Anunțul 650155-2026 pentru Germania – Lucrări de bază – Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten este publicat de Universitätsklinikum des Saarlandes și este încadrat la codul CPV 45223220.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
Austausch des Leistungsverzeichnis in pdf und gaeb Datei. Pos. 20.6.15.001 sowie 20.6.10.1-4 wurden angepasst. Leistungsverzeichnis wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
Change NOTICE version identifier
2a55e205-4e71-40a0-ac8c-75e8bb465205-01
Change previous NOTICE section identifier
PROCEDURE
Change procurement documents
true
Change procurement documents date
2026-09-18+02:00
Change reason code
cor-buy
Change reason description
Austausch des Leistungsverzeichnis in pdf und gaeb Datei. Pos. 20.6.15.001 sowie 20.6.10.1-4 wurden angepasst. Leistungsverzeichnis wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Date de contact publicate în TED
16
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Neubau Orthopädie-OP Geb. 38.2 66424 Homburg, Flur 4, Flurstück 850/49
Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich
Gemäß der gesetzlichen Regelung § 16A VOB/A Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Universitätsklinikum des Saarlandes
nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Folgende Voraussetzungen sind vom Bieter zu erfüllen und nachzuweisen: Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001ff. Dies gilt auch für Unterlieferanten.
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LM86N#
Kurze Beschreibung Projekt: Neubau Orthopädie Hier: Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten mit ext. Begrünung Dieses Bauprojekt besteht aus mehreren Losen, die jeweils in voneinander getrennten Fachlosen vergeben werden sollen. Der geschätzte Gesamtauftragswert des Gesamtprojekts überschreitet den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung geltenden EU-Schwellenwert. Der gegenständliche Bauauftrag stellt ein Fachlos des Gesamtprojekts dar und ist gemäß § 3 Abs. 7 VgV europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben. Es wird darauf hingewiesen, dass neben diesem offenen Verfahren weitere nationale und europaweite Vergabeverfahren durchgeführt werden. Geplante europaweite Ausschreibung: - Baufeldfreimachung - Erd-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten - Raumlufttechnische- und Kälteanlagen - Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen - Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik - Starkstrom-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen - Metallbauarbeiten - Trockenbauarbeiten und Wandbeläge - Medizintechnik - Fassadenarbeiten Geplante nationale Verfahren: - Rodung - vorlaufende Maßnahme - Hausanschluss - Aufzugsanlagen - Bauzaun - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Bauschild - Medizinische Gase - Rohrpostsystem - Gerüstbau - Brandmeldeanlagen - Bodenaufbauten - PV-Anlage - Verkehrsumleitung - vorlaufende Maßnahme - Schreinerarbeiten - Schließanlage - Beschilderung - Freianlagen - Baureinigung - lose Möblierung
Austausch des Leistungsverzeichnis in pdf und gaeb Datei. Pos. 20.6.15.001 sowie 20.6.10.1-4 wurden angepasst. Leistungsverzeichnis wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
Preis
nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Anlage A - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Dezernat IV des Universitätsklinikums des Saarlandes, plant den Neubau eines Orthopädie-OPs auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS). Die Maßnahme beinhaltet das Herstellen von ca. 1.022m2 Nutzfläche für Räumlichkeiten wie OPs, Einleitung, Aufwachbereich und Überwachung, Anästhesie, Rüstzone, Lagerbereiche, Büros sowie Nebenräume. Das Raumprogramm sieht einen 2,5-geschossigen Baukörper (UG, EG, OG) vor. Als DG wird lediglich ein Aufzugsmaschinenraum ausgebildet, der als einzelner Raum eine weitaus kleinere Fläche umfasst als das darunterliegende Geschoss. Das Gebäude wird als Massivkonstruktion mit Stahlbetondecken, Stahlbetonunterzügen, Wänden aus Stahlbeton und Stahlbetonstützen ausgeführt. Mauerwerk wird für nichttragende Trennwände im Untergeschoss geplant. Das Untergeschoss des Orthopädie-OPs ist in Ortbeton als