Anunțul 665767-2026 pentru Germania – Autopompe – Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) este publicat de Stadt Hameln - Abt. 27 "Feuerwehr/Rettungsdienst" - și este încadrat la codul CPV 34144212.
Sinteză HarveyAI
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Stadt Hameln - Abt. 27 "Feuerwehr/Rettungsdienst" -
Organisation name revieworg LOT
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation post code addinfo LOT
31785
Organisation post code buyer
31785
Organisation post code revieworg LOT
21339
Organisation post code ted esen
53119
Organisation post code tender receip LOT
31785
Organisation street addinfo LOT
Rathausplatz 1
Organisation street buyer
Rathausplatz 1
Organisation street revieworg LOT
Auf der Hude 2
Organisation street tender receip LOT
Rathausplatz 1
Loturi30
Additional classification LOT
34139300 | 35111000 | 44511000 | 43830000
Additional classification type LOT
cpv
Additional information LOT
Die Vorführung für LOS 1 dauert ca. 1 Stunde je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrgestelles durch den Bieter, 30 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers.
Die Bewertung "Leermasse" erfolgt aus der Angabe im Leistungsverzeichnis LOS 1. Das Fahrzeug mit dem niedrigsten Leergewicht bekommt 100 Punkte, die anderen werden ins Verhältnis dazu gesetzt.
Award criterion name LOT
Leermasse
Award criterion number LOT
10.00 | 50.00 | 30.00 | 60.00 | 100.00
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
quality | price
Contract duration period LOT
28
Contract nature
supplies
Contract nature main LOT
supplies
Alte informații publicate12
Additional info PROC
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0048 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Dispatch date
2026-09-25+02:00
Dispatch time
06:12:25+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-10-27T10:00:00+01:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
28
Autoritate contractantă6
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
03252[telefon eliminat]
Buyer internet address
https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Buyer legal type
la
Buyer post code
31785
Main activity
gen-pub
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-25T00:00:00+02:00
Procedure identifier
0fd252b0-3508-486e-b3f0-352c5586838c
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Date de contact publicate în TED
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Textul integral publicat de TEDextinde
Die Bewertung "Technischer Wert" erfolgt bei einer Vergleichsvorführung. Es werden Bewertungsbogen für die Vergleichsvorführung ausgefüllt. Diese wird von 5 Personen, frei von anderer Meinung, durchgeführt. Eine Bekanntgabe, weiterer Informationen zur Ausschreibung, erfolgt nicht.
Bei der Beschaffung handelt es sich um ein handelsübliches Allrad- Fahrgestell mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse. Es soll ein handelsübliches Serien- Allrad- Fahrgestell, Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, geeignet zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen angegebenen Abweichungen), incl. der aktuellsten Änderungen und DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 angeboten werden. Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Die Fahrzeuge soll in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassen werden und nach den national geltenden Vorschriften ausgerüstet sein. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an das angebotene Fahrgestell erfüllt werden, ist dem Angebot eine Aufstellung mit dem Ausstattungsumfang des Fahrgestelles beizufügen. Zul. Gesamtgewicht: 18.000 kg Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3, - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29- Fahrzeuge) - ECE R 29-3 - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Es soll ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem geländefähigen Allrad- Fahrgestell aufgebaut werden. Angeboten werden soll ein feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit größt möglichem Wassertank (im Zuge der Gewichts- und Platzreserve), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem Allrad-Fahrgestell, EURO 6,Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, nach DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 und in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen beschriebenen Abweichungen). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 18.000 kg. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3 - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29-Fahrzeuge) - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Gerippe und Verkleidungen des Aufbaus sind korrosionssicher aus Edelstahl oder Aluminium zu fertigen. Aluminium ist in eloxierter Ausführung zu verwenden. Die Art des Aufbaus ist auf einem Beiblatt zu beschreiben. Sollte ein Hilfsrahmen benötigt werden, so muss dieser aus hochfestem Stahl geschweißt und komplett feuerverzinkt ausgeführt sein. An den Längsseiten sind je drei Geräteräume mit Aluminium- Rollläden (G1-G6) vorzusehen. Am Heck ist ein weiterer Geräteraum (GR) mit Klappe und integriertem Aluminium- Rollladen vorzusehen, in dem die Feuerlöschkreiselpumpe eingebaut ist und von dort aus bedient werden kann. Die Einbauten der Geräteräume müssen variabel und verstellbar ausgeführt sein (z.B. mit verstellbaren Aluminiumprofilen). Die Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung muss in Halterungen, Schubladen, Auszügen, Schwenkwänden oder Fächern erfolgen. Bei sämtlichen Fächern und Lagerungen, die mit Gurtbändern verschlossen werden, sind hochwertige Klettverschlüsse zu verwenden. Gurtbänder mit Schnallen sind nicht zulässig. Alle Kisten, sowie Lagerungen und Halterungen sind dauerhaft zu beschriften. Edelstahl oder Aluminiumkisten sind mit Entnahmestopp zu liefern. Kisten ohne Entnahmestopp sind beidseitig mit einem Hinweisschild zu beschriften. In jedem Geräteraum ist eine wetterfeste Übersicht (Inhaltsverzeichnis) mit den dort gelagerten Ausrüstungsgegenständen anzubringen.
Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Die Vorführung für LOS 1 dauert ca. 1 Stunde je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrgestelles durch den Bieter, 30 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers.
Die Vorführung für LOS 2 dauert ca. 1,5 Stunden je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrzeugs durch den Bieter, 60 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers. Maximal 8 Wochen nach Auftragserteilung, hat der Auftragnehmer von LOS 2 zu einem Planungsgespräch/ 1. Baubesprechung im Herstellerwerk einzuladen. Der Termin ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bei der Beladung LOS 3 handelt es sich um eine Teilbeladung für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit Allradantrieb. Da eine Teillieferung vom Auftraggeber erfolgt, sind zwingend die im Leistungsverzeichnis geforderten Produkte bestimmter Hersteller anzubieten (gleiche Produkte befinden sich bereits im Bestand der Feuerwehr Hameln und werden lediglich durch die neuen Beladungsgegenstände ergänzt). Das Anbieten alternativer Produkte gilt als Ausschlusskriterium. Es ist darauf zu achten, dass die angebotenen Gegenstände, den geforderten deutschen DIN- Normen entsprechen, bzw. bei einigen Positionen ähnlich sind (besonders gefordert). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln.
Bewertung durch Bewertungsbogen Service (Fahrgestell) ["2600914_Leistungsverzeichnis_TLF 3000 Staffel" (S. 8-9)] - Service & Kundedienst - Ersatzteilversorgung Fahrgestell - Service Kundendienst Verfügbarkeit vor Ort - Service Kundendienst Quantität - Servicestandort Fahrgestell - Entfernung zum Herstellerwerk Fahrgestell - Schulung Kundeneigener Servicemitarbeiter für das Fahrgestell
Stadt Hameln - Abt. 27 "Feuerwehr/Rettungsdienst" -
Lieferung eines geländefähigen Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) auf einem Serien- Fahrgestell mit Allradantrieb nach DIN 14530-27 (in Anlehnung), DIN 1846 Teil 1 bis 3 und DIN 14502-2 und DIN 14502-3 Los 1: Fahrgestell Los 2: Feuerwehrtechnisch
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0048 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Technischer Wert
Beladung
Leermasse
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel)
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bewertung durch Bewertungsbogen Service (Fahrgestell) ["2600914_Leistungsverzeichnis_TLF 3000 Staffel" (S. 36-36)] - Service & Kundedienst - Ersatzteilversorgung feuerwehrtechnischer Aufbau - Service Kundendienst Verfügbarkeit vor Ort - Service Kundendienst Quantität - Servicestandort - Entfernung zum Herstellerwerk - Schulung Kundeneigener Servicemitarbeiter in den Fw-technischen Aufbau
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Vom Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung, eine schriftliche Auftragsbestätigung mit den einzelnen Positionen zu erfolgen und es ist eine Kontaktperson zu benennen.
Die Bewertung "Leermasse" erfolgt aus der Angabe im Leistungsverzeichnis LOS 1. Das Fahrzeug mit dem niedrigsten Leergewicht bekommt 100 Punkte, die anderen werden ins Verhältnis dazu gesetzt.
Service
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
Das wirtschaftlichste Angebot für jedes LOS wird mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.B. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, bewertet. Zur Bewertung für LOS 1 & LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet am Montag, den 05.11.2026 statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, 31785 Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin (Uhrzeit) per E-Mail informiert. Weitere Vorgaben zur Vergleichsvorführung entnehmen Sie bitte der Datei "260914_Besondere Vertragsbedingungen_TLF 3000 Staffel.pdf" (S. 2 v. 6). Datenblätter, Muster, Produktdatenblätter und weitere Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis & Checkliste zur Angebotsangabe sind mit dem Angebot einzureichen.
- Erklärung "Information zum Bieter" - Formblatt 124 LD Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Preis
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Fahrgestell
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
Feuerwehrtechnischer Aufbau
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" Los 2: - Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
t:04 ••• ••• 01
TenderDoc
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Lüneburg
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Hameln
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Loturi TED
3
LOT-0001
Fahrgestell
până la 27 oct. 2026, 10:00
Bei der Beschaffung handelt es sich um ein handelsübliches Allrad- Fahrgestell mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse. Es soll ein handelsübliches Serien- Allrad- Fahrgestell, Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, geeignet zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen angegebenen Abweichungen), incl. der aktuellsten Änderungen und DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 angeboten werden. Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Die Fahrzeuge soll in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassen werden und nach den national geltenden Vorschriften ausgerüstet sein. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an das angebotene Fahrgestell erfüllt werden, ist dem Angebot eine Aufstellung mit dem Ausstattungsumfang des Fahrgestelles beizufügen. Zul. Gesamtgewicht: 18.000 kg Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3, - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29- Fahrzeuge) - ECE R 29-3 - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
34139000 — Sasiuri
Durată: 28 MONTH
LOT-0002
Feuerwehrtechnischer Aufbau
până la 27 oct. 2026, 10:00
Es soll ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem geländefähigen Allrad- Fahrgestell aufgebaut werden. Angeboten werden soll ein feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit größt möglichem Wassertank (im Zuge der Gewichts- und Platzreserve), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem Allrad-Fahrgestell, EURO 6,Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, nach DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 und in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen beschriebenen Abweichungen). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 18.000 kg. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3 - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29-Fahrzeuge) - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Gerippe und Verkleidungen des Aufbaus sind korrosionssicher aus Edelstahl oder Aluminium zu fertigen. Aluminium ist in eloxierter Ausführung zu verwenden. Die Art des Aufbaus ist auf einem Beiblatt zu beschreiben. Sollte ein Hilfsrahmen benötigt werden, so muss dieser aus hochfestem Stahl geschweißt und komplett feuerverzinkt ausgeführt sein. An den Längsseiten sind je drei Geräteräume mit Aluminium- Rollläden (G1-G6) vorzusehen. Am Heck ist ein weiterer Geräteraum (GR) mit Klappe und integriertem Aluminium- Rollladen vorzusehen, in dem die Feuerlöschkreiselpumpe eingebaut ist und von dort aus bedient werden kann. Die Einbauten der Geräteräume müssen variabel und verstellbar ausgeführt sein (z.B. mit verstellbaren Aluminiumprofilen). Die Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung muss in Halterungen, Schubladen, Auszügen, Schwenkwänden oder Fächern erfolgen. Bei sämtlichen Fächern und Lagerungen, die mit Gurtbändern verschlossen werden, sind hochwertige Klettverschlüsse zu verwenden. Gurtbänder mit Schnallen sind nicht zulässig. Alle Kisten, sowie Lagerungen und Halterungen sind dauerhaft zu beschriften. Edelstahl oder Aluminiumkisten sind mit Entnahmestopp zu liefern. Kisten ohne Entnahmestopp sind beidseitig mit einem Hinweisschild zu beschriften. In jedem Geräteraum ist eine wetterfeste Übersicht (Inhaltsverzeichnis) mit den dort gelagerten Ausrüstungsgegenständen anzubringen.
LOT-0003
Beladung
până la 27 oct. 2026, 10:00
Bei der Beladung LOS 3 handelt es sich um eine Teilbeladung für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit Allradantrieb. Da eine Teillieferung vom Auftraggeber erfolgt, sind zwingend die im Leistungsverzeichnis geforderten Produkte bestimmter Hersteller anzubieten (gleiche Produkte befinden sich bereits im Bestand der Feuerwehr Hameln und werden lediglich durch die neuen Beladungsgegenstände ergänzt). Das Anbieten alternativer Produkte gilt als Ausschlusskriterium. Es ist darauf zu achten, dass die angebotenen Gegenstände, den geforderten deutschen DIN- Normen entsprechen, bzw. bei einigen Positionen ähnlich sind (besonders gefordert). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln.
35110000 — Echipament de lupta impotriva incendiilor, de salvare si de siguranta
Durată: 28 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Lieferung eines geländefähigen Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) auf einem Serien- Fahrgestell mit Allradantrieb nach DIN 14530-27 (in Anlehnung), DIN 1846 Teil 1 bis 3 und DIN 14502-2 und DIN 14502-3 Los 1: Fahrgestell Los 2: Feuerwehrtechnisch
Căutări relevante pentru 665767-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
- Erklärung "Information zum Bieter" - Formblatt 124 LD Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
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Procurement document id LOT
TenderDoc
Public opening date LOT
2026-10-27+01:00
Public opening description LOT
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Public opening place LOT
Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Public opening time LOT
10:00:00+01:00
Requirement stage LOT
not-requ
Selection criterion description LOT
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" Los 2: - Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Das wirtschaftlichste Angebot für jedes LOS wird mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.B. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, bewertet. Zur Bewertung für LOS 1 & LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet am Montag, den 05.11.2026 statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, 31785 Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin (Uhrzeit) per E-Mail informiert. Weitere Vorgaben zur Vergleichsvorführung entnehmen Sie bitte der Datei "260914_Besondere Vertragsbedingungen_TLF 3000 Staffel.pdf" (S. 2 v. 6). Datenblätter, Muster, Produktdatenblätter und weitere Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis & Checkliste zur Angebotsangabe sind mit dem Angebot einzureichen.