Anunțul 665660-2026 pentru Germania – Servicii de telecomunicaţii integrate – UCaaS-Lösung este publicat de Sana-Krankenhaus Hürth GmbH și este încadrat la codul CPV 64227000.
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Die Rahmenvereinbarung wird für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform mitzuteilen. Die Verlängerungsoption kann insbesondere ausgeübt werden, wenn der gestufte konzernweite Roll-out aufgrund standortbezogener technischer, organisatorischer oder betrieblicher Rahmenbedingungen über die Grundlaufzeit hinaus fortgeführt werden muss. Für den Rahmenvertrag ist eine Preisbindung von 36 Monaten vorgesehen. Nach Ablauf der Preisbindungsfrist ist eine Preisanpassung nach Maßgabe einer im Vertrag festgelegten Preisanpassungsklausel möglich. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber werden grundsätzlich die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Stehen weniger als fünf geeignete Bewerber zur Verfügung, kann das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt werden. Besteht an der Auswahlgrenze Punktgleichstand beim Gesamt-punktwert, werden neben den Bewerbern der Ränge eins bis vier sämtliche Bewerber mit demselben Gesamtpunktwert wie der auf Rang fünf platzierte Bewerber zur Angebotsphase aufgefordert. Die Zahl der aufgeforderten Bewerber kann dadurch fünf überschreiten. Die ausgewählten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots und die Unterlagen der Angebots- und Verhandlungsphase gesondert über die Vergabeplattform. Soweit diese Unterlagen objektiv schutzbedürftige Informationen enthalten, wird der Zugang erst nach wirksamem Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung freigeschaltet.
Nach § 21 Abs. 6 VgV beträgt die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung grundsätzlich höchstens vier Jahre. Eine längere Laufzeit ist zulässig, wenn ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vorliegt. Die Rahmenvereinbarung wird für 48 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwölf Monate ausgeschrieben. Die mögliche Gesamtlaufzeit von 60 Monaten ist durch die besonderen technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen des konzernweiten Roll-outs der UCaaS-Lösung begründet. Die Rahmenvereinbarung steht 44 bezugsberechtigten Rechtsträgern und den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Verfügung. Die Einführung kann nicht gleichzeitig erfolgen, sondern muss standortbezogen und gestuft durchgeführt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen technischen Ausgangssituationen, erforderliche Vorleistungen an Netzen und lokalen Infrastrukturen, Carrier- und Portierungsabhängigkeiten, Schnittstellen, DECT-Infrastrukturen, lokale Gateways und Überlebenslösungen sowie begrenzte Umstellungs- und Wartungsfenster im Krankenhausbetrieb. Die Verlängerungsoption dient dazu, einen bereits begonnenen beziehungsweise konkret geplanten Roll-out unter einheitlichen technischen, vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen fortzuführen. Sie ist auf zwölf Monate begrenzt und darf nur genutzt werden, wenn hierfür weiterhin ein gegenstandsbezogener Bedarf besteht. Die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit ist daher auf den für das Vorhaben erforderlichen Umfang beschränkt und verhältnismäßig.
Framework maximum participants number LOT
1
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Sana Kliniken Lübeck GmbH
Sana Kliniken Muldental GmbH
Betriebsmodell, Resilienz und Service
Karl-Olga-Krankenhaus GmbH
Kommunikations- und Infrastrukturkomponenten
Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont GmbH
Die Vergabestelle kann nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen, kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern, vervollständigen oder korrigieren lassen. Die Entscheidung trifft die Vergabestelle unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung; sie wird im Vergabevermerk dokumentiert. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Nachgeforderte Angaben und Nachweise sind vollständig innerhalb der gesetzten Frist über die Vergabeplattform einzureichen. Die Aufforderung bezeichnet die nachzureichenden Unterlagen und die Folgen einer nicht vollständigen oder verspäteten Vorlage. Die Vergabestelle kann zur Prüfung der Teilnahmeanträge Erläuterungen und Originalnachweise verlangen. Aufklärungen dürfen keine nachträgliche inhaltliche Verbesserung bewertungsrelevanter Angaben, Referenzen oder sonstiger Auswahlunterlagen bewirken.