WU-Konstruktion (Außenbauteile), mit Frischbetonverbundfolie in Sonderbauweise geplant. Für die Innenwände, sowie die weiteren Geschosse kommen Stahlbeton-Halbfertigteile zum Einsatz, z.T. als Sichtbetonflächen mit einer Schutzschicht, welche die erhöhten hygienischen Anforderungen des sterilen Bereichs erfüllt. Die Dachfläche wird als Flachdach (Umkehrdachkonstruktion) als Retentionsfläche mit extensiver Begrünung sowie mit PV-Anlage ausgeführt. Die Gebäudehülle wird umlaufend gedämmt und mit einer hinterlüfteten Fassade ausgestattet, Ausnahme an den Stellen des direkten Anschlusses an das Bestandsgebäude Haus 38.1. Es werden hochwärmegedämmte Fenster- und Außentürelemente eingesetzt. Die Fassade unterteilt sich in Keramik-, Blech- sowie WDVS-Fassade. Projekt-Rahmendaten Nutzung: Orthopädie-OP Gebäudebezeichnung: 38.2 Standort: 66424 Homburg, Flur 4, Flurstück 850/49 TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
01
body-pl-ra
45210000
exg-mis-sanction
slc-sche-qu-cert-indep
Dezernat III - Beschaffung und Logistik
none
exg-mis-prep-confl
required
7a1e2460-2282-4b47-a7a0-1c23f55d18e4
2a55e205-4e71-40a0-ac8c-75e8bb465205-01
exg-mis-distortion
ord-imp
exg-sitn-other
price
[telefon eliminat]+02:00
exg-sitn-as-susp
16
III.DL-216-26_EU
late-all
32014L0024
1
exg-mis-bre-soc-law
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist nur über das Deutsche Vergabeportal (DTVP: https://dtvp.de) möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool. Informationen zum Bietertool finden Sie unter https://support.cosinex.de/ .Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
9
exg-crim-fraud
non-restricted-document
4244ea8a-c287-47b1-ba71-27fe452f6803
https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern
works
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
eforms-sdk-1.13
exg-sitn-insolvency
45223220
Saarbrücken
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
exg-mis-partic-confl
PROCEDURE
not-requ
SomeTenderDocID1
health
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
45262510
[telefon eliminat]
cor-buy
exg-mis-bre-lab-law
2.3
2026-10-05+02:00
1[telefon eliminat]:00:00+02:00
ted-esen
open
exg-crim-part
[telefon eliminat]:01:00+02:00
ORG-0003
cn-standard
ORG-0001
ORG-0002
vob-a-eu
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung
exg-crim-traffick
66424
exg-crim-terror
45112500
2026-09-18+02:00
epo-notice
Kirrberger Straße 100
no-eu-funds
exg-pmt-bre-tax
0204:994-DOEVD-83
Homburg
true
DEC05
[email eliminat]
53119
2026-10-07+02:00
no
45112710
not-allowed
DE234776341
exg-mis-misrepresent
182/2026
LOT-0001
exg-sitn-liq-admin
11:01:35+02:00
[email eliminat]
exg-mis-misconduct
exg-mis-bre-env-law
epo-procurement-document
[telefon eliminat]
false
exg-pmt-bre-ssc
exg-crim-laund
Bonn
performance
23:59:59+02:00
DEU
[telefon eliminat]
exg-crim-corrpt
UNKNOWN
[email eliminat]
DEA22
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N/documents
Loturi TED
1
III.DL-216-26_EU
Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
până la 7 oct. 2026, 12:00
Kurze Beschreibung Projekt: Neubau Orthopädie Hier: Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten mit ext. Begrünung Dieses Bauprojekt besteht aus mehreren Losen, die jeweils in voneinander getrennten Fachlosen vergeben werden sollen. Der geschätzte Gesamtauftragswert des Gesamtprojekts überschreitet den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung geltenden EU-Schwellenwert. Der gegenständliche Bauauftrag stellt ein Fachlos des Gesamtprojekts dar und ist gemäß § 3 Abs. 7 VgV europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben. Es wird darauf hingewiesen, dass neben diesem offenen Verfahren weitere nationale und europaweite Vergabeverfahren durchgeführt werden. Geplante europaweite Ausschreibung: - Baufeldfreimachung - Erd-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten - Raumlufttechnische- und Kälteanlagen - Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen - Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik - Starkstrom-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen - Metallbauarbeiten - Trockenbauarbeiten und Wandbeläge - Medizintechnik - Fassadenarbeiten Geplante nationale Verfahren: - Rodung - vorlaufende Maßnahme - Hausanschluss - Aufzugsanlagen - Bauzaun - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Bauschild - Medizinische Gase - Rohrpostsystem - Gerüstbau - Brandmeldeanlagen - Bodenaufbauten - PV-Anlage - Verkehrsumleitung - vorlaufende Maßnahme - Schreinerarbeiten - Schließanlage - Beschilderung - Freianlagen - Baureinigung - lose Möblierung
