen werden kann. Die Projekte und Vorhaben stehen in aller Regel unter einem sehr engen Zeitplan, der es notwendig macht, bereits erfolgreich erprobte Strukturen, Methoden, Fachwissen und Erkenntnisse ohne Zeitverzug auf die Aufgabe anzuwenden. Dies setzt die entsprechende Kompetenz in diesen Bereichen voraus. Im Folgenden werden die Anforderungen aufgezeigt, deren Erfüllung mindestens in der jeweils aufgeführten Qualität vom Auftragnehmer erwartet und gefordert wird.
Leistung
AppSphere AG
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1
LOT-0000
Rahmenvertrag Beratung Azure, Endpoint & Betrieb
300 Tage pro Jahr Laufzeit 12 Monate Option: 3 x 12 Monate (insgesamt 1.200 Tage) Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmen-gen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Vergütet wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung.
72000000 — Servicii IT: consultanta, dezvoltare de software, internet si asistenta
LOT-0000
Câștigător: AppSphere AG · CUI DE269863243
Contract CON-000114 sept. 20264 oferte primite
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Descriere
Im Nachgang der Cyber-Attacke vom 15.03.2022 hat das Helmholtz Zentrum München einen massiven Umbau der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Ziel ist es dabei, die On-Premises-Ressourcen durch eine moderne, gut integrierte und leistungsfähige Cloud-Infrastruktur zu erweitern und zu ergänzen. Schwerpunkte dieses Ausbaus sind die Umstellung des kompletten Lifecycles der Geräte auf ein Cloud-basierts Management (Intune), die zunehmende Einbindung von Cloud-Ressourcen aus der Azure Cloud, beispielweise zum Aufbau einer Fallback-Netzwerk-Infrastruktur. Weiterhin wird der Aufbau eines Regelbetriebs im Bereich der M365-Ressourcen angestrebt. All dies soll vor dem Hintergrund einer evtl. NIS2-Regulatorik geschehen und entsprechend bereits heute mitgedacht werden. Die Begleitung eines ggf. erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung neuer Bestandteile der IT-Infrastruktur (Software oder Hardware) ist NICHT Teil der zu beschaffenden Beratungsleistung. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine fachlich und technisch qualitativ hochwertige und zeitlich zielorientierte sowie wirtschaftliche Erfüllung der Aufgabe, die letztendlich in einer vollständigen, belastbaren und umsetzbaren Beratung oder Empfehlung bzw. in der entsprechenden Umsetzung mündet. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetztes Personal vollumfänglich selbständig und ohne Eingliederung in die internen Strukturen von Helmholtz Munich tätig wird. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer seine Kompetenz einsetzt, Kommunikationswege und Abstimmungsrunden nutzt, für Verständnis und Transparenz sorgt, verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit den Ressourcen umgeht sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers anleitet, qualifiziert und seine Kenntnisse überträgt. Um diese geforderte Dienstleistungsqualität zu erreichen, wird erwartet, dass bei der Erfüllung der Aufgaben in der Regel folgende Rahmenbedingungen Beachtung finden: (1) Der Gestaltungsspielraum der Organisation wird grundsätzlich eingehalten, aber auch genutzt. Auf der einen Seite gilt dies u.a. für Kooperation, die Vorgehensweisen, die einzusetzenden Methoden und den Aufbau der Dokumentation. (2) Es erfolgt ein sehr strukturiertes, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten mit sehr hoher Lösungskompetenz und Ergebnisorientierung; gleichzeitig werden die Aufgaben in Kooperation mit den Dialogpartnern erfüllt. Dabei werden eigene Ideen eingebracht und - soweit sinnvoll möglich - angewandt. (3) Die Beherrschung und Anwendung von einschlägigen Methoden und von Vorgehensmodellen wird vorausgesetzt. Als wesentlichen Punkt fordert Helmholtz Munich, dass die jeweilige Beauftragung ohne Einarbeitungszeit bezogen auf die zu verwendenden Methoden, Vorgehensmodelle oder die Nutzung des aktuellen und wissenschaftlichen Standes der Technik angegangen werden kann. Die Projekte und Vorhaben stehen in aller Regel unter einem sehr engen Zeitplan, der es notwendig macht, bereits erfolgreich erprobte Strukturen, Methoden, Fachwissen und Erkenntnisse ohne Zeitverzug auf die Aufgabe anzuwenden. Dies setzt die entsprechende Kompetenz in diesen Bereichen voraus. Im Folgenden werden die Anforderungen aufgezeigt, deren Erfüllung mindestens in der jeweils aufgeführten Qualität vom Auftragnehmer erwartet und gefordert wird.
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