Anunțul 660410-2026 pentru Germania – Servicii guvernamentale – Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE este publicat de Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit și este încadrat la codul CPV 75131000.
Sinteză HarveyAI
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Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
30 | 15 | 50 | 5
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality | quality | quality
Contract conclusion date
2026-09-24+02:00
Contract duration period LOT
MONTH
Contract identifier
1974/2026
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Contract tender id
TEN-0000
Result LOT identifier
LOT-0000
Result value CUR NOTICE
EUR
Result value NOTICE
1834025.62
Alte informații publicate30
Acquiring cpb buyer
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Additional classification PROC
75131000
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Awarding cpb org
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Organizații și puncte de contact79
Organisation city addinfo LOT
Berlin
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city docprovider LOT
Berlin
Organisation city reviewinfo LOT
Bonn
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city signatory
Berlin
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tenderer
Bregenz
Organisation contact point reviewinfo LOT
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Autoritate contractantă13
Authority main activity
env-pro
Buyer category
buyer-categories
Buyer city
Berlin
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE300
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
991-20502-46
Buyer internet address
https://www.bundesumweltministerium.de
Buyer legal type
cga
Buyer name
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Loturi13
Additional classification LOT
75131000
Additional classification type LOT
cpv
Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Câștigători și oferte12
Tender rank
1
Tender ranked res
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Tendering party name
The Climate Desk TCD Consulting GmbH
Winner city
Bregenz
Winner country
AUT
Winner country sub
AT342
Winner decision date
2026-09-23+02:00
Winner identifier
ATU79216108
Winner name
The Climate Desk TCD Consulting GmbH
Winner post code
6900
Procedură și anunț13
Form type
result
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
c4378624-1f80-44de-a429-9f6e24753823
NOTICE preferred publication date
2026-09-24T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Servicii guvernamentale – Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
NOTICE type
can-standard
NOTICE version
Valori6
Estimated value CUR LOT
EUR
Estimated value CUR PROC
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Estimated value LOT
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Estimated value PROC
1520846
Total value
1834025.62
Total value CUR
EUR
Loc de executare7
Place of performance
DE300 | DEU | DE300 | DEU
Place of performance city LOT
Berlin
Place of performance city PROC
Berlin
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance subdiv LOT
DE300
Place of performance subdiv PROC
DE300
Clasificare CPV5
Classification cpv
75131000 | 75131000 | 75131000 | 75131000
Main classification LOT
75131000
Main classification PROC
75131000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Termene și durate2
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
24
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
19
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Textul integral publicat de TEDextinde
Gesamteindruck des Angebots
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Qualität Umsetzungskonzept
Umsetzungskonzept
1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Preis
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
The Climate Desk TCD Consulting GmbH
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen
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ATU79216108
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2026-09-24+02:00
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Z I 3 VSt - 1974/2026
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Bundeskanzlerplatz 2-10
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Loturi TED
1
Z I 3 VSt - 1974/2026
Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
1.520.846,00 EUR
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
75131000 — Servicii guvernamentale
Durată: 24 MONTH
Rezultate și atribuiri TED
LOT-00001.834.025,62 EUR
Câștigător: The Climate Desk TCD Consulting GmbH · CUI ATU79216108
Contract 1974/202624 sept. 2026
Detalii licitație
Descriere
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
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Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Dispatch date
2026-09-24+02:00
Dispatch time
09:59:33+02:00
Internal identifier PROC
Z I 3 VSt - 1974/2026
NL
1
Official language
DEU
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Publication number
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Title PROC
Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
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Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
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Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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The Climate Desk TCD Consulting GmbH
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Stresemannstraße 128-130
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Bundeskanzlerplatz 2-10
Organisation street revieworg LOT
Bundeskanzlerplatz 2-10
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Z I 3 VSt - 1974/2026
Option description LOT
Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
Strategic procurement LOT
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Title LOT
Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE