ActivăTED — Licitații europene71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie·659852-2026
Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV
Anunțul 659852-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV este publicat de Gemeinde Issum, Der Bürgermeister și este încadrat la codul CPV 71000000.
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#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MPJC# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: Sachpreisgericht: 1. Alexander Alberts Bürgermeister der Gemeinde Issum, 2. Jessica Claasen, Schulleitung St. Nikolaus Schule Issum, 3. Sascha Kujath, SPD, Vorsitz Schul- und Sportausschuss, 4. Damaris an Mey, FB 2 - Planen, Bauen, Wohnen und Grünflächen, Gemeinde Issum, 5. Ralf Pottbeckers, CDU, Vorsitz Bau- und Umweltausschuss; Fachpreisgericht: 6. Barbara Pampe, Architektin, Leiterin Projektbereich Pädagogische Architektur bei der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn, 7. Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen, 8. Ernst-Christian Gerats, Architekt, Geldener Bau Gesellschaft mbH, Geldern, 9. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, 10. Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln, 11. Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln _______________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 205.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 82.000 Euro; 2. Preis: 51.250 Euro; 3. Preis: 30.750 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. _______________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit _______________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. ______________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _______________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________Terminschiene: Bewerbungsschluss: 23.10.2026, 12 Uhr; Auslosung: 02.11.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 16.11.2026; Einführungskolloquium: 02.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 23.02.2027; Preisgerichtssitzung: 22.04.2027; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2027 _______________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im späteren Verhandlungsverfahren mit der Abgabe des Angebotes. Die Zahl der teilnehmenden Teams wird auf 15 beschränkt. Diese teilnehmende Teams werden durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt. ________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _______________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _______________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen im Teilnahmeantrag nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass der/die Bewerber*in im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _______________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein. _______________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden fünfzehn teilnehmende Teams und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmender oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Kreis der Teilnehmenden nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen.
Procedure identifier
14c24286-34f6-4b93-97eb-a94edecc6d62
Procedure type
restricted
Organizații și puncte de contact45
Organisation city addinfo LOT
Dortmund
Organisation city buyer
issum
Organisation city reviewinfo LOT
Münster
Organisation city revieworg LOT
Münster
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
issum
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country reviewinfo LOT
DEU
Loturi18
Additional classification LOT
71222000 | 71200000 | 71220000
Additional classification type LOT
cpv | cpv | cpv
Additional information LOT
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), mind. Honorarzone (HZ) III, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. 3.000 qm BGF, mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: mind. Honorarzone (HZ) IV, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 39 HOAI. (9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro; Personenschäden: mind. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich die Bieterin bzw. der Bieter (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient. _________________ Die Bieterin bzw. der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; sie/er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden. erneut gefordert werden
Autoritate contractantă6
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
4[telefon eliminat]
Buyer internet address
https://www.issum.de
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer post code
47661
Main activity
gen-pub
Loc de executare9
Place of performance
DEA33 | DEU | DEA33 | DEU
Place of performance city LOT
Issum
Place of performance city PROC
Issum
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
47661
Place of performance post code PROC
47661
Place of performance subdiv LOT
DEA33
Place of performance subdiv PROC
DEA33
Rezultate, atribuiri și contracte8
Award criterion description LOT
Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Award criterion name LOT
Wettbewerbsergebnis
Award criterion number LOT
50.0 | 20.0 | 10.0 | 10.0 | 10.0
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | quality | cost | price
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-10-13+02:00
Deadline receipt request
2026-10-23T12:00:00+02:00
Deadline receipt request date LOT
2026-10-23+02:00
Deadline receipt request time LOT
12:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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12
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Textul integral publicat de TEDextinde
postwelters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Klewe (DEA1B)
