Anunțul 669226-2026 pentru Germania – Produse farmaceutice – Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie este publicat de AOK Baden-Württemberg și este încadrat la codul CPV 33600000.
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Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich an den Auftragnehmer aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®) (Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens) und der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel.
Award criterion description LOT
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Award criterion type LOT
price
Contract conclusion date
2026-09-22+02:00
Contract duration end date LOT
2028-08-31+02:00
Contract duration start date LOT
2026-09-01+02:00
Contract identifier
Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie
Contract nature
supplies
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Contract tender id
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Contract title
Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel zu den Wirkstoffen Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®) sind zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel schließen in der Gesamtbetrachtung die Auftragsvergabe an Dritte aus. Die hier beschafften Arzneimittel sind von der Preisfestsetzung gem. § 130d SGB V betroffen. Die Auftraggeberin hat daher die Vereinbarung gemäß § 17 Abs. 5 VgV in einem Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Hierfür wurden alle in Frage kommenden pharmazeutischen Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dispatch date
2026-09-25Z
Dispatch time
14:20:56Z
Official language
DEU
Valori2
Total value
216000
Total value CUR
EUR
Procedură și anunț4
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Procedure identifier
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Procedure type
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Eu fund LOT
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Identifier LOT
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Place performance street LOT
Presselstraße 19
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Textul integral publicat de TEDextinde
AOK Baden-Württemberg
Deutsch
Takeda GmbH
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel zu den Wirkstoffen Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®) sind zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel schließen in der Gesamtbetrachtung die Auftragsvergabe an Dritte aus. Die hier beschafften Arzneimittel sind von der Preisfestsetzung gem. § 130d SGB V betroffen. Die Auftraggeberin hat daher die Vereinbarung gemäß § 17 Abs. 5 VgV in einem Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Hierfür wurden alle in Frage kommenden pharmazeutischen Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für die folgenden Arzneimittel mit den Wirkstoffen: Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie
Publications Office of the European Union
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich an den Auftragnehmer aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®) (Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens) und der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für die folgenden Arzneimittel Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®).
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Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie
Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie
216.000,00 EUR
Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für die folgenden Arzneimittel Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®).
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Contract Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 9 Präparate zur Behandlung der Hämophilie22 sept. 20261 oferte primite
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Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für die folgenden Arzneimittel mit den Wirkstoffen: Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
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Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Octocog alfa (Advate®), Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®), Octocog alfa (Recombinate®), Nonacog gamma (Rixubis®), Gesamt-Plasmaprotein (human) F II, VII, IX, X (Feiba®), Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Immunate®), Blutgerinnungsfaktor IX (human) (Immunine®), Blutgerinnungsfaktor VII (human) (Immuseven®) und Vonicog alfa (Veyvondi®).