Anunțul 660117-2026 pentru Germania – Lucrări de instalare de ascensoare – Förderanlagen und Aufzüge BT B - Erweiterung Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen este publicat de Gemeindeverwaltungsverband Steinlach Wiesaz și este încadrat la codul CPV 45313100.
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DEU
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Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers.
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Auf dem Höhnisch 1
Procurement document id LOT
E75642943
Public opening date LOT
2026-11-04+01:00
Public opening time LOT
12:50:00+01:00
Selection criterion description LOT
Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Schwerwiegender Verstoß des Unternehmens gegen Vergabebestimmungen oder vertragliche Pflichten.
angegebener Preis gem. Angebot, Leistungsverzeichnis.
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Förderanlagen und Aufzüge BT B - Erweiterung Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Auf Verlangen).
Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung. Die EG-Geschosshöhe des Schulneubaus beträgt ca. 3,90 m und im OG bis zum extensiv begrünten Flachdach ca. 4,00 m. /// Flächenangaben: Größe Baufeld Abbruch und Neubau BT B: ca. 2.785 qm. /// BGF: Ebene 0 (EG) 1.513,43 qm, BGF gesamt: 3.243,10 qm, BRI gesamt: 14.555,95 cbm /// Konstruktion: Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken, Stahlbetonstützen und Wandscheiben konzipiert. Die Gebäudeaussteifung erfolgt durch die Stahlbetonwand- und Deckenscheiben. Die Stützen in Ebene 0 + 1 werden als Verbundstützen ausgeführt. Erdberührte Wandbauteile werden als WU-Konstruktion realisiert. Der vierseitig umlaufende Laubengang in Ebene 1 wird als Stahlkonstruktion an der Stahlbetonrohbaufassade befestigt. Die Gründung des Neubaus erfolgt als Flachgründung auf einer Schottertragschicht. Randbalken verstärken die hochbelasteten Bodenplattenränder und dienen zugleich als Frostschürzen. Die Außenfassade wird gebildet durch vertikale Holbohlen im Rasterabstand von ca. 1,20 m mit einer hinterlüfteten vertikalen Holzverschalung auf einer Holzständerkonstruktion als thermische Hülle, sowie Fensterbänder in Holz-Alu mit Brüstung. /// Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltigem Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finden Anwendung und sind in der Ausführung zu berücksichtigen. /// Die folgende Leistung kommt im Wesentlichen zur Ausführung: o Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug o Größenauslegung des Aufzugs für 8 Personen o 2 Haltestationen, EG und OG. o Aufzug ist im Anbau an den Bestand verortet.
Auf dem Areal des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen werden die bestehende Gemeinschaftsschule, sowie das Gymnasium in Teilbereichen umgebaut und mit drei neuen Erweiterungsschulbauten realisiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Zugangs- und Pausenhofbereiche, sowie die Bushaltestelle neugestaltet. Im ersten Bauabschnitt wurde die Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsschule bearbeitet. Im aktuell zweiten Bauabschnitt sind der Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus mit Gartenschuppen mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus des Karl von Frisch Gymnasiums (Bauteil B) und der Neubau des Verbindungsbaus an das bestehende Bauteil A des Gymnasiums vorgesehen. /// Bestand: Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossigen Baukörpern (BT A, BT B, BT C und BT D/E) sowie einem eingeschossigen Gartenschuppen. Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. /// Die beiden südlichen Klassenbauten C und D/E sowie der nördliche Fachklassenbau B gruppieren sich um den zentralen Zugangs-, Verwaltungs- und Aulabau A. Der eingeschossige Gartenschuppen ist an den Fachklassenbau B im Bereich an dessen nordwestlicher Fassadenecke angedockt. /// Neubau: Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Die Fachklassenräume sind in beiden Geschossen vierseitig umlaufend an den Außenfassaden Nord-West, Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-West angeordnet, dadurch wird ein Innenhof mit einem separaten WC- Kern gebildet. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung, in der ausschließlich die Technikzentrale untergebracht wird. Der Fachklassenneubau, inkl. dem außen vierseitig umlaufenden Fluchtbalkon im 1.OG, erstreckt sich von Süd-West nach Nord-Ost über eine Breite von ca. 40,50 m und von Süd-Ost nach Nord-West eine Länge von ca. 35,50 m. Die EG-Geschosshöhe des Schulneubaus beträgt ca. 3,90 m und im OG bis zum extensiv begrünten Flachdach mit einer Geschosshöhe von ca. 4,00 m. /// /// Diese Bekanntmachung umfasst die Leistungen für die Förderanlagen/Aufzug des Neubaus Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium.