Sana Kliniken Düsseldorf GmbH
Sana Krankenhaus Radevormwald gGmbH
Integration, Alarmierung und Schnittstellen
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Sana-Krankenhaus Rügen GmbH
Sana Kliniken Duisburg GmbH
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Sana Klinik Pegnitz GmbH
Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
Migration, Pilotierung und Rollout
Sana-Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH
Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei und höchstens fünf Referenzen einzureichen, die nach Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen UCaaS-Lösung vergleichbar sind. Jede Referenz ist mit dem Referenzbogen 1.14 darzustellen. Eine Unterzeichnung, Abstempelung oder sonstige formale Bestätigung des Referenzbogens durch den Referenzgeber ist nicht erforderlich. Der Bewerber muss sich vor Benennung einer Referenz vergewissern, dass der Referenzgeber mit der Benennung und einer möglichen Überprüfung der Referenzangaben durch die Sana einverstanden ist. Der Bewerber informiert die benannte Kontaktperson über die Übermittlung ihrer Kontaktdaten und stellt sicher, dass sie für eine sachliche Referenzprüfung kontaktiert werden darf. Berücksichtigt werden Referenzleistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden. Die referenzierte Lösung muss bei Ablauf der Teilnahmefrist seit mindestens sechs Monaten produktiv betrieben werden. Die erforderlichen Angaben und Vergleichbarkeitsmerkmale ergeben sich ausschließlich aus 1.14. Zusätzliche Referenzangaben in diesem Formblatt sind nicht erforderlich. Für die Auswahlwertung werden die drei punktbesten vollständigen und wertbaren Referenzen berücksichtigt. Die Bewertungshinweise sind unmittelbar in 1.14 veröffentlicht. Die Vergabestelle kann die angegebenen Referenzen überprüfen. Die Nichterreichbarkeit oder eine ausbleibende Antwort des Referenzgebers führt für sich allein nicht zur Nichtberücksichtigung der Referenz. Vor einer nachteiligen Bewertung erhält der Bewerber Gelegenheit, die Angaben innerhalb einer angemessenen Frist zu erläutern oder eine andere geeignete Kontaktperson des Referenzgebers zu benennen. Nach der Aufklärung verbleibende erhebliche Widersprüche können nach Maßgabe der veröffentlichten Vergabebedingungen und unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Es sind mindestens 3 und höchstens 5 vollständige und wertbare Referenzen einzureichen. Für die Auswahlwertung werden ausschließlich die 3 punktbesten wertbaren Referenzen berücksichtigt. Berücksichtigt werden Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Die referenzierte Lösung muss zu diesem Zeitpunkt seit mindestens sechs Monaten produktiv betrieben werden. Eine Bestätigung, Unterschrift oder ein Stempel des Referenzgebers ist nicht erforderlich. Die Einzelheiten und die Bewertungshinweise ergeben sich aus 1.03 und 1.14. Gewichtung des Kriteriums "Referenzen" für die Auswahlwertung: 40 % Die Unterkriterien des Kriteriums "Referenzen" fließen wie folgt in das Kriterium "Referenzen" ein: Objektive Referenzmerkmale: 70 % Qualitative Referenzbewertung: 30 %
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Sana Kliniken Sommerfeld GmbH
Sana Klinikum Berlin Lichtenberg GmbH
UCaaS-Lösung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer vorgesehenen Laufzeit von 60 Monaten über die Bereitstellung, Implementierung, Migration, den Betrieb und die Unterstützung einer konzernweit nutzbaren UCaaS-Lösung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die benötigten UCaaS- und Contact-Center-Funktionen, zugehörige Basis-Infrastrukturen und Betriebsoptionen sowie Implementierungs-, Migrations-, Service- und Unterstützungsleistungen. Die aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen werden in der Angebotsphase in einem verbindlichen Leistungs- und Preiswarenkorb abgebildet. Die dort enthaltenen Leistungspositionen dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und bilden die Grundlage späterer Einzelabrufe. Die detaillierten funktionalen, technischen, betrieblichen und vertraglichen Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase innerhalb des bereits bekannt gemachten Auftragsgegenstands beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Aufteilung in Lose vergeben. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe, der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zur anschließenden Angebots- und Verhandlungsphase eingeladen werden. Eine vorausgegangene Beteiligung an einer etwaigen Markterkundung oder Interessenbekundung begründet weder ein Teilnahmeprivileg noch eine zusätzliche Teilnahmevoraussetzung. Die für den Teilnahmeantrag und die Auswahlentscheidung erforderlichen Unterlagen sind öffentlich zugänglich. Objektiv schutzbedürftige technische, betriebliche oder sicherheitsbezogene Detailinformationen der Angebots- und Verhandlungsphase werden den ausgewählten Bewerbern unter den bereits in der Auftragsbekanntmachung beschriebenen einheitlichen Zugangsbedingungen bereitgestellt.
Projektteam und personelle Leistungsfähigkeit Die Angaben zur vorhandenen organisatorischen und personellen Leistungsfähigkeit, zu den vorgesehenen Rollen, zur teambezogenen Erfahrung und Kompetenz sowie zur Sicherstellung ausreichender Kapazität, Verfügbarkeit und personeller Kontinuität sind ausschließlich im Projektfragebogen 1.15 zu machen. Die Angaben dienen ausschließlich dem Nachweis und der Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Eine auftragsbezogene Lösungs-, Migrations- oder Umsetzungskonzeption ist im Teilnahmewettbewerb nicht vorzulegen. Personenbezogene Lebensläufe, eine namentliche Festlegung des später einzusetzenden Projektteams und eine gesonderte Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl nach Berufsgruppen werden nicht gefordert. Maßgeblich sind die im Projektfragebogen verlangten rollen- und teambezogenen Angaben. Die Prüfung und Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der in 1.15 unmittelbar veröffentlichten Kriterien und Skalen. Gewichtung des Kriteriums "Projektteam und personelle Leistungsfähigkeit " für die Auswahlwertung: 20 % Die Unterkriterien des Kriteriums "Projektteam und personelle Leistungsfähigkeit" fließen wie folgt in das Kriterium "Projektteam und personelle Leistungsfähigkeit " ein: Projektorganisation: 30 % UCaaS- und Integrationskompetenz: 40 % Kapazität und Skalierbarkeit: 20 % Personelle Kontinuität: 10 %
Sana Kliniken Landkreis Biberach GmbH
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform mitzuteilen. Die Verlängerungsoption kann insbesondere ausgeübt werden, wenn der gestufte konzernweite Roll-out aufgrund standortbezogener technischer, organisatorischer oder betrieblicher Rahmenbedingungen über die Grundlaufzeit hinaus fortgeführt werden muss. Für den Rahmenvertrag ist eine Preisbindung von 36 Monaten vorgesehen. Nach Ablauf der Preisbindungsfrist ist eine Preisanpassung nach Maßgabe einer im Vertrag festgelegten Preisanpassungsklausel möglich. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber werden grundsätzlich die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Stehen weniger als fünf geeignete Bewerber zur Verfügung, kann das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt werden. Besteht an der Auswahlgrenze Punktgleichstand beim Gesamt-punktwert, werden neben den Bewerbern der Ränge eins bis vier sämtliche Bewerber mit demselben Gesamtpunktwert wie der auf Rang fünf platzierte Bewerber zur Angebotsphase aufgefordert. Die Zahl der aufgeforderten Bewerber kann dadurch fünf überschreiten. Die ausgewählten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots und die Unterlagen der Angebots- und Verhandlungsphase gesondert über die Vergabeplattform. Soweit diese Unterlagen objektiv schutzbedürftige Informationen enthalten, wird der Zugang erst nach wirksamem Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung freigeschaltet.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Integration, Nutzbarkeit und Mehrwerte
Endgeräte und DECT
Krankenhaus Rummelsberg GmbH
Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH
Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH
Sana Krankenhaus Bad Doberan GmbH
Mitgliedschaft bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Erklärung über die Eintragung in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder eines vergleichbaren gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Eine Bescheinigung ist nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Angabe begründet keine über die gesetzlichen Verpflichtungen des erklärenden Unternehmens hinausgehende Mitgliedschaftspflicht.
Sana Park-Klinik Weißensee GmbH
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Sana Kliniken Oberfranken Neustadt GmbH
Karl-Olga Krankenhaus
Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH
Sana Gesundheitszentren Berlin-Brandenburg GmbH
Datenschutzbezogene Unterlagen Datenschutzbezogene Erklärungen und Angaben sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Unterlagen abzugeben: - Anlage 1.07 enthält die formale Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen - Anlage 1.08 enthält die strukturierte datenschutzrechtliche Selbstauskunft einschließlich der Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen - Anlage 1.16 enthält die geforderten Angaben zur vorhandenen Informationssicherheits- und Compliancekompetenz - Anlage 1.13 enthält ausschließlich die Informationen der Sana zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Vergabeverfahren; sie ist nicht auszufüllen und nicht mit dem Teilnahmeantrag zurückzureichen Welche Unterlagen von welchem Unternehmen einzureichen sind, ergibt sich aus der veröffentlichten Anlagen- und Nachweisübersicht. Eine pauschale Einwilligung in noch nicht festgelegte Datenverarbeitungen, eine vorweggenommene Anerkennung künftiger Vertragsdokumente oder der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sind nicht Bestandteil dieser Eigenerklärung. Die konkrete datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung erfolgt in der Angebots- und Verhandlungsphase auf Grundlage des angebotenen Leistungs- und Betriebsmodells.
Betrieb und Managed Services
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Schulung und Dokumentation
Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH
Sana Paulinenkrankenhaus gGmbH
Sana Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Abgefragte Optionen haben eine Preisbindung von 36 Monaten und fließen nicht in die Angebotswertung mit ein. Die Optionen sind jedoch für die gesamte Laufzeit abrufbar. Nach Ablauf der Preisbindungsfrist ist eine Preisanpassung nach Maßgabe einer im Vertrag festgelegten Preisanpassungsklausel möglich.
Sana Klinikum Hof GmbH
Innovation und KI Die im Teilnahmewettbewerb geforderten Angaben zur Informationssicherheit und zur vorhandenen regulatorischen Kompetenz sind in 1.16 zu machen. Gewichtung des Kriteriums "Innovation und KI" für die Auswahlwertung: 10 % Die Unterkriterien des Kriteriums "Innovation und KI" fließen wie folgt in das Kriterium "Innovation und KI" ein: KI-Reifegrad und nachgewiesener Nutzen: 35 % KI-Governance und kontrollierte Datenverwendung: 40 % Steuerbarkeit und technische Integration der KI-Funktionen: 25 %
Evangelisches Krankenhaus "Gottesfriede" in Woltersdorf GmbH
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber muss spätestens vor Beginn der Leistungserbringung über eine Berufs-, Betriebs- oder IT-Haftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Kombination mehrerer Versicherungen verfügen. Der Versicherungsschutz muss die mit den ausgeschriebenen IT-, Telekommunikations-, Cloud-, Installations-, Betriebs- und Serviceleistungen verbundenen gesetzlichen Haftpflichtrisiken angemessen abdecken. Versichert sein müssen insbesondere gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden sowie wegen Vermögensschäden aus IT- und Telekommunikationsleistungen. Hierzu gehören, soweit marktüblich versicherbar, auch Vermögensschäden infolge der Löschung, Beschädigung oder Beeinträchtigung von Daten, der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder eines durch die versicherte Tätigkeit verursachten Informationssicherheitsvorfalls. Der Versicherungsschutz muss die vom Bewerber angebotenen Cloud-, UCaaS-, Integrations-, Installations-, Betriebs-, Wartungs- und Managed-Service-Leistungen ausdrücklich erfassen. Es gelten folgende Mindestversicherungssummen: - Personen- und Sachschäden zusammen: 5.000.000 EUR je Versicherungsfall - Vermögensschäden: 5.000.000 EUR je Versicherungsfall - Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr: mindestens das Zweifache der jeweils vorgenannten Versicherungssumme Besteht der geforderte Versicherungsschutz bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht vollständig, ist eine verbindliche und vorbehaltlose Erklärung eines Versicherungsunternehmens oder eines hierzu bevollmächtigten Versicherungsmaklers vorzulegen, wonach der geforderte Versicherungsschutz im Zuschlagsfall hergestellt werden kann. Der vollständige Versicherungsschutz ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz sämtliche Mitglieder und deren jeweilige Leistungsanteile erfassen. Der Nachweis kann durch eine gemeinsame Versicherung oder durch mehrere, zusammen lückenlos ausreichende Versicherungen erbracht werden. Andere Unternehmen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, soweit deren Versicherungsschutz oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erfüllung dieser Anforderung in Anspruch genommen wird. Ausführende Unterauftragnehmer müssen entweder vom Versicherungsschutz des Auftragnehmers erfasst sein oder über einen eigenen, für ihren Leistungsanteil angemessenen Versicherungsschutz verfügen.
