Anunțul 645880-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de inginerie şi de planificare – Friedrich-Ebert-Schule Tragwerksplanung este publicat de Stadt Offenbach am Main și este încadrat la codul CPV 71240000.
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Es ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für die Beschaffung der Planungsleistung der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1 - Tragwerksplanng mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und weiteren besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 vorgesehen, d. h. in der ersten Stufe erfolgt zunächst ein Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der Büros und deren vorgesehener Mitarbeiter bewertet wird. Die aus der ersten Stufe ausgewählten Bietenden werden dann in einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Bewerberreduzierung die 7 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr Teil und werden hierüber informiert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 01.09.2021 GVBI. S 338 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zur Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe oder Nachunternehmen verweisen wir auf das beigefügte Blatt
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Frist für Bieterfragen wird festgesetzt auf den 01.10.2026. Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster. Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Bitte beachten Sie, dass Angebote nicht per EMail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Zusammenarbeit/ Abstimmung mit der Auftraggeberin, den Nutzern und anderen Projektbeteiligten
Friedrich-Ebert-Schule Tragwerksplanung
Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt
Stadt Offenbach am Main
2.1.
Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister. 1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin und/oder Ingenieur/Ingenieurin und/oder "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL). 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt. 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
1.2.
Planungsleistung Tragwerksplanung für die Friedrich Ebert Schule - Energetische Bestandssanierung und Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen
Mindestkriterium: 3 fachlich qualifizierte Mitarbeitende (inkl. Führungskräfte)
Honorar
Die Baumaßnahme zielt auf die Weiterentwicklung einer Bestandsgrundschule zu einem zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit Ganztagsbetrieb ab, deren Realisierung im laufenden Betrieb erfolgt. Die im Rahmen der räumlich-pädagogischen Fachberatung erstellte Machbarkeitsstudie mit Raum- und Nutzungskonzept wird bei Beauftragung übergeben und ist vom Planungsteam zu prüfen und weiterzuentwickeln, um eine zukunftsfähige Schule mit flexiblen Lern- und Aufenthaltsbereichen zu schaffen. Aufgabe der Tragwerksplanung ist es, bei dieser Weiterentwicklung, den Objektplaner und die beteiligten Fachplaner zu unterstützen. Die Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Sanierung und ggf. Neubau gehören zu den obersten Planungszielen. Dies umfasst Materialwahl, Energie- und Flächeneffizienz, Minimierung der CO2-Emissionen und Klimawandelanpassung, räumliche Flexibilität und baulich-gestalterische Qualität. Die Planung muss die Ergebnisse bestehender und zukünftiger Voruntersuchungen zu restauratorischen, denkmalschutzrechtlichen, energetischen, statischen und schadstoffrelevanten Aspekten integrieren. Nachdem die ersten Vorentwürfe der Planenden entwickelt wurden und die Kostenschätzungen hierzu vorliegen, soll entschieden werden, welche der bis zu drei Varianten weiterverfolgt wird. Das zeitliche Ziel wird unter Ziffer 5 Terminliche Rahmenbedingungen dargestellt. Die Planung erstreckt sich voraussichtlich auf drei Aufgabenbereiche: 1. Energetische Bestandssanierung Gebäude A und B sowie Ganztagsausbau priorisiert zu Beginn der Gesamtmaßnahme Die energetische Sanierung der Gebäude A und B, welche eine ensembleschutzgerechte Fassadensanierung und effektiven sommerlichen Wärmeschutz einschließt, sowie der Ganztagsausbau sind prioritär zu Beginn der Gesamtmaßnahme umzusetzen. Das Planungsteam hat hierbei die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend zu analysieren. Dies beinhaltet die detaillierte Prüfung und Abwägung der Fenster unter Berücksichtigung energetischer, denkmalrechtlicher und kostentechnischer Aspekte. Dabei ist ggf. die Variante einer zusätzlichen raumabschließenden Fassadenebene statisch zu berücksichtigen. Im Rahmen der genannten energetischen Fassadensanierung und der Transformation der Grundrissstruktur von einzelnen Klassenräumen zu offeneren und flexiblen Lernlandschaften sind voraussichtlich u. a. folgende Maßnahmen zu planen und umzusetzen: konstruktive Ertüchtigungen hinsichtlich des Brandschutzes, die Integrierung von Aufzügen innerhalb der Gebäude sowie eine Innensanierung und Erneuerung der Haustechnik. 