Anunțul 665490-2026 pentru Germania – Servicii de consultanţă juridică – Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH este publicat de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie și este încadrat la codul CPV 79111000.
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Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimalig kostenneutral um jeweils bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern.
Procurement document id LOT
893375-1
Public opening date LOT
2026-10-28+01:00
Public opening time LOT
09:00:00+01:00
Renewal maximum LOT
2
Requirement stage LOT
t-requ
Selection criterion description LOT
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%); - Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)
Award criterion name LOT
Qualitative Zuschlagskriterien
Award criterion number LOT
70 | 30
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
quality | price
Contract duration period LOT
14
Contract nature
services
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-10-19+02:00
Deadline receipt request
2026-10-27T23:59:00+01:00
Deadline time LOT
23:59:00+02:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
14
Organizații și puncte de contact18
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub buyer
DE300
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DEA22
Organisation country sub ted esen
DEA22
Organisation country ted esen
DEU
Autoritate contractantă6
Authority main activity
econ-aff
Buyer category
buyer-categories
Buyer identifier
BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Buyer legal type
cga
Buyer post code
10115
Main activity
econ-aff
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-25T00:00:00+02:00
Procedure identifier
776c09cd-46ad-41be-9670-44436a3137c7
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Date de contact publicate în TED
9
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Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.500.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Auf § 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Bieter gibt für einen einheitlichen, gemittelten Tagessatz an. - Zur Orientierung wird eine prozentuale Aufteilung des zeitlichen Gesamtaufwands gestaffelt nach Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorie vorgegeben, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist (siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung). - Im Preisblatt ist die maximale Menge an Personentagen fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Der Tagessatz wird mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtangebotspreis (netto/ brutto). Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig nach Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens oder einer Mindestabrufmenge. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Ausschluss von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimalig kostenneutral um jeweils bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern.
Bietergemeinschaft Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs-berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
Bestätigung des Vorliegens oder der Absicht des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro. Die Ersatzleistung der genannten Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); ggf. auf Anforderung Nachweis einer verbindlichen Deckungsbestätigung der Versicherung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vergabekammer des Bundes
Qualitative Zuschlagskriterien
Eignungsleihe ggf. Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
Preis
Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Referenzbereich aufweisen: - Rechtsberatung im Rahmen einer M&A-Transaktion, entweder in Form eines Share Deals oder Asset Deals - Weitere Anforderungen an Referenzaufträge: - Relevante (Teil)Leistungen im Rahmen der angegebenen Unternehmensreferenz sind nach dem 01.10.2021 erbracht worden. - Es sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge einzureichen; es sollen nicht mehr als sechs eingereicht werden. - Jede Transaktion, die im Rahmen eines Referenzauftrags angegeben wird, muss zumindest gesigned, nicht jedoch zwingend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geclosed sein. - Mindestens zwei der Transaktionen müssen unmittelbar vom Bieter selbst rechtlich geführt worden sein. - Das Volumen der Transaktion beträgt bei wenigstens einer Unternehmensreferenz zwei Milliarden Euro. Bei den übrigen Referenzen beträgt das Volumen der Transaktion mindestens 50 Millionen Euro. - Für jeden Referenzauftrag gilt ein Mindestauftragswert (Honorar) von 250.000 Euro netto. Dabei muss das Unternehmen, das die Referenz ausweist, diesen Mindestauftragswert auch tatsächlich selbst als Honorar in dieser Höhe erhalten haben. - Alle Referenzaufträge müssen Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezügen zu Energiehandel und entsprechenden Derivaten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu beihilferechtlichen Aspekten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung auf Seiten des Verkäufers. - Bei mindestens zwei Unternehmensreferenzen besteht ein multijurisdiktionaler Bezug, d. h. es kam neben deutschem Recht mindestens eine weitere Rechtsordnung zur Anwendung. - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum, - grobe Angabe des Nettoauftragsvolumens, - grobe Angabe des Transaktionsvolumens, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person , - kurze Angaben zu mit hier ausgeschriebenem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten und Arbeitsergebnissen. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzangaben durch die Kontaktaufnahme der für die jeweiligen Unternehmensreferenzen angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. - Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%); - Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
până la 27 oct. 2026, 23:59
Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
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Durată: 14 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
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