ActivăTED — Licitații europene30200000 — Echipament si accesorii pentru computer·669509-2026
Germania – Echipament şi accesorii pentru computer – Abschluss von Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware
Landkreis HildesheimHildesheim, DE925 · GermaniaTermen limită: 12 oct. 2026, 11:00Expirat
Anunțul 669509-2026 pentru Germania – Echipament şi accesorii pentru computer – Abschluss von Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware este publicat de Landkreis Hildesheim și este încadrat la codul CPV 30200000.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHADYDM7CW8F# Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 05.10.2026. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
Change description
Kriterienkataloge Los 1-4 LKHI - RV IT Hardware Version C30-V1 gegen die aktuelle Versuion C30-V2 ausgetauscht.
Change NOTICE version identifier
c0f9389f-aaa2-4e2a-8988-aed6829708f0-01
Change previous NOTICE section identifier
PROCEDURE
Change procurement documents
true
Change procurement documents date
2026-09-28+02:00
Change reason code
update-add
Change reason description
Kriterienkataloge Los 1-4 LKHI - RV IT Hardware Version C30-V1 gegen die aktuelle Versuion C30-V2 ausgetauscht.
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Date de contact publicate în TED
19
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - RV IT-HW (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Monitore 24"
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Notebooks und Zubehör
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen. (siehe Angebotsbedingungen A10 Ziff. A.16.4
Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
keine
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Curved-Monitore 34"
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
-D10_V1 - EVB-IT Kaufvertrag LKHI - RV IT-HW -D11_V1 - EVB-IT Kauf-AGB -D12_V1 - EVB_IT_Ueberlassung_AGB_Typ A -D13_V1 - EVB_IT_Instandhaltung_AGB
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Mini-PC der NUC-Klasse
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - RV IT-HW (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftsdatei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens "Befriedigenden Bonität" der Risikoklasse III. Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
Kriterienkataloge Los 1-4 LKHI - RV IT Hardware Version C30-V1 gegen die aktuelle Versuion C30-V2 ausgetauscht.
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks mit Zubehör, Monitore 24", Curved-Monitore 34" und Mini-PCs der NUC-Klasse zu vergeben. Das Vergabeverfahren ist in 4 Lose unterteilt. Los 1: Notebooks mit Zubehör Los 2: Monitore 24" Los 3: Curved-Monitore 34" Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Landkreis Hildesheim
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHADYDM7CW8F# Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 05.10.2026. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - RV IT-HW (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
t:04 ••• ••• 01
exg-mis-sanction
allowed
none
exg-mis-prep-confl
required
exg-mis-distortion
exg-sitn-other
supplies
30213100
https://www.landkreishildesheim.de/
gen-pub
30231310
[telefon eliminat]
exg-sitn-as-susp
16
[telefon eliminat]L0024
1
2
exg-mis-bre-soc-law
3
4
late-some
08:36:28+02:00
exg-crim-fraud
non-restricted-document
2026-09-29+02:00
slc-suit-reg-trade
eforms-sdk-1.13
exg-sitn-insolvency
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHADYDM7CW8F
keine Angabe
slc-abil-mgmt-qual
[telefon eliminat]
[email eliminat]
10:00:00+02:00
exg-mis-partic-confl
PROCEDURE
Hannover
not-requ
SomeTenderDocID1
2026-09-28+02:00
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHADYDM7CW8F/documents
exg-mis-bre-lab-law
la
2.3
2026-10-05+02:00
ted-esen
open
ce709371-3e3b-4668-a5ae-eea98915e891
103 - Hauptamt
exg-crim-part
ORG-0003
ORG-0004
cn-standard
[telefon eliminat]
ORG-0001
ORG-[telefon eliminat]+02:00
exg-crim-traffick
[telefon eliminat]
exg-crim-terror
epo-notice
Hildesheim
[telefon eliminat]
no-eu-funds
exg-pmt-bre-tax
0204:994-DOEVD-83
[email eliminat]
true
[email eliminat]
53119
Lüneburg
DE929
no
Friedrichswall 1
DE925
fa-wo-rc
not-allowed
c076849e-bd8a-4611-8a80-2a8ad64a80b3
exg-mis-misrepresent
30200000
LOT-[telefon eliminat]
LOT-0003
Marie-Wagenknecht-Straße 3
188/2026
LOT-0002
exg-sitn-liq-admin
https://www.mw.niedersachsen.de
[email eliminat]
update-add
exg-mis-misconduct
exg-mis-bre-env-law
DE935
vgv
2026-162
false
exg-pmt-bre-ssc
21339
LOT-0004
exg-crim-laund
Bonn
slc-stand-other
performance
23:59:59+02:00
c0f9389f-aaa2-4e2a-8988-aed6829708f0-01
DEU
Auf der Hude 2
[telefon eliminat]
exg-crim-corrpt
30159
DEA22
Loturi TED
4
1
Notebooks und Zubehör
până la 12 oct. 2026, 10:00
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks mit Zubehör, Monitore 24", Curved-Monitore 34" und Mini-PCs der NUC-Klasse zu vergeben. Das Vergabeverfahren ist in 4 Lose unterteilt. Los 1: Notebooks mit Zubehör Los 2: Monitore 24" Los 3: Curved-Monitore 34" Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
30200000 — Echipament si accesorii pentru computer
Durată: 14 MONTH
2
Monitore 24"
până la 12 oct. 2026, 10:00
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks mit Zubehör, Monitore 24", Curved-Monitore 34" und Mini-PCs der NUC-Klasse zu vergeben. Das Vergabeverfahren ist in 4 Lose unterteilt. Los 1: Notebooks mit Zubehör Los 2: Monitore 24" Los 3: Curved-Monitore 34" Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
30200000 — Echipament si accesorii pentru computer
Durată: 14 MONTH
3
Curved-Monitore 34"
până la 12 oct. 2026, 10:00
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks mit Zubehör, Monitore 24", Curved-Monitore 34" und Mini-PCs der NUC-Klasse zu vergeben. Das Vergabeverfahren ist in 4 Lose unterteilt. Los 1: Notebooks mit Zubehör Los 2: Monitore 24" Los 3: Curved-Monitore 34" Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
30200000 — Echipament si accesorii pentru computer
Durată: 14 MONTH
4
Mini-PC der NUC-Klasse
până la 12 oct. 2026, 10:00
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware wie Notebooks mit Zubehör, Monitore 24", Curved-Monitore 34" und Mini-PCs der NUC-Klasse zu vergeben. Das Vergabeverfahren ist in 4 Lose unterteilt. Los 1: Notebooks mit Zubehör Los 2: Monitore 24" Los 3: Curved-Monitore 34" Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
30200000 — Echipament si accesorii pentru computer
Durată: 14 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware
Căutări relevante pentru 669509-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen. (siehe Angebotsbedingungen A10 Ziff. A.16.4
Missing info submission LOT
late-some
Place performance street LOT
Marie-Wagenknecht-Straße 3
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Requirement stage LOT
not-requ
Selection criterion description LOT
B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - RV IT-HW (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).