45223220 — Lucrari de baza
Detalii licitație
Descriere
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Dezernat IV des Universitätsklinikums des Saarlandes, plant den Neubau eines Orthopädie-OPs auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS). Die Maßnahme beinhaltet das Herstellen von ca. 1.022m2 Nutzfläche für Räumlichkeiten wie OPs, Einleitung, Aufwachbereich und Überwachung, Anästhesie, Rüstzone, Lagerbereiche, Büros sowie Nebenräume. Das Raumprogramm sieht einen 2,5-geschossigen Baukörper (UG, EG, OG) vor. Als DG wird lediglich ein Aufzugsmaschinenraum ausgebildet, der als einzelner Raum eine weitaus kleinere Fläche umfasst als das darunterliegende Geschoss. Das Gebäude wird als Massivkonstruktion mit Stahlbetondecken, Stahlbetonunterzügen, Wänden aus Stahlbeton und Stahlbetonstützen ausgeführt. Mauerwerk wird für nichttragende Trennwände im Untergeschoss geplant. Das Untergeschoss des Orthopädie-OPs ist in Ortbeton als WU-Konstruktion (Außenbauteile), mit Frischbetonverbundfolie in Sonderbauweise geplant. Für die Innenwände, sowie die weiteren Geschosse kommen Stahlbeton-Halbfertigteile zum Einsatz, z.T. als Sichtbetonflächen mit einer Schutzschicht, welche die erhöhten hygienischen Anforderungen des sterilen Bereichs erfüllt. Die Dachfläche wird als Flachdach (Umkehrdachkonstruktion) als Retentionsfläche mit extensiver Begrünung sowie mit PV-Anlage ausgeführt. Die Gebäudehülle wird umlaufend gedämmt und mit einer hinterlüfteten Fassade ausgestattet, Ausnahme an den Stellen des direkten Anschlusses an das Bestandsgebäude Haus 38.1. Es werden hochwärmegedämmte Fenster- und Außentürelemente eingesetzt. Die Fassade unterteilt sich in Keramik-, Blech- sowie WDVS-Fassade. Projekt-Rahmendaten Nutzung: Orthopädie-OP Gebäudebezeichnung: 38.2 Standort: 66424 Homburg, Flur 4, Flurstück 850/49 TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Căutări relevante pentru 650155-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation post code addinfo LOT
66424
Organisation post code buyer
66424
Organisation post code revieworg LOT
66119
Organisation post code ted esen
53119
Organisation post code tender receip LOT
66424
Organisation street addinfo LOT
Kirrberger Straße 100
Organisation street buyer
Kirrberger Straße 100
Organisation street revieworg LOT
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Organisation street tender receip LOT
Kirrberger Straße 100
Eu fund LOT
no-eu-funds
Execution requirements factor LOT
performance
Identifier LOT
LOT-0001
Missing info submission description LOT
Gemäß der gesetzlichen Regelung § 16A VOB/A Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Missing info submission LOT
late-all
Place performance street LOT
Kirrberger Straße 100
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Public opening date LOT
2026-10-07+02:00
Public opening place LOT
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Public opening time LOT
12:01:00+02:00
Requirement stage LOT
not-requ
Selection criterion description LOT
Folgende Voraussetzungen sind vom Bieter zu erfüllen und nachzuweisen: Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001ff. Dies gilt auch für Unterlieferanten.
Selection criterion LOT
slc-sche-qu-cert-indep
Submission url LOT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
Tender validity deadline LOT
9
Tender validity deadline unit LOT
WEEK
Tender validity deadline value LOT
9
Term performance LOT
Anlage A - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Tool atypical url LOT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
Tool name LOT
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist nur über das Deutsche Vergabeportal (DTVP: https://dtvp.de) möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool. Informationen zum Bietertool finden Sie unter https://support.cosinex.de/ .Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).