Rezultat publicatTED — Licitații europene73300000 — Proiectare si executare in domeniul cercetarii si dezvoltarii·665279-2026
Germania – Proiectare şi executare în domeniul cercetării şi dezvoltării – Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Anunțul 665279-2026 pentru Germania – Proiectare şi executare în domeniul cercetării şi dezvoltării – Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See este publicat de Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) și este încadrat la codul CPV 73300000.
Sinteză HarveyAI
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Verlängerungsoption AG um bis zu zwei (2) Monate: Der AG kann die Frist zur Sicherung der gebrauchten Komponenten einseitig vor Ablauf der Frist um bis zu weitere zwei (2) Monate durch schriftliche Mitteilung unter Angabe des Verlängerungszeitraums gegenüber dem AN verlängern. Die Verlängerungsoption AG kann vom AG unabhängig von der Ausübung der Verlängerungsoption AN ausgeübt werden. Verlängerungsoption AN um bis zu zwei (2) Monate: Sollte es dem AN innerhalb der dafür vorgesehenen Frist oder im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption AG, innerhalb der durch den AG verlängerten Frist, nicht gelingen, die Sicherung gebrauchter Komponenten zu erfüllen, ist der AN berechtigt, die Frist zum Nachweis der Sicherung von alternativen Komponenten und der entsprechenden Anpassung des technischen Lösungskonzepts einseitig um bis zu zwei (2) Monaten zu verlängern.
Câștigători și oferte13
Tender rank
1
Tender ranked res
true
Tendering party leader
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Tendering party name
Bietergemeinschaft DSTAR GbR
Winner city
Lemwerder | Wandlitz | Karlskoga
Winner country
DEU | SWE
Winner country sub
DE94G | DE405 | SE124
Winner decision date
2026-09-17+02:00
Winner identifier
DE117172804 | DE230326687 | SE559035605001
Winner name
ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE
Organizații și puncte de contact74
Organisation city addinfo LOT
Jülich
Organisation city buyer
10117
Organisation city docprovider LOT
Jülich
Organisation city reviewinfo LOT
10117
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city serv prov
Jülich
Organisation city signatory
10117
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tenderer
Lemwerder | Wandlitz | Karlskoga
Alte informații publicate13
Additional classification PROC
90523100 | 71350000 | 76521000
Additional classification type PROC
cpv
Dispatch date
2026-09-24+02:00
Dispatch time
09:28:46+02:00
Official language
DEU
Ojs number
187/2026
Received submissions type code
tenders | t-esubm | t-oth-eea | t-no-eea | t-sme
Received submissions type val
1 | 0
Subcontracting
not-known
Autoritate contractantă7
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
Leitweg-ID 991-12287-53
Buyer internet address
https://www.bundesumweltministerium.de
Buyer legal type
cga
Buyer partname
W II 3 (Verschmutzung der Meeresumwelt, Regionale Meeresschutzkooperationen)
Buyer post code
Berlin
Main activity
gen-pub
Loc de executare5
Place of performance
DE300 | DEU
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance subdiv LOT
DE300
Place of performance subdiv PROC
DE300
Procedură și anunț7
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
Legal basis text
Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um eine Innovationspartnerschaft gemäß § 119 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 VgV sowie § 19 VgV.
NOTICE preferred publication date
2026-09-26T00:00:00+02:00
Procedure identifier
61a1d43e-4d54-4dac-8012-8ae5fdbfdaf0
Procedure type
innovation
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori2
Total value
0
Total value CUR
EUR
Termene și durate2
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
8
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG-003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG-001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Date de contact publicate în TED
20
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Textul integral publicat de TEDextinde
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Im Rahmen der Zuschlagskriterien Nr. 2 bis Nr. 9 wird das Angebot in qualitativer Hinsicht bewertet. Bewertet werden in qualitativer Hinsicht die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen, d.h. das jeweilige Konzept bzw. die Anforderungsanalyse und die Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau). Kriterium Nr. 2 – Qualität des Konzeptes „Querschnitt“ (Gewichtung 12 %) Kriterium Nr. 3 – Qualität des Konzeptes „Versorgung und Überwachung“ (9 %) Kriterium Nr. 4 – Qualität des Konzeptes „Erkundung und Bergung“ (9 %) Kriterium Nr. 5 – Qualität des Konzeptes „Aufbereitung“ (12 %) Kriterium Nr. 6 – Qualität des Konzeptes „Recycling/Entsorgung“ (12 %) Kriterium Nr. 7 – Qualität des Konzeptes „Logistik“ (6 %) Kriterium Nr. 8 – Anforderungsanalyse (8 %) Kriterium Nr. 9 – Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau) (12 %)
Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um eine Innovationspartnerschaft gemäß § 119 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 VgV sowie § 19 VgV.