Sana Klinikum Offenbach GmbH
Migration, Roll-out und Projektumsetzung
Sana-Krankenhaus Hürth GmbH
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform mitzuteilen. Die Verlängerungsoption kann insbesondere ausgeübt werden, wenn der gestufte konzernweite Roll-out aufgrund standortbezogener technischer, organisatorischer oder betrieblicher Rahmenbedingungen über die Grundlaufzeit hinaus fortgeführt werden muss.
Sana Klinik München GmbH (ehem. Sana Kliniken Solln Sendling GmbH)
Sana Krankenhaus Templin GmbH
Contact Center
Projektinitialisierung und Transition
Sana Kliniken Leipziger Land GmbH
Sana Einkauf & Logistik GmbH
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
Software Assurance und Wartung
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Evangelisches Krankenhaus BETHESDA
Digitale Souveränität und Betrieb Die im Teilnahmewettbewerb geforderten Angaben zur Informationssicherheit und zur vorhandenen regulatorischen Kompetenz sind in 1.16 zu machen. Gewichtung des Kriteriums "Digitale Souveränität und Betrieb" für die Auswahlwertung: 15 % Die Unterkriterien des Kriteriums "Digitale Souveränität und Betrieb" fließen wie folgt in das Kriterium "Digitale Souveränität und Betrieb" ein: Datenhaltung, Verarbeitung und Transparenz: 30 % Cloud-Betriebsmodell und Schlüsselhoheit: 25 % Betriebs-, Ausfallsicherheit und Service: 25 % Multi-Mandant- oder Multi-Instanz-Fähigkeit: 20 %
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH
Proof of Concept
Evangelisches Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg GmbH
Sana Kliniken des Landkreises Cham gGmbH
Informationssicherheit Die im Teilnahmewettbewerb geforderten Angaben zur Informationssicherheit und zur vorhandenen regulatorischen Kompetenz sind in 1.16 zu machen. Gewichtung des Kriteriums "Informationssicherheit" für die Auswahlwertung: 15 % Die Unterkriterien des Kriteriums "Informationssicherheit" fließen wie folgt in das Kriterium "Informationssicherheit" ein: Sicherheitsorganisation und ISMS: 25 % Regulatorische Kompetenz: 20 % Technische Sicherheitsmaßnahmen: 30 % Security Operations und Incident Response: 25 %
Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus-Köln GmbH
Sana Park-Klinik Weisensee GmbH
Nach § 21 Abs. 6 VgV beträgt die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung grundsätzlich höchstens vier Jahre. Eine längere Laufzeit ist zulässig, wenn ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vorliegt. Die Rahmenvereinbarung wird für 48 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwölf Monate ausgeschrieben. Die mögliche Gesamtlaufzeit von 60 Monaten ist durch die besonderen technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen des konzernweiten Roll-outs der UCaaS-Lösung begründet. Die Rahmenvereinbarung steht 44 bezugsberechtigten Rechtsträgern und den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Verfügung. Die Einführung kann nicht gleichzeitig erfolgen, sondern muss standortbezogen und gestuft durchgeführt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen technischen Ausgangssituationen, erforderliche Vorleistungen an Netzen und lokalen Infrastrukturen, Carrier- und Portierungsabhängigkeiten, Schnittstellen, DECT-Infrastrukturen, lokale Gateways und Überlebenslösungen sowie begrenzte Umstellungs- und Wartungsfenster im Krankenhausbetrieb. Die Verlängerungsoption dient dazu, einen bereits begonnenen beziehungsweise konkret geplanten Roll-out unter einheitlichen technischen, vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen fortzuführen. Sie ist auf zwölf Monate begrenzt und darf nur genutzt werden, wenn hierfür weiterhin ein gegenstandsbezogener Bedarf besteht. Die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit ist daher auf den für das Vorhaben erforderlichen Umfang beschränkt und verhältnismäßig.