2. Gesamtsanierung oder Ersatzneubau Gebäude C (Pavillon) und Ganztagsausbau Der sanierungsbedürftige Pavillon C ist vom Planungsteam hinsichtlich seiner Erfüllung aktueller Brandschutz-, Energie- und Statikanforderungen zu prüfen sowie sein Erhalt einem Ersatzneubau ökologisch und wirtschaftlich gegenüberzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. U. a. ist zu untersuchen, ob das Kellergeschoss und die Bodenplatte weiter genutzt werden können und ob auf diesen ein zweigeschossiges Gebäude, voraussichtlich in Holzmodulbauweise, errichtet werden kann. 3. Bereitstellung Interim oder Auslagerungsstätte Zur Sicherstellung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme ist eine Auslagerungsstätte zu planen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist durch das Planungsteam auf die Umsetzbarkeit möglicher Varianten (z. B. Container auf eigenem/benachbartem Grundstück, angemietete Standorte mit ggf. notwendiger Ertüchtigung) zu vertiefen. Derzeit ist in Prüfung, ob die Schule in ein bestehendes Interimsgebäude ausgelagert werden kann. Dieses Gebäude wurde bisher als Bürogebäude mit Werkstätten genutzt. Für die Schulnutzung bestand eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsänderung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsstufe I) sind über die genannten Kernaufgaben hinaus weitere Sanierungsbedarfe und notwendige bauliche Maßnahmen vom Planungsteam zu ermitteln. Diese können z. B. Brandschutz, Sicherheitsmängel, Barrierefreiheit und zusätzliche Bauunterhaltungsnotwendigkeiten umfassen. Die ermittelten Bedarfe sind vom Planungsteam durch eine Kostenschätzung zu belegen (Kostenaufteilung s. unter Ziff. 3.9 Kostenermittlung) und als Entscheidungsvorlage einzureichen. Eine Beauftragung weiterer Leistungsstufen über Stufe I hinaus für diese zusätzlichen Maßnahmen kann zum Ausschreibungszeitpunkt nicht garantiert werden. Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgt in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise abgerufen werden. Es handelt sich um folgende Leistungsstufen (beispielhaft für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume: Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie 50% von LPH 5 und 50% von LPH 6 Leistungsstufe III: LPH 4, Rest 50% von LPH 5, Rest 50% von LPH 6 sowie LPH 7, LPH 8 und LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funk. Leistungsbeschreibung und Muster Planervertrag..
Herangehensweise an die projektspezifische Aufgaben - und Problemstellung samt Einschätzung besonderer Anforderungen bei der Planung
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/-in", "Ingenieur/-in", "Bertatender Ingenieur/-in", "M.Sc" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL). 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt. 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. 1 Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Person gestellt werden.
Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird nur Stufe I (100%) und LP 2 (100%) beauftragt Bereits ab Stufe I wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. AN ist für die Dauer von drei Jahren zur Annahme der Beauftragung weiterer Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrags verpflichtet, sobald AG dies schriftlich beauftragt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat AN nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Der Bewerber/ der bevollmächtige Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Auftragsfall eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von € 3,0 Mio. für Personenschäden und € 3,0 Mio für Sach- und Vermögensschäden, die je-weils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachgewiesen und für die gesam-te Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird. Nur für den Fall einer Bewerbergemeinschaft: Der bevollmächtige Vertreter der Bewer-bergemeinschaft erklärt darüber hinaus, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung und Kostenplanung
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin und/oder Ingenieur/Ingenieurin und/oder "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" und/oder "M.Sc" und/oder "Master Architecture" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter/in (PL) und den/die Bauleiter/in (BL). 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt. 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
1.1.
1.3.
Betriebliche Nachhaltigkeitskriterien
2.2.
3.1.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen an-geben. Abgeschlossene Referenzen der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung ohne LPH 9 nicht vor 2019) mit Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI abgeben. Die Projekte müssen spätestens zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags in Betrieb genommen worden sein (Mindestkriterium). Mindestgröße der anrechenbaren Kosten: 1.000.000 € netto für die Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 oder gleichwertige landesspezifische Kosten. Mindestkriterium der beauftragten Leistungsphasen: 3-5 Fachplanung Tragwerksplanung. Es werden maximal 3 Referenzen zugelassen. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Basis der 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl. Aus diesen 2 Referenzen wir der Durch-schnittswert der Punkte gebildet. (Sollten weniger als drei, aber mindestens zwei wertbare Referenzen eingereicht werden, erfolgt die Wertung auf Basis dieser geringeren Anzahl und die Gesamtzahl der erreichten Referenzpunkte wird durch die Anzahl der eingereichten wert-baren Referenzen geteilt).
allgemeiner Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) im Mittel, Mindesteignung: 150.000 € netto
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Frist für Bieterfragen wird festgesetzt auf den 01.10.2026. Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster. Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Bitte beachten Sie, dass Angebote nicht per EMail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für die Beschaffung der Planungsleistung der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1 - Tragwerksplanng mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und weiteren besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 vorgesehen, d. h. in der ersten Stufe erfolgt zunächst ein Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der Büros und deren vorgesehener Mitarbeiter bewertet wird. Die aus der ersten Stufe ausgewählten Bietenden werden dann in einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Bewerberreduzierung die 7 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr Teil und werden hierüber informiert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 01.09.2021 GVBI. S 338 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zur Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe oder Nachunternehmen verweisen wir auf das beigefügte Blatt
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Es werden Unterlagen nachgefordert, die nach dem Gesetz nachgefordert werden dürfen.
Korrektur der Vergabeunterlagen
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LOT-0000
Friedrich-Ebert-Schule Tragwerksplanung
Die Baumaßnahme zielt auf die Weiterentwicklung einer Bestandsgrundschule zu einem zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit Ganztagsbetrieb ab, deren Realisierung im laufenden Betrieb erfolgt. Die im Rahmen der räumlich-pädagogischen Fachberatung erstellte Machbarkeitsstudie mit Raum- und Nutzungskonzept wird bei Beauftragung übergeben und ist vom Planungsteam zu prüfen und weiterzuentwickeln, um eine zukunftsfähige Schule mit flexiblen Lern- und Aufenthaltsbereichen zu schaffen. Aufgabe der Tragwerksplanung ist es, bei dieser Weiterentwicklung, den Objektplaner und die beteiligten Fachplaner zu unterstützen. Die Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Sanierung und ggf. Neubau gehören zu den obersten Planungszielen. Dies umfasst Materialwahl, Energie- und Flächeneffizienz, Minimierung der CO2-Emissionen und Klimawandelanpassung, räumliche Flexibilität und baulich-gestalterische Qualität. Die Planung muss die Ergebnisse bestehender und zukünftiger Voruntersuchungen zu restauratorischen, denkmalschutzrechtlichen, energetischen, statischen und schadstoffrelevanten Aspekten integrieren. Nachdem die ersten Vorentwürfe der Planenden entwickelt wurden und die Kostenschätzungen hierzu vorliegen, soll entschieden werden, welche der bis zu drei Varianten weiterverfolgt wird. Das zeitliche Ziel wird unter Ziffer 5 Terminliche Rahmenbedingungen dargestellt. Die Planung erstreckt sich voraussichtlich auf drei Aufgabenbereiche: 1. Energetische Bestandssanierung Gebäude A und B sowie Ganztagsausbau priorisiert zu Beginn der Gesamtmaßnahme Die energetische Sanierung der Gebäude A und B, welche eine ensembleschutzgerechte Fassadensanierung und effektiven sommerlichen Wärmeschutz einschließt, sowie der Ganztagsausbau sind prioritär zu Beginn der Gesamtmaßnahme umzusetzen. Das Planungsteam hat hierbei die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend zu analysieren. Dies beinhaltet die detaillierte Prüfung und Abwägung der Fenster unter Berücksichtigung energetischer, denkmalrechtlicher und kostentechnischer Aspekte. Dabei ist ggf. die Variante einer zusätzlichen raumabschließenden Fassadenebene statisch zu berücksichtigen. Im Rahmen der genannten energetischen Fassadensanierung und der Transformation der Grundrissstruktur von einzelnen Klassenräumen zu offeneren und flexiblen Lernlandschaften sind voraussichtlich u. a. folgende Maßnahmen zu planen und umzusetzen: konstruktive Ertüchtigungen hinsichtlich des Brandschutzes, die Integrierung von Aufzügen innerhalb der Gebäude sowie eine Innensanierung und Erneuerung der Haustechnik. 2. Gesamtsanierung oder Ersatzneubau Gebäude C (Pavillon) und Ganztagsausbau Der sanierungsbedürftige Pavillon C ist vom Planungsteam hinsichtlich seiner Erfüllung aktueller Brandschutz-, Energie- und Statikanforderungen zu prüfen sowie sein Erhalt einem Ersatzneubau ökologisch und wirtschaftlich gegenüberzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. U. a. ist zu untersuchen, ob das Kellergeschoss und die Bodenplatte weiter genutzt werden können und ob auf diesen ein zweigeschossiges Gebäude, voraussichtlich in Holzmodulbauweise, errichtet werden kann. 3. Bereitstellung Interim oder Auslagerungsstätte Zur Sicherstellung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme ist eine Auslagerungsstätte zu planen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist durch das Planungsteam auf die Umsetzbarkeit möglicher Varianten (z. B. Container auf eigenem/benachbartem Grundstück, angemietete Standorte mit ggf. notwendiger Ertüchtigung) zu vertiefen. Derzeit ist in Prüfung, ob die Schule in ein bestehendes Interimsgebäude ausgelagert werden kann. Dieses Gebäude wurde bisher als Bürogebäude mit Werkstätten genutzt. Für die Schulnutzung bestand eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsänderung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsstufe I) sind über die genannten Kernaufgaben hinaus weitere Sanierungsbedarfe und notwendige bauliche Maßnahmen vom Planungsteam zu ermitteln. Diese können z. B. Brandschutz, Sicherheitsmängel, Barrierefreiheit und zusätzliche Bauunterhaltungsnotwendigkeiten umfassen. Die ermittelten Bedarfe sind vom Planungsteam durch eine Kostenschätzung zu belegen (Kostenaufteilung s. unter Ziff. 3.9 Kostenermittlung) und als Entscheidungsvorlage einzureichen. Eine Beauftragung weiterer Leistungsstufen über Stufe I hinaus für diese zusätzlichen Maßnahmen kann zum Ausschreibungszeitpunkt nicht garantiert werden. Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgt in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise abgerufen werden. Es handelt sich um folgende Leistungsstufen (beispielhaft für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume: Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie 50% von LPH 5 und 50% von LPH 6 Leistungsstufe III: LPH 4, Rest 50% von LPH 5, Rest 50% von LPH 6 sowie LPH 7, LPH 8 und LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funk. Leistungsbeschreibung und Muster Planervertrag..
71240000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de planificare
Durată: 60 MONTH
Detalii licitație
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Planungsleistung Tragwerksplanung für die Friedrich Ebert Schule - Energetische Bestandssanierung und Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen
Căutări relevante pentru 645880-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Es werden Unterlagen nachgefordert, die nach dem Gesetz nachgefordert werden dürfen.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
allowed
No negocaition necessary LOT
true
Option description LOT
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird nur Stufe I (100%) und LP 2 (100%) beauftragt Bereits ab Stufe I wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. AN ist für die Dauer von drei Jahren zur Annahme der Beauftragung weiterer Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrags verpflichtet, sobald AG dies schriftlich beauftragt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat AN nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Place performance street LOT
Am Wiesengrund 43
Procurement document id LOT
TenderDoc
Requirement stage LOT
par-requ
Selection criteria second stage invite LOT
true | true | true | true | true | true
Selection criterion description LOT
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen an-geben. Abgeschlossene Referenzen der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung ohne LPH 9 nicht vor 2019) mit Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI abgeben. Die Projekte müssen spätestens zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags in Betrieb genommen worden sein (Mindestkriterium). Mindestgröße der anrechenbaren Kosten: 1.000.000 € netto für die Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 oder gleichwertige landesspezifische Kosten. Mindestkriterium der beauftragten Leistungsphasen: 3-5 Fachplanung Tragwerksplanung. Es werden maximal 3 Referenzen zugelassen. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Basis der 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl. Aus diesen 2 Referenzen wir der Durch-schnittswert der Punkte gebildet. (Sollten weniger als drei, aber mindestens zwei wertbare Referenzen eingereicht werden, erfolgt die Wertung auf Basis dieser geringeren Anzahl und die Gesamtzahl der erreichten Referenzpunkte wird durch die Anzahl der eingereichten wert-baren Referenzen geteilt).
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/-in", "Ingenieur/-in", "Bertatender Ingenieur/-in", "M.Sc" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL). 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt. 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. 1 Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Person gestellt werden.
DEU
Organisation country mediator LOT
DEU
Organisation country reviewinfo LOT
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
DE713
Organisation country sub buyer
DE713
Organisation country sub mediator LOT
DE713
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DE713
Organisation country sub revieworg LOT
DE711
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DEA22
Organisation country sub tender receip LOT
DE713
Organisation country ted esen
DEU
Organisation country tender receip LOT
DEU
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Organisation identifier buyer
06413000
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