Anunțul 655751-2026 pentru Germania – Lucrări de instalare de echipamente de încălzire, de ventilare şi de aer condiţionat – AES-SH -Heiztechnik_EX-Post este publicat de Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt și este încadrat la codul CPV 45331000.
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Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
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Identifier LOT
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Place performance street LOT
Ober der Röth 1-5
Rezultate, atribuiri și contracte16
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Zuschlagskriterium
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Alte informații publicate14
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Received submissions type code
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Câștigători și oferte10
Winner city
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Winner decision date
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Winner identifier
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Winner name
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Winner post code
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Winner selection status
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Procedură și anunț6
Legal basis
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Legal basis NOTICE
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NOTICE preferred publication date
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
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Zuschlagskriterium
Dornhöfer GmbH
Niedrigster Preis
AES-SH -Heiztechnik_EX-Post
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Heiztechnik
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MVSK#
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, 65824 Schwalbach am Taunus; Hauptgewerk: Heiztechnik
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Heiztechnik: - Demontage von 2 Kompaktheizkörpern 600/600/100 - Demontage von 2 Röhrenradiatoren 1000/1600/136 - Demontage von 1 Warmwasserbereiter 1.500 Liter - Demontage von 5 Heizkreisverteilern der Fußbodenheizung - Demontage von ca. 630 m schw. Stahlrohr (DN 12 - DN 100 - Demontage von ca. 8 Umwälzpumpen bis DN 80 - Demontage von ca. 100 Heizungsarmaturen als Zulage (DN 15 - DN 100) - L+M von 1 St. Luft/Wasser-Wärmepumpe (19 kW - A7/W35) inkl. Zubehör und Autokranbeistellung für Montage auf Flachdach über EG - L+M von 1 St. Pufferspeicher 500 Liter inkl. 2 St. Heizeinsatz je 6 kW - Erstellung von 2 Anschlüssen an bauseitige Nahwärmeleitung DN 65 - L+M von 1 St. Frischwasserstation als 2er-Kaskade inkl. Zubehör - L+M von 1 St. Pufferspeicher 2.000 Liter für FriWa inkl. Zubehör und Dämmung - L+M von ca. 485 m² Fußbodenheizung (Noppenplattensystem) mit ca. 3.050 m Polybuten-Rohr 17x2,0 inkl. Zubehör - L+M von 8 St. Heizkreisverteilern für die FBH bis 6 Abgänge inkl. Zubehör - L+M von 2 St. Hydraulische Weichen DN 65 - L+M von 6 St. Umwälzpumpen bis DN 32 - L+M von 2 St. Wärmemengenzählern bis DN 25 - L+M von 6 St. Regelventile DN 25 mit Motorantrieb - L+M von ca. 830 m Heizungsleitungen aus schw. Stahlrohr (DN 15 - DN 65) inkl. Form- und Verbindungsstücken, Befestigungsmaterial und Wärmedämmung - L+M von ca. 70 St. Armaturen in Heizungsleitungen (DN 15 - DN 65) wie Flanschen-Absperrventile, Disco-Rückschlagventile, Kugel-Absperrhähne, etc. inkl. Dämmschalen - L+M von ca. 28 St. Lufttöpfen bis DN 65 inkl. Dämmung - L+M von 4 St. Dachdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 40 - L+M von ca. 30 m elektr. Heizband für Heizungsleitungen im Außenbereich - Erstellung von ca. 56 Kernbohrungen in Wänden aus Mauerwerk oder Stahlbeton bis d130 mm Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.08.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
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AES-SH -Heiztechnik_EX-Post
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Heiztechnik: - Demontage von 2 Kompaktheizkörpern 600/600/100 - Demontage von 2 Röhrenradiatoren 1000/1600/136 - Demontage von 1 Warmwasserbereiter 1.500 Liter - Demontage von 5 Heizkreisverteilern der Fußbodenheizung - Demontage von ca. 630 m schw. Stahlrohr (DN 12 - DN 100 - Demontage von ca. 8 Umwälzpumpen bis DN 80 - Demontage von ca. 100 Heizungsarmaturen als Zulage (DN 15 - DN 100) - L+M von 1 St. Luft/Wasser-Wärmepumpe (19 kW - A7/W35) inkl. Zubehör und Autokranbeistellung für Montage auf Flachdach über EG - L+M von 1 St. Pufferspeicher 500 Liter inkl. 2 St. Heizeinsatz je 6 kW - Erstellung von 2 Anschlüssen an bauseitige Nahwärmeleitung DN 65 - L+M von 1 St. Frischwasserstation als 2er-Kaskade inkl. Zubehör - L+M von 1 St. Pufferspeicher 2.000 Liter für FriWa inkl. Zubehör und Dämmung - L+M von ca. 485 m² Fußbodenheizung (Noppenplattensystem) mit ca. 3.050 m Polybuten-Rohr 17x2,0 inkl. Zubehör - L+M von 8 St. Heizkreisverteilern für die FBH bis 6 Abgänge inkl. Zubehör - L+M von 2 St. Hydraulische Weichen DN 65 - L+M von 6 St. Umwälzpumpen bis DN 32 - L+M von 2 St. Wärmemengenzählern bis DN 25 - L+M von 6 St. Regelventile DN 25 mit Motorantrieb - L+M von ca. 830 m Heizungsleitungen aus schw. Stahlrohr (DN 15 - DN 65) inkl. Form- und Verbindungsstücken, Befestigungsmaterial und Wärmedämmung - L+M von ca. 70 St. Armaturen in Heizungsleitungen (DN 15 - DN 65) wie Flanschen-Absperrventile, Disco-Rückschlagventile, Kugel-Absperrhähne, etc. inkl. Dämmschalen - L+M von ca. 28 St. Lufttöpfen bis DN 65 inkl. Dämmung - L+M von 4 St. Dachdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 40 - L+M von ca. 30 m elektr. Heizband für Heizungsleitungen im Außenbereich - Erstellung von ca. 56 Kernbohrungen in Wänden aus Mauerwerk oder Stahlbeton bis d130 mm Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.08.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
45331000 — Lucrari de instalare de echipamente de incalzire, de ventilare si de aer conditionat
Durată: 266 DAY
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001263.184,44 EUR
Câștigător: Dornhöfer GmbH · CUI DE149048776
Contract BEST26-0395031 aug. 20265 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, 65824 Schwalbach am Taunus; Hauptgewerk: Heiztechnik
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