Anunțul 656298-2026 pentru Germania – Lucrări de construcţii de poduri feroviare – Ern. KRBW Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020. VE 1 KIB/OB este publicat de DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) și este încadrat la codul CPV 45221112.
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Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Stützbauwerke Spezialtiefbau: Verankerungen
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Variant allowed LOT
allowed
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Additional info PROC
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Sweco GmbH, Jakob-Anstatt-Str. 2, 55130 Mainz 2. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH, Waisenhausstraße 10, 09599 Freiberg 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Procedură și anunț7
Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE preferred publication date
2026-09-21T00:00:00+02:00
Procedure features
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Organizații și puncte de contact36
Organisation city addinfo LOT
Frankfurt Main
Organisation city buyer
Frankfurt Main
Organisation city reviewinfo LOT
Bonn
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
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DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country reviewinfo LOT
DEU
Organisation country revieworg LOT
Autoritate contractantă4
Buyer identifier
fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Buyer internet address
http://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Buyer post code
60327
Main activity
rail
Loc de executare9
Place of performance
DE714 | DEU | DE714 | DEU
Place of performance city LOT
Wiesbaden
Place of performance city PROC
Wiesbaden
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
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Place of performance post code PROC
65187
Place of performance subdiv LOT
DE714
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Preis
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
100
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
price
Contract duration end date LOT
2029-03-31+02:00
Contract duration start date LOT
2027-02-01+01:00
Contract nature
works | works
Contract nature main LOT
works
Termene și durate3
Deadline date LOT
2026-10-08+02:00
Deadline receipt request
2026-10-15T10:00:00+02:00
Deadline time LOT
10:00:00+02:00
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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16
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Textul integral publicat de TEDextinde
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Stadtgebiet der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in der Gemarkung Biebrich. Der nächstgelegene Bahnhof Wiesbaden-Ost liegt in ca. 700 m südlicher Richtung an der Strecke 3603. Das Kreuzungsbauwerk liegt zwischen dem Salzbach und der Autobahn A 671 auf der elektrifizierten Strecke 3505 im Richtungsgleis Wiesbaden Hbf–Wiesbaden Biebrich bei km 44,020. Das Bauwerk überführt die elektrifizierten Strecken 3603 Frankfurt Hbf–Wiesbaden Hbf in km 38,4 und 3528 Mainz Kaiserbrücke Ost-Wiesbaden Hbf in km 6,9. Die von der Erneuerung betroffenen Strecke ist die Strecke 3505 Richtungsgleis. Die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks sieht eine eingleisige Fachwerkbrücke. Diese wird als Einfeldbauwerk mit 100m Stützweite jeweils hinter den bestehenden denkmalgeschützten Widerlagern des vorhandenen Bauwerks gegründet. Der Kreuzungswinkels beträgt 19,1 gon. Die Widerlager werden ist in Ortbeton mit Tiefgründung hergestellt. Die Ausbildung des Stahlfachwerkkonstruktion erfolgt gemäß Ril 804.9010, Kap.2. Der Überbau ist mit insgesamt 4 Kalottenlagern längsbeweglich und querfest auf den Widerlagern gelagert. Die querfeste Lagerreihe ist auf der Innenseite des Gleisbogens angeordnet. Längskräfte sowie Längsverformungen der Brücke werden über einen Steuerstab (System Meyer-Wunstorf) auf beide Widerlager verteilt. Die Gleislage wird um ca. 1,70m in der Mitte der neuen Brücke erhöht, somit ergibt sich einen neuen Oberbauabschnitt von ca. 620m. Im Anschluss zur neuen geplanten Fachwerkbrücke Richtung südwest befindet sich eine denkmalgeschützte Gewölbebrücke. Diese muss aufgrund der neuen Erdlasten (wegen Dammerhöhung) gesichert werden. Das Gewölbe wird mit einem Stahlbetondeckel überbaut und somit dauerhaft entlastet. Das Deckelbauwerk über dem Gewölbe wird auf einer Länge von ca. 58,35 m von km 44,0+87 bis km 44,1+45 (Richtungsgleis Strecke 3505) als Rahmentragwerk errichtet, welches auf 2 überschnittenen Bohrpfahlwänden aufgelagert ist und Horizontallasten planmäßig über Schrägpfähle abträgt. Direkt im Anschluss an das Deckelbauwerk muss ab km 44,145 der neue Bahnkörper abgefangen werden. Von km 44,145 bis km 44,183 ist eine neue Fahrwegplatte mit Tiefgründung gem. Ril 836 geplant. Da sich im Anschluss an die Fahrwegplatte zwischen km 44,183 bis km 44,278 rechts des Richtungsgleises Strecke 3505 immer noch der Anrampungsbereich befindet und das Gleis gleichzeitig in Teilbereichen bis zu 1,15 m nach rechts abrückt, wird hier eine Stützkonstruktion auf ca. 100 m Länge notwendig. An dieser Stelle ist eine Spundwand mit Rückverankerung und Kopfbalken aus Stahlbeton geplant. Am nördlichen linken Dammfuß des neuen Richtungsgleises Strecke 3505 im Anschluss an die Fachwerkbrücke werden in etwa zwischen km 43,890 und km 43,920 sowie zwischen km 43,943 und km 43,973 Fertigteil-Winkelstützwände auf einer Länge von insgesamt 51 m zum Schutz der Hauptkabeltresse notwendig. Die Winkelstützwände sind außerhalb von Eisenbahnverkehrslasten auf einer Magerbetonschicht und darunter liegender Frostschutzschicht zu gründen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Sweco GmbH, Jakob-Anstatt-Str. 2, 55130 Mainz 2. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH, Waisenhausstraße 10, 09599 Freiberg 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Stützbauwerke Spezialtiefbau: Verankerungen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer des Bundes
Verlängerung der Angebotsfrist einschließlich der Bereitstellung ergänzter und korrigierter Ausschreibungsunterlagen aufgrund vorgenannter Angebotsfristverlängerung sowie der Inhalte der öffentlichen Bieterkommunikation; IM Weiteren geringfügige Anpassungen / Nachreichungen von Ausschreibungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Bieterkommunikation.
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Preis
Ern. KRBW Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020. VE 1 KIB/OB
Bitte beachten Sie dazu die Ziffern 2.1, 2.1.4 und5.1.6 dieser Bekanntmachung.
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Entfällt
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Ern. KRBW Wiesbaden Biebrich Str. 3505, Km 44,020. VE 1 KIB/OB
până la 15 oct. 2026, 10:00
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Stadtgebiet der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in der Gemarkung Biebrich. Der nächstgelegene Bahnhof Wiesbaden-Ost liegt in ca. 700 m südlicher Richtung an der Strecke 3603. Das Kreuzungsbauwerk liegt zwischen dem Salzbach und der Autobahn A 671 auf der elektrifizierten Strecke 3505 im Richtungsgleis Wiesbaden Hbf–Wiesbaden Biebrich bei km 44,020. Das Bauwerk überführt die elektrifizierten Strecken 3603 Frankfurt Hbf–Wiesbaden Hbf in km 38,4 und 3528 Mainz Kaiserbrücke Ost-Wiesbaden Hbf in km 6,9. Die von der Erneuerung betroffenen Strecke ist die Strecke 3505 Richtungsgleis. Die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks sieht eine eingleisige Fachwerkbrücke. Diese wird als Einfeldbauwerk mit 100m Stützweite jeweils hinter den bestehenden denkmalgeschützten Widerlagern des vorhandenen Bauwerks gegründet. Der Kreuzungswinkels beträgt 19,1 gon. Die Widerlager werden ist in Ortbeton mit Tiefgründung hergestellt. Die Ausbildung des Stahlfachwerkkonstruktion erfolgt gemäß Ril 804.9010, Kap.2. Der Überbau ist mit insgesamt 4 Kalottenlagern längsbeweglich und querfest auf den Widerlagern gelagert. Die querfeste Lagerreihe ist auf der Innenseite des Gleisbogens angeordnet. Längskräfte sowie Längsverformungen der Brücke werden über einen Steuerstab (System Meyer-Wunstorf) auf beide Widerlager verteilt. Die Gleislage wird um ca. 1,70m in der Mitte der neuen Brücke erhöht, somit ergibt sich einen neuen Oberbauabschnitt von ca. 620m. Im Anschluss zur neuen geplanten Fachwerkbrücke Richtung südwest befindet sich eine denkmalgeschützte Gewölbebrücke. Diese muss aufgrund der neuen Erdlasten (wegen Dammerhöhung) gesichert werden. Das Gewölbe wird mit einem Stahlbetondeckel überbaut und somit dauerhaft entlastet. Das Deckelbauwerk über dem Gewölbe wird auf einer Länge von ca. 58,35 m von km 44,0+87 bis km 44,1+45 (Richtungsgleis Strecke 3505) als Rahmentragwerk errichtet, welches auf 2 überschnittenen Bohrpfahlwänden aufgelagert ist und Horizontallasten planmäßig über Schrägpfähle abträgt. Direkt im Anschluss an das Deckelbauwerk muss ab km 44,145 der neue Bahnkörper abgefangen werden. Von km 44,145 bis km 44,183 ist eine neue Fahrwegplatte mit Tiefgründung gem. Ril 836 geplant. Da sich im Anschluss an die Fahrwegplatte zwischen km 44,183 bis km 44,278 rechts des Richtungsgleises Strecke 3505 immer noch der Anrampungsbereich befindet und das Gleis gleichzeitig in Teilbereichen bis zu 1,15 m nach rechts abrückt, wird hier eine Stützkonstruktion auf ca. 100 m Länge notwendig. An dieser Stelle ist eine Spundwand mit Rückverankerung und Kopfbalken aus Stahlbeton geplant. Am nördlichen linken Dammfuß des neuen Richtungsgleises Strecke 3505 im Anschluss an die Fachwerkbrücke werden in etwa zwischen km 43,890 und km 43,920 sowie zwischen km 43,943 und km 43,973 Fertigteil-Winkelstützwände auf einer Länge von insgesamt 51 m zum Schutz der Hauptkabeltresse notwendig. Die Winkelstützwände sind außerhalb von Eisenbahnverkehrslasten auf einer Magerbetonschicht und darunter liegender Frostschutzschicht zu gründen
45221112 — Lucrari de constructii de poduri feroviare
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Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Stadtgebiet der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in der Gemarkung Biebrich. Der nächstgelegene Bahnhof Wiesbaden-Ost liegt in ca. 700 m südlicher Richtung an der Strecke 3603. Das Kreuzungsbauwerk liegt zwischen dem Salzbach und der Autobahn A 671 auf der elektrifizierten Strecke 3505 im Richtungsgleis Wiesbaden Hbf–Wiesbaden Biebrich bei km 44,020. Das Bauwerk überführt die elektrifizierten Strecken 3603 Frankfurt Hbf–Wiesbaden Hbf in km 38,4 und 3528 Mainz Kaiserbrücke Ost-Wiesbaden Hbf in km 6,9. Die von der Erneuerung betroffenen Strecke ist die Strecke 3505 Richtungsgleis. Die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks sieht eine eingleisige Fachwerkbrücke. Diese wird als Einfeldbauwerk mit 100m Stützweite jeweils hinter den bestehenden denkmalgeschützten Widerlagern des vorhandenen Bauwerks gegründet. Der Kreuzungswinkels beträgt 19,1 gon. Die Widerlager werden ist in Ortbeton mit Tiefgründung hergestellt. Die Ausbildung des Stahlfachwerkkonstruktion erfolgt gemäß Ril 804.9010, Kap.2. Der Überbau ist mit insgesamt 4 Kalottenlagern längsbeweglich und querfest auf den Widerlagern gelagert. Die querfeste Lagerreihe ist auf der Innenseite des Gleisbogens angeordnet. Längskräfte sowie Längsverformungen der Brücke werden über einen Steuerstab (System Meyer-Wunstorf) auf beide Widerlager verteilt. Die Gleislage wird um ca. 1,70m in der Mitte der neuen Brücke erhöht, somit ergibt sich einen neuen Oberbauabschnitt von ca. 620m. Im Anschluss zur neuen geplanten Fachwerkbrücke Richtung südwest befindet sich eine denkmalgeschützte Gewölbebrücke. Diese muss aufgrund der neuen Erdlasten (wegen Dammerhöhung) gesichert werden. Das Gewölbe wird mit einem Stahlbetondeckel überbaut und somit dauerhaft entlastet. Das Deckelbauwerk über dem Gewölbe wird auf einer Länge von ca. 58,35 m von km 44,0+87 bis km 44,1+45 (Richtungsgleis Strecke 3505) als Rahmentragwerk errichtet, welches auf 2 überschnittenen Bohrpfahlwänden aufgelagert ist und Horizontallasten planmäßig über Schrägpfähle abträgt. Direkt im Anschluss an das Deckelbauwerk muss ab km 44,145 der neue Bahnkörper abgefangen werden. Von km 44,145 bis km 44,183 ist eine neue Fahrwegplatte mit Tiefgründung gem. Ril 836 geplant. Da sich im Anschluss an die Fahrwegplatte zwischen km 44,183 bis km 44,278 rechts des Richtungsgleises Strecke 3505 immer noch der Anrampungsbereich befindet und das Gleis gleichzeitig in Teilbereichen bis zu 1,15 m nach rechts abrückt, wird hier eine Stützkonstruktion auf ca. 100 m Länge notwendig. An dieser Stelle ist eine Spundwand mit Rückverankerung und Kopfbalken aus Stahlbeton geplant. Am nördlichen linken Dammfuß des neuen Richtungsgleises Strecke 3505 im Anschluss an die Fachwerkbrücke werden in etwa zwischen km 43,890 und km 43,920 sowie zwischen km 43,943 und km 43,973 Fertigteil-Winkelstützwände auf einer Länge von insgesamt 51 m zum Schutz der Hauptkabeltresse notwendig. Die Winkelstützwände sind außerhalb von Eisenbahnverkehrslasten auf einer Magerbetonschicht und darunter liegender Frostschutzschicht zu gründen
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