§ 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Technische Gesamtlösung und Funktionsabdeckung
Regio Kliniken GmbH
UCaaS-Plattform und Basislizenzen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBLMV9K#
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Ein aktueller Registerauszug oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftsstaates ist nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Anforderungen an Aktualität und Form ergeben sich aus der gesonderten Anforderung.
Sana Kliniken AG
Informationssicherheit, Datenschutz und digitale Souveränität
Sana Klinikum Lichtenberg (Träger Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH)
Sana Fabricius-Klinik Remscheid GmbH
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach- und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ist vom erklärenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die in diesem Formblatt geforderten Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen sowie gegebenenfalls auf gesonderte Anforderungen vorzulegende Nachweise bleiben hiervon unberührt. Verbindlicher NDA-Hinweis: Die Vertraulichkeitsvereinbarung 1.17 einschließlich der Zugangs- und Schutzregeln 1.18 ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen. Sie wird nicht bepunktet. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung zur Einhaltung unionsrechtlicher Sanktionen und restriktiver Maßnahmen Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Herzzentrum Dresden GmbH - Universitätsklinik Dresden
Sana-Klinikum Remscheid GmbH
Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern
Sana Rehabilitationsklinik Sommerfeld GmbH
Sana Helmut-G.Walther Klinikum Lichtenfels GmbH
23966
HRB 8919
[telefon eliminat]
Templin
63069
allowed
09 ••• ••• 60
exg-mis-prep-confl
HRB 10248
exg-sitn-other
Dickensweg 25-39
64214000
Langer Berg 12
Hof
42477
Neustadt bei Coburg
HRB 4203
late-all
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UCaaS-Lösung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer vorgesehenen Laufzeit von 60 Monaten über die Bereitstellung, Implementierung, Migration, den Betrieb und die Unterstützung einer konzernweit nutzbaren UCaaS-Lösung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die benötigten UCaaS- und Contact-Center-Funktionen, zugehörige Basis-Infrastrukturen und Betriebsoptionen sowie Implementierungs-, Migrations-, Service- und Unterstützungsleistungen. Die aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen werden in der Angebotsphase in einem verbindlichen Leistungs- und Preiswarenkorb abgebildet. Die dort enthaltenen Leistungspositionen dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und bilden die Grundlage späterer Einzelabrufe. Die detaillierten funktionalen, technischen, betrieblichen und vertraglichen Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase innerhalb des bereits bekannt gemachten Auftragsgegenstands beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Aufteilung in Lose vergeben. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe, der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zur anschließenden Angebots- und Verhandlungsphase eingeladen werden. Eine vorausgegangene Beteiligung an einer etwaigen Markterkundung oder Interessenbekundung begründet weder ein Teilnahmeprivileg noch eine zusätzliche Teilnahmevoraussetzung. Die für den Teilnahmeantrag und die Auswahlentscheidung erforderlichen Unterlagen sind öffentlich zugänglich. Objektiv schutzbedürftige technische, betriebliche oder sicherheitsbezogene Detailinformationen der Angebots- und Verhandlungsphase werden den ausgewählten Bewerbern unter den bereits in der Auftragsbekanntmachung beschriebenen einheitlichen Zugangsbedingungen bereitgestellt.
64227000 — Servicii de telecomunicatii integrate
Durată: 60 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer vorgesehenen Laufzeit von 60 Monaten über die Bereitstellung, Implementierung, Migration, den Betrieb und die Unterstützung einer konzernweit nutzbaren UCaaS-Lösung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die benötigten UCaaS- und Contact-Center-Funktionen, zugehörige Basis-Infrastrukturen und Betriebsoptionen sowie Implementierungs-, Migrations-, Service- und Unterstützungsleistungen. Die aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen werden in der Angebotsphase in einem verbindlichen Leistungs- und Preiswarenkorb abgebildet. Die dort enthaltenen Leistungspositionen dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und bilden die Grundlage späterer Einzelabrufe. Die detaillierten funktionalen, technischen, betrieblichen und vertraglichen Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase innerhalb des bereits bekannt gemachten Auftragsgegenstands beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Aufteilung in Lose vergeben. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Prüfung der Ausschlussgründe, der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zur anschließenden Angebots- und Verhandlungsphase eingeladen werden. Eine vorausgegangene Beteiligung an einer etwaigen Markterkundung oder Interessenbekundung begründet weder ein Teilnahmeprivileg noch eine zusätzliche Teilnahmevoraussetzung. Die für den Teilnahmeantrag und die Auswahlentscheidung erforderlichen Unterlagen sind öffentlich zugänglich. Objektiv schutzbedürftige technische, betriebliche oder sicherheitsbezogene Detailinformationen der Angebots- und Verhandlungsphase werden den ausgewählten Bewerbern unter den bereits in der Auftragsbekanntmachung beschriebenen einheitlichen Zugangsbedingungen bereitgestellt.
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Die Vergabestelle kann nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen, kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern, vervollständigen oder korrigieren lassen. Die Entscheidung trifft die Vergabestelle unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung; sie wird im Vergabevermerk dokumentiert. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Nachgeforderte Angaben und Nachweise sind vollständig innerhalb der gesetzten Frist über die Vergabeplattform einzureichen. Die Aufforderung bezeichnet die nachzureichenden Unterlagen und die Folgen einer nicht vollständigen oder verspäteten Vorlage. Die Vergabestelle kann zur Prüfung der Teilnahmeanträge Erläuterungen und Originalnachweise verlangen. Aufklärungen dürfen keine nachträgliche inhaltliche Verbesserung bewertungsrelevanter Angaben, Referenzen oder sonstiger Auswahlunterlagen bewirken.
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Option description LOT
Abgefragte Optionen haben eine Preisbindung von 36 Monaten und fließen nicht in die Angebotswertung mit ein. Die Optionen sind jedoch für die gesamte Laufzeit abrufbar. Nach Ablauf der Preisbindungsfrist ist eine Preisanpassung nach Maßgabe einer im Vertrag festgelegten Preisanpassungsklausel möglich.
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform mitzuteilen. Die Verlängerungsoption kann insbesondere ausgeübt werden, wenn der gestufte konzernweite Roll-out aufgrund standortbezogener technischer, organisatorischer oder betrieblicher Rahmenbedingungen über die Grundlaufzeit hinaus fortgeführt werden muss.
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Mitgliedschaft bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Erklärung über die Eintragung in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder eines vergleichbaren gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Eine Bescheinigung ist nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Angabe begründet keine über die gesetzlichen Verpflichtungen des erklärenden Unternehmens hinausgehende Mitgliedschaftspflicht.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach- und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ist vom erklärenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die in diesem Formblatt geforderten Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen sowie gegebenenfalls auf gesonderte Anforderungen vorzulegende Nachweise bleiben hiervon unberührt. Verbindlicher NDA-Hinweis: Die Vertraulichkeitsvereinbarung 1.17 einschließlich der Zugangs- und Schutzregeln 1.18 ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen. Sie wird nicht bepunktet. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung zur Einhaltung unionsrechtlicher Sanktionen und restriktiver Maßnahmen Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.