ActivăTED — Licitații europene50334400 — Servicii de intretinere a sistemelor de comunicatii·639951-2026
Germania – Servicii de întreţinere a sistemelor de comunicaţii – Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Anunțul 639951-2026 pentru Germania – Servicii de întreţinere a sistemelor de comunicaţii – Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages este publicat de Deutscher Bundestag - Vergabereferat și este încadrat la codul CPV 50334400.
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- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen in mehr als fünf Konferenzräumen. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Mindestens ein Referenzauftrag muss dem öffentlichen Sektor und mindestens ein weiterer der Privatwirtschaft zuzuordnen sein. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat DI 3, Sachbereich 50, in Verbindung, Telefon: 03 ••• ••• 52 oder 03 ••• ••• 50. - Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. - Für den Fall, dass der AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich die AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 auf Grundlage ihrer Angebote anzutragen. - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. - Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung (Punkt 4 des Angebotsvordruckes) bei Angebotsabgabe vorzulegen. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-16T00:00:00+02:00
Procedure identifier
2d52f48d-8cc1-49b8-bea0-76fe41020ffd
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Termene și durate1
Deadline receipt request
2026-10-28T12:00:00+01:00
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
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Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen.
Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat DI 3, Sachbereich 50, in Verbindung, Telefon: 03 ••• ••• 52 oder 03 ••• ••• 50. - Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. - Für den Fall, dass der AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich die AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 auf Grundlage ihrer Angebote anzutragen. - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. - Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung (Punkt 4 des Angebotsvordruckes) bei Angebotsabgabe vorzulegen. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen in mehr als fünf Konferenzräumen. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Mindestens ein Referenzauftrag muss dem öffentlichen Sektor und mindestens ein weiterer der Privatwirtschaft zuzuordnen sein. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Preis
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen) betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 500.000,00 Euro betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes (Punkt 3.5 des Angebotsvordruckes). Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Deutscher Bundestag - Vergabereferat
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 2 Projektleiter/Ingenieur, 10 Facharbeiter sowie 2 AV-Programmierer beschäftigt haben. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der medien- und konferenztechnischen Anlagen in Form der Aufrechterhaltung als auch Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Serviceunterstützungs- und Reparaturleistung
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Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
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Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der medien- und konferenztechnischen Anlagen in Form der Aufrechterhaltung als auch Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Serviceunterstützungs- und Reparaturleistung
50334400 — Servicii de intretinere a sistemelor de comunicatii
Detalii licitație
Descriere
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der medien- und konferenztechnischen Anlagen in Form der Aufrechterhaltung als auch Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Serviceunterstützungs- und Reparaturleistung
Căutări relevante pentru 639951-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen.