ActivăTED — Licitații europene71300000 — Servicii de inginerie·656834-2026
Germania – Servicii de inginerie – Planungsleistungen für Brandschutz der Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikums Heidelberg VE 747.01
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Im Neuenheimer Feld 150 und 155
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Selection criterion description LOT
A Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: a) Durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 400.000 EUR mit Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 über die letzten 3 Geschäftsjahre b) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten v. 4 Personen für Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 über die letzten 3 Geschäftsjahre c) Berufshaftpflichtversicherung in eines der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis ist bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Eignungskriterium A - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (20%) A.1 Erklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers für Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für Leistungen Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17) größer gleich 800.000 EUR: 10 Punkte kleiner als 800.000 EUR und größer gleich 700.000 EUR: 8 Punkte kleiner als 700.000 EUR und größer gleich 600.000 EUR: 6 Punkte kleiner als 600.000 EUR und größer gleich 500.000 EUR: 4 Punkte kleiner als 500.000 EUR und größer gleich 400.000 EUR: 2 Punkte kleiner als 400.000 EUR: Ausschluss des entsprechenden Teilnahmeantrags! Maximal zu erreichende Punktzahl 10
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber formell und inhaltlich prüfen und die Eignung, einschließlich der Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen, bewerten. Der Auftraggeber wird anschließend mind. 3 Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase). Die Wertung erfolgt nach der bekanntgegebenen Matrix entsprechend der erzielten Punktzahl der Bewerber. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt zu einem Zeitpunkt danach. Die eingehenden Angebote werden formell und inhaltlich geprüft. Der Auftraggeber behält es sich jedoch ausdrücklich vor, ein Angebot direkt zu bezuschlagen, ohne hierüber mit dem Bieter verhandelt zu haben. Sofern von der Möglichkeit, den Auftrag auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Erstangebots zu vergeben, kein Gebrauch gemacht wird, behält sich der Auftraggeber aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebots- und Verhandlungsphase anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Führt der Auftraggeber Verhandlungen zu den Angeboten durch, werden die verbliebenen Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen und es wird mit diesen separat über ihre Angebote verhandelt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich weitere Verhandlungsrunden vor, wobei auch hier die Reduktion der Zahl der Bieter vorbehalten bleibt. Nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde erhalten die verbliebenen Bieter voraussichtlich die Gelegenheit, ein Angebot auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsrunde abzugeben. Dieses kann bezuschlagt werden.
Organizații și puncte de contact38
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Heidelberg
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Heidelberg
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Karlsruhe
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Bonn
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Heidelberg
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DEU
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DEU
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Autoritate contractantă6
Authority main activity
health
Buyer identifier
08-A8120-40
Buyer internet address
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Buyer legal type
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Buyer post code
69120
Main activity
health
Alte informații publicate14
Additional classification PROC
71320000
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YM61# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Universitätsklinikum Heidelberg
Planungsleistungen für Brandschutz der Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikums Heidelberg VE 747.01
B.2 Referenzkriterium Mindestanforderung an das Referenzobjekt 2: a) Gebäudeart: Klinik/Krankenhaus/Institutsgebäude/Laborgebäude/Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä. (s. B.2.1) b) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Umbau/Modernisierung (s. B.2.3) c) Kostenvolumen der KG 300 + 400 von mind. 50 Mio. EUR brutto (s. B.2.4) d) Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und Zeitpunkt Projektabschluss 8 (s. B.2.5) Eignungskriterium B.2 - Referenzprojekt 2 (40%) B.2.1 Gebäudeart Klinik/Krankenhaus: 10 Punkte Institutsgebäude/Laborgebäude: 7 Punkte Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 3 Punkte Sonstige Gebäudeart (keine des Gesundheitswesens): Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 10 B.2.2 Auftraggeber Projekt als Landesbaumaßnahme: 3 Punkte Projekt öffentlicher Auftraggeber: 2 Punkte privater Auftraggeber: 1 Punkte Maximal zu erreichende Punktzahl 3 B.2.3 Maßnahme: Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Umbau/Modernisierung Neubau mit Anbindung an Bestand: 6 Punkte Neubau: 4 Punkte Umbau/Modernisierung: 2 Punkte Sonstige Maßnahmen: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss Teilnahmeantrag als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 6 B.2.4 Baukosten (KG 300+400) (mind. 50 Mio. EUR brutto) größer gleich 150 Mio. EUR brutto: 12 Punkte größer gleich 100 Mio. EUR brutto bis kleiner als 150 Mio EUR brutto: 8 Punkte größer gleich 50 Mio. EUR brutto bis kleiner als 100 Mio EUR: 4 Punkte kleiner als 50 Mio. EUR brutto: Mindestanforderung 50 Mio. EUR nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 12 B.2.5 Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und Zeitpunkt Projektabschluss (Abschluss eigene Leistung der Leistungsphase 8) Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, ab 2022: 9 Punkte Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, vor 2022: 6 Punkte Projekt aktuell in der LPH 8: 3 Punkte Projekt noch nicht in LPH 8: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 9 Summe des Eignungskriterium B.2 40 Punkte entspricht 40% der in dem Eignungskriterien A, B.1 und B.2 erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten Maximal zu erreichende Punktzahl GESAMT der Eignungskriterien A und B Berechnung = erreichte Punktzahl des Kriterium A+ erreichte Punktzahl des Kriterium B.1+ erreichte Punktzahl des Kriterium B.2 Summe pro Bewerber GESAMT 100 Punkte
Qualität
Vergabekammer Baden-Württemberg
Am Universitätsklinikum Heidelberg wird ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenheimer Feld im laufenden Klinikbetrieb des Universitätsklinikums Heidelberg, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet. In dem neuen Herzzentrum werden die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatrische Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitäts-klinikums Heidelberg zusammengeführt. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert. Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftliche Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardiovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert.
Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber formell und inhaltlich prüfen und die Eignung, einschließlich der Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen, bewerten. Der Auftraggeber wird anschließend mind. 3 Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase). Die Wertung erfolgt nach der bekanntgegebenen Matrix entsprechend der erzielten Punktzahl der Bewerber. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt zu einem Zeitpunkt danach. Die eingehenden Angebote werden formell und inhaltlich geprüft. Der Auftraggeber behält es sich jedoch ausdrücklich vor, ein Angebot direkt zu bezuschlagen, ohne hierüber mit dem Bieter verhandelt zu haben. Sofern von der Möglichkeit, den Auftrag auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Erstangebots zu vergeben, kein Gebrauch gemacht wird, behält sich der Auftraggeber aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebots- und Verhandlungsphase anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Führt der Auftraggeber Verhandlungen zu den Angeboten durch, werden die verbliebenen Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen und es wird mit diesen separat über ihre Angebote verhandelt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich weitere Verhandlungsrunden vor, wobei auch hier die Reduktion der Zahl der Bieter vorbehalten bleibt. Nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde erhalten die verbliebenen Bieter voraussichtlich die Gelegenheit, ein Angebot auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsrunde abzugeben. Dieses kann bezuschlagt werden.
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YM61# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
B.1 Referenzkriterium Mindestanforderung an das Referenzobjekt 1: a) Gebäudeart: Klinik/Krankenhaus/Institutsgebäude/Laborgebäude/Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä. (s. B.1.1) b) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Umbau/Modernisierung (s. B.1.3) c) Kostenvolumen der KG 300 + 400 von mind. 50 Mio. EUR brutto (s. B.1.4) d) Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und Zeitpunkt Projektabschluss 8 (s. B.1.5) Eignungskriterium B.1 - Referenzprojekt 1 (40%) B.1.1 Gebäudeart Klinik/Krankenhaus: 10 Punkte Institutsgebäude/Laborgebäude: 7 Punkte Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 3 Punkte Sonstige Gebäudeart (keine des Gesundheitswesens): Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 10 B.1.2 Auftraggeber Projekt als Landesbaumaßnahme: 3 Punkte Projekt öffentlicher Auftraggeber: 2 Punkte privater Auftraggeber: 1 Punkte Maximal zu erreichende Punktzahl 3 B.1.3 Maßnahme: Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand oder Umbau/Modernisierung Neubau mit Anbindung an Bestand: 6 Punkte Neubau: 4 Punkte Umbau/Modernisierung: 2 Punkte Sonstige Maßnahmen: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss Teilnahmeantrag als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 6 B.1.4 Baukosten (KG 300+400) (mind. 50 Mio. EUR brutto) größer gleich 150 Mio. EUR brutto: 12 Punkte größer gleich 100 Mio. EUR brutto bis kleiner als 150 Mio EUR brutto: 8 Punkte größer gleich 50 Mio. EUR brutto bis kleiner als 100 Mio EUR: 4 Punkte kleiner als 50 Mio. EUR brutto: Mindestanforderung 50 Mio. EUR nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 12 B.1.5 Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und Zeitpunkt Projektabschluss (Abschluss eigene Leistung der Leistungsphase 8) Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, ab 2022: 9 Punkte Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, vor 2022: 6 Punkte Projekt aktuell in der LPH 8: 3 Punkte Projekt noch nicht in LPH 8: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge! Maximal zu erreichende Punktzahl 9 Summe des Eignungskriterium B.1 40 Punkte entspricht 40% der in den Eignungskriterien A, B.1 und B.2 erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Planungsleistungen für Brandschutz Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikums Heidelberg.
Preis
Eignungskriterium A - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (20%) A.2 Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers für Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17) größer gleich 10 Gesamtmitarbeitende : 10 Punkte kleiner als 10 Gesamtmitarbeiter und größer gleich 8 Gesamtmitarbeitende: 8 Punkte kleiner als 8 Gesamtmitarbeiter und größer gleich 6 Gesamtmitarbeitende: 6 Punkte kleiner als 6 Gesamtmitarbeiter und größer gleich 4 Gesamtmitarbeitende: 4 Punkte kleiner als 4 Gesamtmitarbeitende: Ausschluss des entsprechenden Teilnahmeantrags! Maximal zu erreichende Punktzahl 10
A Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: a) Durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 400.000 EUR mit Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 über die letzten 3 Geschäftsjahre b) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten v. 4 Personen für Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 über die letzten 3 Geschäftsjahre c) Berufshaftpflichtversicherung in eines der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis ist bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Eignungskriterium A - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (20%) A.1 Erklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers für Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für Leistungen Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17) größer gleich 800.000 EUR: 10 Punkte kleiner als 800.000 EUR und größer gleich 700.000 EUR: 8 Punkte kleiner als 700.000 EUR und größer gleich 600.000 EUR: 6 Punkte kleiner als 600.000 EUR und größer gleich 500.000 EUR: 4 Punkte kleiner als 500.000 EUR und größer gleich 400.000 EUR: 2 Punkte kleiner als 400.000 EUR: Ausschluss des entsprechenden Teilnahmeantrags! Maximal zu erreichende Punktzahl 10
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis ist bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Mindestanforderung, daher keine Punktebewertung Summe des Eignungskriterium A 20 Punkte entspricht 20% der in den Eignungskriterien A, B.1 und B.2 erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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HZ-2026-13
Planungsleistungen für Brandschutz der Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikums Heidelberg VE 747.01
Am Universitätsklinikum Heidelberg wird ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenheimer Feld im laufenden Klinikbetrieb des Universitätsklinikums Heidelberg, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet. In dem neuen Herzzentrum werden die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatrische Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitäts-klinikums Heidelberg zusammengeführt. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert. Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftliche Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardiovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert.
71300000 — Servicii de inginerie
Durată: 3 YEAR
Detalii licitație
Descriere
Planungsleistungen für Brandschutz Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikums Heidelberg.
Căutări relevante pentru 656834-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Universitätsklinikum Heidelberg
Organisation post code addinfo LOT
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Organisation post code tender receip LOT
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beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Organisation street tender receip LOT
Im Neuenheimer Feld 672
Exclusion grounds description
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.