Anunțul 668517-2026 pentru Germania – Diverse maşini de curăţare – Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen este publicat de Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft și este încadrat la codul CPV 42995000.
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1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe EU' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Die geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Change NOTICE version identifier
682ffe08-1051-4a3f-8c1b-20cfcf3cf425-01
Change previous NOTICE section identifier
LOT-0000
Change reason code
cor-buy
Change reason description
Ergänzung eines Hinweises auf die im Vorfeld durchgeführte Markterkundung sowie Bereitstellung der dort vorgestellten Präsentation als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Gewährleistung eines gleichen Informationsstands aller Unternehmen (§ 7 SektVO). Neue Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.10.2026, 12:00 Uhr. Bereits eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und sind erneut einzureichen. Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.
Dispatch date
2026-09-28+02:00
Dispatch time
14:45:20+02:00
Entity main activity
urttb
Exclusion grounds
exg-sitn-other
Exclusion grounds description
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Exclusion grounds source PROC
epo-notice
Official language
DEU
Ojs number
188/2026
Selection criteria source
epo-notice
Submission language
DEU
Loturi25
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung der die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Hinweis zur Markterkundung: Die Auftraggeberin hat im Januar 2026 eine Markterkundung zum Beschaffungsgegenstand durchgeführt, in deren Rahmen einzelnen Unternehmen eine Präsentation zum Vorhaben vorgestellt wurde. Diese Präsentation ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Dokument "Präsentation Automatisierte Technische Reinigung (ATR)"). Sie dient ausschließlich der Information; maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind allein die Vergabeunterlagen, insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet im Vergabeverfahren weder einen Vor- noch einen Nachteil.
Document official language LOT
DEU
Document restricted LOT
non-restricted-document
Loc de executare9
Place of performance
DE300 | DEU
Place of performance city LOT
Berlin
Place of performance city PROC
Berlin
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
10179
Place of performance post code PROC
10179
Place of performance subdiv LOT
DE300
Place of performance subdiv PROC
DE300
Organizații și puncte de contact27
Organisation city addinfo LOT
Berlin
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city revieworg LOT
Berlin
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
DE300
Organisation country sub buyer
DE300
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Gesamtangebotspreis (netto) gemäß Preisblatt
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
100.00
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
price
Contract duration end date LOT
2029-01-31+01:00
Contract duration start date LOT
2027-02-12+01:00
Contract nature
supplies
Contract nature main LOT
supplies
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-10-12T12:00:00+02:00
Deadline receipt request date LOT
2026-10-12+02:00
Deadline receipt request time LOT
12:00:00+02:00
Autoritate contractantă3
Buyer identifier
0204:11-2[telefon eliminat]
Buyer post code
10179
Main activity
urttb
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE preferred publication date
2026-09-28T00:00:00+02:00
Procedure identifier
7bf1065c-c435-4885-8091-9acffd41aad0
Procedure type
neg-w-call
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Date de contact publicate în TED
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Textul integral publicat de TEDextinde
Vergabekammer des Landes Berlin
Gesamtangebotspreis (netto) gemäß Preisblatt
siehe Vergabeunterlagen
Angabe der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.2).
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung der die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Hinweis zur Markterkundung: Die Auftraggeberin hat im Januar 2026 eine Markterkundung zum Beschaffungsgegenstand durchgeführt, in deren Rahmen einzelnen Unternehmen eine Präsentation zum Vorhaben vorgestellt wurde. Diese Präsentation ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Dokument "Präsentation Automatisierte Technische Reinigung (ATR)"). Sie dient ausschließlich der Information; maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind allein die Vergabeunterlagen, insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet im Vergabeverfahren weder einen Vor- noch einen Nachteil.
Gültiger Nachweis der schweißtechnischen Eignung gemäß DIN EN 1090-2, mindestens Ausführungsklasse EXC2, ausgestellt durch eine hierfür anerkannte Stelle, oder ein gleichwertiges Zertifikat. Werden die schweißtechnischen Leistungen durch ein anderes Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe) erbracht, ist dessen Zertifikat vorzulegen. Vorzulegen mit dem Angebot. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.4).
Ergänzung eines Hinweises auf die im Vorfeld durchgeführte Markterkundung sowie Bereitstellung der dort vorgestellten Präsentation als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Gewährleistung eines gleichen Informationsstands aller Unternehmen (§ 7 SektVO). Neue Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.10.2026, 12:00 Uhr. Bereits eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und sind erneut einzureichen. Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Lieferung und Montage von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) von U-Bahn-Fahrzeugen an den Betriebswerkstätten Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr) sowie mindestens 2.500.000 EUR für Vermögensschäden; alternativ Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen bzw. die bestehende Deckung entsprechend erhöht wird. Nachweis auf Verlangen, spätestens vor Vertragsschluss. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 1.14).