Verlängerungsoption AG um bis zu zwei (2) Monate: Der AG kann die Frist zur Sicherung der gebrauchten Komponenten einseitig vor Ablauf der Frist um bis zu weitere zwei (2) Monate durch schriftliche Mitteilung unter Angabe des Verlängerungszeitraums gegenüber dem AN verlängern. Die Verlängerungsoption AG kann vom AG unabhängig von der Ausübung der Verlängerungsoption AN ausgeübt werden. Verlängerungsoption AN um bis zu zwei (2) Monate: Sollte es dem AN innerhalb der dafür vorgesehenen Frist oder im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption AG, innerhalb der durch den AG verlängerten Frist, nicht gelingen, die Sicherung gebrauchter Komponenten zu erfüllen, ist der AN berechtigt, die Frist zum Nachweis der Sicherung von alternativen Komponenten und der entsprechenden Anpassung des technischen Lösungskonzepts einseitig um bis zu zwei (2) Monaten zu verlängern.
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Kriteriums Nr. 1 – Preis Definitionsphase
ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG-003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG-001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Qualitative Zuschlagskriterien
Dynasafe Demil Systems AB
SeaTerra GmbH Geophysik & Kampfmittel Dienstleistungen GmbH
Es handelt sich bei dem vorliegenden Auftragsgegenstand um eine gänzlich neuartige Entwicklung, wobei der Beschaffungsbedarf nachweislich nicht durch am Markt verfügbare Lösungen befriedigt werden kann. Der spätere Leistungsgegenstand (Leistungsphase) wird durch die gemeinsame Entwicklung (von AN und AG) und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart.
Mit dieser Ausschreibung sollte der Industrie die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Spezifikation des Leistungsgegenstandes zu beteiligen. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der spätere Leistungsgegenstand durch die gemeinsame Entwicklung und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen zu betreiben. Diese übergeordneten Ziele lassen sich entsprechend auf die beiden Phasen der Innovationspartnerschaft folgendermaßen aufteilen: In der 1. Phase der Innovationspartnerschaft nimmt der AG gemeinsam mit dem AN die genaue Definition der Industrieanlage nach einem vorgegebenen Prozess vor. Das Vorgehen orientiert sich dabei an der vorgegebenen Systemstruktur. Das Gesamtsystem beinhaltet Systemelemente, welche mit übergeordneten Systemanforderungen und Beschreibungen vorbereitet sind. Diese Anforderungen gilt es in einem nächsten Schritt der Definitionsphase gemeinsam mit dem AN festzulegen und zu validieren. Damit das Ziel – der Bau einer Industrieanlage – risikominimiert gewährleistet werden kann, bedarf es konkreter Rahmenbedingungen, die einen Übergang in die Leistungsphase (2. Phase) ermöglichen. Das Quality Gate nach der 1. Phase ermöglicht es beiden Parteien (AG und AN), anhand festgelegter Kriterien zu prüfen, ob der Beginn der Leistungsphase erfolgen kann. Im Rahmen der Leistungsphase erfolgt die detaillierte konstruktive und bauliche Umsetzung der Industrieanlage. In der Konstruktionsphase werden die Systemelemente und Subsysteme entworfen, konstruiert und mit technischen Daten vom AN und von den beteiligten Unterauftragnehmern abgesichert. Nach Freigabe der Konstruktion durch den AG wird die Leistungsphase mit dem Bau der Industrieanlage fortgesetzt.
Preis Definitionsphase
Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigte, einen Auftrag über die Entwicklung und den Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See innerhalb des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben. Zur Beräumung und Vernichtung von konventionellen Munitionsaltasten in Versenkungsgebieten ist ein Gesamtsystem (Industrieanlage) unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entwerfen, das aus unterschiedlichen Hauptsystemen mit ausgereifter Technik besteht und die Möglichkeit bietet, die Kapazitäten in Zukunft zu steigern. Mit dem Gesamtsystem wird somit die Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung der Kampfmittel unmittelbar auf See beabsichtigt. Die Ausschreibung wurde als Innovationspartnerschaft durchgeführt. Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Gemäß § 19 Abs. 8 VgV wird die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: 1) Einer Forschungs- und Entwicklungsphase (Definitionsphase), in welcher der Liefer- und Leistungsgegenstand mit dem AN definiert und spezifiziert wird. Dadurch wird der Leistungsgegenstand klar und nachvollziehbar formuliert, und 2) einer Leistungsphase, in der die aus der Definitionsphase spezifizierte Leistung (Konstruktion und Bau) erbracht wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
01 ••• ••• 24+02:00
Gammelbackavägen 8
t-sme
none
2026-09-17+02:00
Leitweg-ID 991-12287-53
SE124
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price
Verbindliches Angebot vom 14.07.2026
Projektträger Jülich, SPF3 - Vergaben für Ministerien
[telefon eliminat]
gen-pub
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Vergabestelle, SPF3 - Vergaben für Ministerien
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large
Lemwerder
CON-0001
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Stresemannstraße 128-130
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keine Angabe
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Bundeskanzlerplatz 2-10
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An der Fähre 2
09:28:46+02:00
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SWE
innovation
Vertrag Definitionsphase
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2026-09-28+02:00
services
inn-pur
SE559035605[telefon eliminat]
cga
Wilhelm-Johnen-Str.
ted-esen
Bietergemeinschaft DSTAR GbR
water-mar
ORG-0007
selec-w
DE300
[telefon eliminat]
t-oth-eea
2000-01-01+01:00
DE117172804
ORG-0003
ORG-0004
https://www.bundesumweltministerium.de
ORG-0005
t-esubm
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ORG-0001
ORG-0002
EUR
Berlin
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Karlskoga
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DE122624631
53119
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DE405
71350000
Wandlitz
medium
Jülich
LOT-[telefon eliminat]+02:00
[email eliminat]
W II 3 (Verschmutzung der Meeresumwelt, Regionale Meeresschutzkooperationen)
TPA-0002
DE230326687
SPF3.02.BMUKN.2024.01
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An der Trift 21
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Bonn
DEU
tenders
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[telefon eliminat]
DEA26
DEA22
Loturi TED
1
SPF3.02.BMUKN.2024.01
Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Mit dieser Ausschreibung sollte der Industrie die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Spezifikation des Leistungsgegenstandes zu beteiligen. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der spätere Leistungsgegenstand durch die gemeinsame Entwicklung und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen zu betreiben. Diese übergeordneten Ziele lassen sich entsprechend auf die beiden Phasen der Innovationspartnerschaft folgendermaßen aufteilen: In der 1. Phase der Innovationspartnerschaft nimmt der AG gemeinsam mit dem AN die genaue Definition der Industrieanlage nach einem vorgegebenen Prozess vor. Das Vorgehen orientiert sich dabei an der vorgegebenen Systemstruktur. Das Gesamtsystem beinhaltet Systemelemente, welche mit übergeordneten Systemanforderungen und Beschreibungen vorbereitet sind. Diese Anforderungen gilt es in einem nächsten Schritt der Definitionsphase gemeinsam mit dem AN festzulegen und zu validieren. Damit das Ziel – der Bau einer Industrieanlage – risikominimiert gewährleistet werden kann, bedarf es konkreter Rahmenbedingungen, die einen Übergang in die Leistungsphase (2. Phase) ermöglichen. Das Quality Gate nach der 1. Phase ermöglicht es beiden Parteien (AG und AN), anhand festgelegter Kriterien zu prüfen, ob der Beginn der Leistungsphase erfolgen kann. Im Rahmen der Leistungsphase erfolgt die detaillierte konstruktive und bauliche Umsetzung der Industrieanlage. In der Konstruktionsphase werden die Systemelemente und Subsysteme entworfen, konstruiert und mit technischen Daten vom AN und von den beteiligten Unterauftragnehmern abgesichert. Nach Freigabe der Konstruktion durch den AG wird die Leistungsphase mit dem Bau der Industrieanlage fortgesetzt.
73300000 — Proiectare si executare in domeniul cercetarii si dezvoltarii
Durată: 8 MONTH
Rezultate și atribuiri TED
LOT-00010,00 EUR
Câștigători: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE · CUI DE117172804; SeaTerra GmbH Geophysik & Kampfmittel Dienstleistungen GmbH · CUI DE230326687; Dynasafe Demil Systems AB · CUI SE559035605001
Contract Vertrag Definitionsphase17 sept. 20261 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigte, einen Auftrag über die Entwicklung und den Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See innerhalb des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben. Zur Beräumung und Vernichtung von konventionellen Munitionsaltasten in Versenkungsgebieten ist ein Gesamtsystem (Industrieanlage) unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entwerfen, das aus unterschiedlichen Hauptsystemen mit ausgereifter Technik besteht und die Möglichkeit bietet, die Kapazitäten in Zukunft zu steigern. Mit dem Gesamtsystem wird somit die Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung der Kampfmittel unmittelbar auf See beabsichtigt. Die Ausschreibung wurde als Innovationspartnerschaft durchgeführt. Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Gemäß § 19 Abs. 8 VgV wird die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: 1) Einer Forschungs- und Entwicklungsphase (Definitionsphase), in welcher der Liefer- und Leistungsgegenstand mit dem AN definiert und spezifiziert wird. Dadurch wird der Leistungsgegenstand klar und nachvollziehbar formuliert, und 2) einer Leistungsphase, in der die aus der Definitionsphase spezifizierte Leistung (Konstruktion und Bau) erbracht wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.
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Es handelt sich bei dem vorliegenden Auftragsgegenstand um eine gänzlich neuartige Entwicklung, wobei der Beschaffungsbedarf nachweislich nicht durch am Markt verfügbare Lösungen befriedigt werden kann. Der spätere Leistungsgegenstand (Leistungsphase) wird durch die gemeinsame Entwicklung (von AN und AG) und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart.