ActivăTED — Licitații europene71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie·661825-2026
Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – "Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
Anunțul 661825-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – "Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen este publicat de GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Pyrmont și este încadrat la codul CPV 71000000.
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Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Büros der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung. Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen werden die Nachrücker*innen bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmendenkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Bildung von interdisziplinären Teams von Landschaftsarchitekt*innen (Federführung) mit Verkehrsplaner*innen wird zwingend vorgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Landschaftsarchitektur) bewerben. Das Verkehrsplanungsbüro kann aber opt. bereits mit dem Teilnahmeantrag benannt werden. Nach der oben beschriebenen Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer*innen/Eignungsleihe aufgefordert, sofern dies mit dem Teilnahmeantrag noch nicht erfolgt ist. Die weiteren Mitglieder haben die o.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen. Je nach Bewerbungsform sind zudem die entspr. EU-Formblätter mit der Benennung einzureichen.*
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Qualität der Verkehrsräume; Funktionale Qualität; Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. _________________________________________________________________ Im Falle der Umsetzung des Projekts verpflichtet sich die Ausloberin, eine*n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien sind der EU-Bekanntmachung unter 5.1.10 zu entnehmen _________________________________________________________________ Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. _________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.10.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 27.11.2026; Einführungskolloquium: 16.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.02.2027; Preisgerichtssitzung: 21.04.2027; Verhandlungsgespräche anschließend
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMV3F# Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 101.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.000 Euro; 2. Preis: 25.000 Euro; 3. Preis: 16.500 Euro; Zwei Anerkennungen à: 7.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Mitglieder der Jury: Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover/Höxter; Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn; N.N., Landschaftsarchitekt; Hans-Rainer Runge, Verkehrsplaner, Düsseldorf; N.N., Bürgermeister/in Stadt Bad Pyrmont; N.N., Vorsitzende/r Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz; Melanie Forster-Nel, Baudezernentin Stadt Bad Pyrmont *Erfolgt die Nennung des Verkehrsplaners / der Verkehrsplanerin erst nach Auswahl und Prüfung zur Teilnahme am Wettbewerb, sind der entsprechende Nachweis zum geforderten Berufsstand sowie das Referenzprojekt Verkehrsplanung ebenso nachzureichen.
Deadline
2026-10-15T23:59:59+02:00
Loc de executare9
Place of performance
DE923 | DEU | DE923 | DEU
Place of performance city LOT
Bad Pyrmont
Place of performance city PROC
Bad Pyrmont
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
31812
Place of performance post code PROC
31812
Place of performance subdiv LOT
DE923
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte8
Award criterion description LOT
Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium. (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Award criterion name LOT
Wettbewerbsergebnis
Award criterion number LOT
50.0 | 15.0 | 15.0 | 20.0
Award criterion number weight LOT
poi-exa | poi-exa | poi-exa | poi-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | quality | price
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-10-15+02:00
Deadline receipt request
2026-10-27T12:00:00+01:00
Deadline receipt request date LOT
2026-10-27+01:00
Deadline receipt request time LOT
12:00:00+01:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber*in (Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger*innen je Disziplin (Landschaftsarchitekt*innen o. Ingenieur*innen, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur/Verkehrsplanung).
Angesichts struktureller, demografischer und klimatischer Veränderungen steht die Innenstadt Bad Pyrmonts vor einem umfassenden Transformationsprozess. Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände, Defizite im öffentlichen Raum sowie höhere Anforderungen an Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität erfordern eine integrierte Weiterentwicklung. Seit 2022 ist die Innenstadt daher in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" eingebunden. Grundlage des Wettbewerbs ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Leitbild "Gesundheitsstandort mit viel Geschichte". Ziel ist eine zukunftsfähige, lebendige und multifunktionale Innenstadt. Dazu gehören insbesondere die Stärkung als Wohn-, Versorgungs- und Gesundheitsstandort, die Weiterentwicklung des Tourismus, die Revitalisierung von Leerständen sowie die Ergänzung von Freizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten. Mit dem Wettbewerb sollen innovative und umsetzungsorientierte Konzepte für die frei- und stadträumliche Entwicklung gewonnen werden. Im Mittelpunkt stehen klimaangepasste Freiraumstrukturen, eine höhere Aufenthalts- und Nutzungsqualität, nachhaltige Mobilität, die Aktivierung der Innenstadt durch neue Nutzungen, temporäre Interventionen und flexible Nutzungskonzepte sowie die Berücksichtigung aller Generationen und Nutzergruppen. Aufbauend auf bereits umgesetzten Maßnahmen soll ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept entstehen, das kurzfristige Impulse setzt und die schrittweise Umsetzung der ISEK-Maßnahmen innerhalb der kommenden zehn Jahre ermöglicht.