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto, exkl. USt) von mindestens 16.000.000,00 EUR im arithmetischen Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 2.1).
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe EU' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Die geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme komplexer Industrieanlagen über mehrere Gewerke) mit Endabnahme innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist und einem Auftragswert von jeweils mindestens 2.500.000,00 EUR netto. Mindestens eine Referenz muss den Einsatz von Robotertechnik als integralen Bestandteil der Gesamtanlage umfasst haben. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.1).
Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, der Probebetrieb sowie die Endabnahme von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) für U-Bahn-Fahrzeuge der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Anlagen sind an den Liegenschaften Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg zu errichten und in die dort geplanten Hallenneubauten zu integrieren. Die bauseitige Grundstruktur der Hallen ist vorgegeben. Die Anlagen sind in die vorhandene Infrastruktur einzupassen. Auf den Liegenschaften Britz-Süd und Friedrichsfelde werden ausschließlich Großprofilfahrzeuge, auf der Liegenschaft Machandelweg ausschließlich Kleinprofilfahrzeuge gereinigt. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen und Peripheriesysteme, insbesondere die automatisierte Reinigung des Unterflurbereichs mittels Druckluft/Robotertechnik, die Abdichtung des Unterflurbereichs gegenüber der Halle, die Absaugung anfallender Stäube durch geeignete Entstaubungsanlagen sowie die zugehörigen Stahlkonstruktionen für Bahnsteigebenen und Laufwege. Die Anlagen sind modular auszulegen. Ein Modul dient der Reinigung einer 2-Wagen-Einheit. Die Gesamtanlagen bestehen in Britz-Süd und Friedrichsfelde aus jeweils drei Modulen, in Machandelweg aus zwei Modulen, jeweils mit übergeordneter Steuerung, separater Drucklufterzeugung und eigenständigem Bedienstand. Die Anlagen sind CE-konform, nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und harmonisierten Normen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Optional ausgeschrieben werden Wartungsleistungen während und nach der Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowie ein Ersatz- und Verschleißteilpaket.
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Optionaler Wartungsvertrag für zunächst 24 Monate, mit Verlängerungsoption bis zu dreimal um jeweils 24 Monate. Maximale Gesamtlaufzeit 96 Monate.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 1). Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
gesamtschuldnerisch haftend
Preis
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Zertifikat einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle. Bei Gleichwertigkeit ist diese (zertifizierende Stelle, zugrunde liegender Standard, Geltungsbereich) in gesonderter Anlage zu erläutern. Vorzulegen mit dem Angebot. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.3).
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
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Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, der Probebetrieb sowie die Endabnahme von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) für U-Bahn-Fahrzeuge der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Anlagen sind an den Liegenschaften Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg zu errichten und in die dort geplanten Hallenneubauten zu integrieren. Die bauseitige Grundstruktur der Hallen ist vorgegeben. Die Anlagen sind in die vorhandene Infrastruktur einzupassen. Auf den Liegenschaften Britz-Süd und Friedrichsfelde werden ausschließlich Großprofilfahrzeuge, auf der Liegenschaft Machandelweg ausschließlich Kleinprofilfahrzeuge gereinigt. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen und Peripheriesysteme, insbesondere die automatisierte Reinigung des Unterflurbereichs mittels Druckluft/Robotertechnik, die Abdichtung des Unterflurbereichs gegenüber der Halle, die Absaugung anfallender Stäube durch geeignete Entstaubungsanlagen sowie die zugehörigen Stahlkonstruktionen für Bahnsteigebenen und Laufwege. Die Anlagen sind modular auszulegen. Ein Modul dient der Reinigung einer 2-Wagen-Einheit. Die Gesamtanlagen bestehen in Britz-Süd und Friedrichsfelde aus jeweils drei Modulen, in Machandelweg aus zwei Modulen, jeweils mit übergeordneter Steuerung, separater Drucklufterzeugung und eigenständigem Bedienstand. Die Anlagen sind CE-konform, nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und harmonisierten Normen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Optional ausgeschrieben werden Wartungsleistungen während und nach der Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowie ein Ersatz- und Verschleißteilpaket.
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Lieferung und Montage von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) von U-Bahn-Fahrzeugen an den Betriebswerkstätten Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg
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Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
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Optionaler Wartungsvertrag für zunächst 24 Monate, mit Verlängerungsoption bis zu dreimal um jeweils 24 Monate. Maximale Gesamtlaufzeit 96 Monate.
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Gültiger Nachweis der schweißtechnischen Eignung gemäß DIN EN 1090-2, mindestens Ausführungsklasse EXC2, ausgestellt durch eine hierfür anerkannte Stelle, oder ein gleichwertiges Zertifikat. Werden die schweißtechnischen Leistungen durch ein anderes Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe) erbracht, ist dessen Zertifikat vorzulegen. Vorzulegen mit dem Angebot. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.4).
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
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siehe Vergabeunterlagen
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