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MPJC# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: Sachpreisgericht: 1. Alexander Alberts Bürgermeister der Gemeinde Issum, 2. Jessica Claasen, Schulleitung St. Nikolaus Schule Issum, 3. Sascha Kujath, SPD, Vorsitz Schul- und Sportausschuss, 4. Damaris an Mey, FB 2 - Planen, Bauen, Wohnen und Grünflächen, Gemeinde Issum, 5. Ralf Pottbeckers, CDU, Vorsitz Bau- und Umweltausschuss; Fachpreisgericht: 6. Barbara Pampe, Architektin, Leiterin Projektbereich Pädagogische Architektur bei der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn, 7. Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen, 8. Ernst-Christian Gerats, Architekt, Geldener Bau Gesellschaft mbH, Geldern, 9. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, 10. Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln, 11. Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln _______________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 205.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 82.000 Euro; 2. Preis: 51.250 Euro; 3. Preis: 30.750 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. _______________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit _______________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. ______________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _______________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________Terminschiene: Bewerbungsschluss: 23.10.2026, 12 Uhr; Auslosung: 02.11.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 16.11.2026; Einführungskolloquium: 02.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 23.02.2027; Preisgerichtssitzung: 22.04.2027; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2027 _______________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im späteren Verhandlungsverfahren mit der Abgabe des Angebotes. Die Zahl der teilnehmenden Teams wird auf 15 beschränkt. Diese teilnehmende Teams werden durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt. ________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _______________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _______________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen im Teilnahmeantrag nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass der/die Bewerber*in im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _______________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein. _______________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden fünfzehn teilnehmende Teams und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmender oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Kreis der Teilnehmenden nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Vergabekammer Westfalen
Die Auftraggeberin verpflichtet sich der Beauftragung mindestens der Leistungsphasen 1-5, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht
Baukostenprognose
Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Gemeinde Issum, Der Bürgermeister
siehe oben
Fachliche Qualifikation
Wettbewerbsergebnis
Die Gemeinde Issum beabsichtigt im Ortsteil Sevelen den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifach-Sporthalle, Stellplätzen und Freianlagen. Die Sporthalle soll sowohl dem Schulbetrieb als auch der Nutzung durch örtliche Vereine dienen. Die Freianlagen sollen naturnah gestaltet werden und ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Sport-, und Aufenthaltsmöglichkeiten umfassen. Ziel ist es, attraktive Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die Erholung ermöglichen und das soziale Miteinander fördern. Das Plangebiet umfasst eine etwa zwei Hektar große Fläche nördlich der Hoerstgener Straße und östlich der Straße Koetherdyk. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NUF von ca. 3.360 qm und für die Zweifach-Sporthalle ca. 1.750 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2 ha. Erwartet wird ein flächensparender und wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück. Die Freianlagenplanung umfasst sämtliche zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Schulhof-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, Stellplatzanlagen, Erschließungsflächen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche bislang nicht, die planungsrechtliche Absicherung für das Vorhaben wird jedoch aktuell bearbeitet. Zudem wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes angestrebt. _______________________________________________________Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. _______________________________________________________
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), mind. Honorarzone (HZ) III, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. 3.000 qm BGF, mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: mind. Honorarzone (HZ) IV, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 39 HOAI. (9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro; Personenschäden: mind. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich die Bieterin bzw. der Bieter (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient. _________________ Die Bieterin bzw. der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; sie/er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden. erneut gefordert werden
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen.
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Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV
Die Auftraggeberin verpflichtet sich der Beauftragung mindestens der Leistungsphasen 1-5, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
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Descriere
Die Gemeinde Issum beabsichtigt im Ortsteil Sevelen den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifach-Sporthalle, Stellplätzen und Freianlagen. Die Sporthalle soll sowohl dem Schulbetrieb als auch der Nutzung durch örtliche Vereine dienen. Die Freianlagen sollen naturnah gestaltet werden und ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Sport-, und Aufenthaltsmöglichkeiten umfassen. Ziel ist es, attraktive Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die Erholung ermöglichen und das soziale Miteinander fördern. Das Plangebiet umfasst eine etwa zwei Hektar große Fläche nördlich der Hoerstgener Straße und östlich der Straße Koetherdyk. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NUF von ca. 3.360 qm und für die Zweifach-Sporthalle ca. 1.750 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2 ha. Erwartet wird ein flächensparender und wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück. Die Freianlagenplanung umfasst sämtliche zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Schulhof-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, Stellplatzanlagen, Erschließungsflächen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche bislang nicht, die planungsrechtliche Absicherung für das Vorhaben wird jedoch aktuell bearbeitet. Zudem wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes angestrebt. _______________________________________________________Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. _______________________________________________________
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