Honorar (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Büros der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung. Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen werden die Nachrücker*innen bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmendenkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Bildung von interdisziplinären Teams von Landschaftsarchitekt*innen (Federführung) mit Verkehrsplaner*innen wird zwingend vorgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Landschaftsarchitektur) bewerben. Das Verkehrsplanungsbüro kann aber opt. bereits mit dem Teilnahmeantrag benannt werden. Nach der oben beschriebenen Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer*innen/Eignungsleihe aufgefordert, sofern dies mit dem Teilnahmeantrag noch nicht erfolgt ist. Die weiteren Mitglieder haben die o.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen. Je nach Bewerbungsform sind zudem die entspr. EU-Formblätter mit der Benennung einzureichen.*
Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Nachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / mind. LPH 2-5 § 39 HOAI / Abschluss der LPH 5 nach dem 01.01.2016 / Planung und Neu-/Umbau innerstädtische, öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Freifläche. b) Nachweis einer Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen mit den folgenden Mindestanforderungen: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / mind. LPH 2-5 § 47 HOAI / Abschluss der LPH 5 nach dem 01.01.2016 / Planung und Neu-/Umbau innerstädtische, öffentliche Verkehrsanlage.
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Projektorganisation zur Qualitätssicherung (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Honorarangebot
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Qualität der Verkehrsräume; Funktionale Qualität; Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. _________________________________________________________________ Im Falle der Umsetzung des Projekts verpflichtet sich die Ausloberin, eine*n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien sind der EU-Bekanntmachung unter 5.1.10 zu entnehmen _________________________________________________________________ Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. _________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.10.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 27.11.2026; Einführungskolloquium: 16.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.02.2027; Preisgerichtssitzung: 21.04.2027; Verhandlungsgespräche anschließend
"Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMV3F# Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 101.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.000 Euro; 2. Preis: 25.000 Euro; 3. Preis: 16.500 Euro; Zwei Anerkennungen à: 7.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Mitglieder der Jury: Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover/Höxter; Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn; N.N., Landschaftsarchitekt; Hans-Rainer Runge, Verkehrsplaner, Düsseldorf; N.N., Bürgermeister/in Stadt Bad Pyrmont; N.N., Vorsitzende/r Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz; Melanie Forster-Nel, Baudezernentin Stadt Bad Pyrmont *Erfolgt die Nennung des Verkehrsplaners / der Verkehrsplanerin erst nach Auswahl und Prüfung zur Teilnahme am Wettbewerb, sind der entsprechende Nachweis zum geforderten Berufsstand sowie das Referenzprojekt Verkehrsplanung ebenso nachzureichen.
Eigenerklärung Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister.
Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium. (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Für den/die federführende/n Landschaftsarchitekt*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis); für den/die Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur*in (Bachelor-/Master-/Diplomurkunde);
Wettbewerbsergebnis
Projektabwicklung
Wettbewerbsbetreuer*in scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Pyrmont
Mitarbeitende
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. - Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. - Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. - Eigenerklärung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros (Partner, freie Mitarbeiter*innen, Angestellte) oder der sich bewerbenden Konstellation (Bewerbergemeinschaft, Unterauftrag, Eignungsleihe) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. - Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. - Eigenerklärungen zur Einhaltung Mindestlohn nach Tariftreue und Vergabegesetz - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) (z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in oder Ingenieur*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein*e teilnahmeberechtigte*r Landschaftsarchitekt*in und Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1 - 3. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI (Honorarzone III): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1- 3.
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"Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1 - 3. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI (Honorarzone III): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1- 3.
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
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Angesichts struktureller, demografischer und klimatischer Veränderungen steht die Innenstadt Bad Pyrmonts vor einem umfassenden Transformationsprozess. Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände, Defizite im öffentlichen Raum sowie höhere Anforderungen an Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität erfordern eine integrierte Weiterentwicklung. Seit 2022 ist die Innenstadt daher in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" eingebunden. Grundlage des Wettbewerbs ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Leitbild "Gesundheitsstandort mit viel Geschichte". Ziel ist eine zukunftsfähige, lebendige und multifunktionale Innenstadt. Dazu gehören insbesondere die Stärkung als Wohn-, Versorgungs- und Gesundheitsstandort, die Weiterentwicklung des Tourismus, die Revitalisierung von Leerständen sowie die Ergänzung von Freizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten. Mit dem Wettbewerb sollen innovative und umsetzungsorientierte Konzepte für die frei- und stadträumliche Entwicklung gewonnen werden. Im Mittelpunkt stehen klimaangepasste Freiraumstrukturen, eine höhere Aufenthalts- und Nutzungsqualität, nachhaltige Mobilität, die Aktivierung der Innenstadt durch neue Nutzungen, temporäre Interventionen und flexible Nutzungskonzepte sowie die Berücksichtigung aller Generationen und Nutzergruppen. Aufbauend auf bereits umgesetzten Maßnahmen soll ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept entstehen, das kurzfristige Impulse setzt und die schrittweise Umsetzung der ISEK-Maßnahmen innerhalb der kommenden zehn Jahre ermöglicht.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
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Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) (z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in oder Ingenieur*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein*e teilnahmeberechtigte*r Landschaftsarchitekt*in und Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. - Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. - Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. - Eigenerklärung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros (Partner, freie Mitarbeiter*innen, Angestellte) oder der sich bewerbenden Konstellation (Bewerbergemeinschaft, Unterauftrag, Eignungsleihe) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. - Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. - Eigenerklärungen zur Einhaltung Mindestlohn nach Tariftreue und Vergabegesetz - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.