Ausführung von Förderanlagen und Aufzügen - Bauteil B Gymnasium Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Gemeindeverwaltungsverband Steinlach Wiesaz
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen. Die Anbieter/Auftragnehmer müssen die beigefügten KEV Formulare mit Angabe der Referenzen) ausfüllen und bei Abgabe des Angebotes mit abgegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Eignung (KEV 179) der Firmen des GVV Steinlach-Wiesaz von großer Bedeutung ist. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Umfang und Gegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Ein eigenes Stammpersonal wird erwartet. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Ausführung von Förderanlagen und Aufzügen - Bauteil B Gymnasium Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen
până la 4 nov. 2026, 12:00
Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung. Die EG-Geschosshöhe des Schulneubaus beträgt ca. 3,90 m und im OG bis zum extensiv begrünten Flachdach ca. 4,00 m. /// Flächenangaben: Größe Baufeld Abbruch und Neubau BT B: ca. 2.785 qm. /// BGF: Ebene 0 (EG) 1.513,43 qm, BGF gesamt: 3.243,10 qm, BRI gesamt: 14.555,95 cbm /// Konstruktion: Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken, Stahlbetonstützen und Wandscheiben konzipiert. Die Gebäudeaussteifung erfolgt durch die Stahlbetonwand- und Deckenscheiben. Die Stützen in Ebene 0 + 1 werden als Verbundstützen ausgeführt. Erdberührte Wandbauteile werden als WU-Konstruktion realisiert. Der vierseitig umlaufende Laubengang in Ebene 1 wird als Stahlkonstruktion an der Stahlbetonrohbaufassade befestigt. Die Gründung des Neubaus erfolgt als Flachgründung auf einer Schottertragschicht. Randbalken verstärken die hochbelasteten Bodenplattenränder und dienen zugleich als Frostschürzen. Die Außenfassade wird gebildet durch vertikale Holbohlen im Rasterabstand von ca. 1,20 m mit einer hinterlüfteten vertikalen Holzverschalung auf einer Holzständerkonstruktion als thermische Hülle, sowie Fensterbänder in Holz-Alu mit Brüstung. /// Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltigem Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finden Anwendung und sind in der Ausführung zu berücksichtigen. /// Die folgende Leistung kommt im Wesentlichen zur Ausführung: o Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug o Größenauslegung des Aufzugs für 8 Personen o 2 Haltestationen, EG und OG. o Aufzug ist im Anbau an den Bestand verortet.
45313100 — Lucrari de instalare de ascensoare
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Descriere
Auf dem Areal des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen werden die bestehende Gemeinschaftsschule, sowie das Gymnasium in Teilbereichen umgebaut und mit drei neuen Erweiterungsschulbauten realisiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Zugangs- und Pausenhofbereiche, sowie die Bushaltestelle neugestaltet. Im ersten Bauabschnitt wurde die Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsschule bearbeitet. Im aktuell zweiten Bauabschnitt sind der Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus mit Gartenschuppen mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus des Karl von Frisch Gymnasiums (Bauteil B) und der Neubau des Verbindungsbaus an das bestehende Bauteil A des Gymnasiums vorgesehen. /// Bestand: Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossigen Baukörpern (BT A, BT B, BT C und BT D/E) sowie einem eingeschossigen Gartenschuppen. Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. /// Die beiden südlichen Klassenbauten C und D/E sowie der nördliche Fachklassenbau B gruppieren sich um den zentralen Zugangs-, Verwaltungs- und Aulabau A. Der eingeschossige Gartenschuppen ist an den Fachklassenbau B im Bereich an dessen nordwestlicher Fassadenecke angedockt. /// Neubau: Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Die Fachklassenräume sind in beiden Geschossen vierseitig umlaufend an den Außenfassaden Nord-West, Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-West angeordnet, dadurch wird ein Innenhof mit einem separaten WC- Kern gebildet. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung, in der ausschließlich die Technikzentrale untergebracht wird. Der Fachklassenneubau, inkl. dem außen vierseitig umlaufenden Fluchtbalkon im 1.OG, erstreckt sich von Süd-West nach Nord-Ost über eine Breite von ca. 40,50 m und von Süd-Ost nach Nord-West eine Länge von ca. 35,50 m. Die EG-Geschosshöhe des Schulneubaus beträgt ca. 3,90 m und im OG bis zum extensiv begrünten Flachdach mit einer Geschosshöhe von ca. 4,00 m. /// /// Diese Bekanntmachung umfasst die Leistungen für die Förderanlagen/Aufzug des Neubaus Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium.
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