Germania – Servicii guvernamentale – Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen
Anunțul 670653-2026 pentru Germania – Servicii guvernamentale – Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen este publicat de Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW și este încadrat la codul CPV 75131000.
#Bekanntmachungs-ID: CXS7Y6LDYY8FEZ31# Zusätzliche Informationen Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können, ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!
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Anpassung der Meilensteine in der Leistungsbeschreibung Anpassung der Daten in dem Bewertungskonzept Anpassung der Meilensteine in der Anlage zum Preisblatt Fehlerkorrektur in den Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen
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1. Anpassungen bei den Meilensteinen vorgenommen aufgrund von Bieterfragen 2. Fehlerkorrektur bei den Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen zu § 6
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Nr. 17 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB NRW), Formular 512 EU
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Vergabekammer Westfalen
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - siehe Formular 325 EU: 1. Kurze Selbstdarstellung des Bieters (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.) sowie Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des Bieters (Kernkompetenzen).
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 1. Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven abgeschlossenen Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Aus dieser Referenz muss erkennbar sein, dass - das bietende Unternehmen über Erfahrung in der Erstellung eines juristischen Gutachtens im Rechtsgebiet der Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit bildungsökonomischen oder bildungspolitischen Schwerpunkten verfügt. Alternativ ist es auch möglich, dass das bietende Unternehmen folgende drei (3) individuelle Referenzen vorlegt, aus denen erkennbar wird, dass das bietende Unternehmen über: - Erfahrungen in der Erstellung eines juristischen Gutachtens im Rechtsgebiet der Kinder- und Jugendhilfe verfügt, - sowie über Erfahrungen in der Erstellung eines Gutachtens mit bildungsökonomischen Schwerpunkten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügt, - als auch über Erfahrungen in der Erstellung eines Gutachtens mit bildungspolitischen Schwerpunkten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügt. Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen.
Anpassung der Meilensteine in der Leistungsbeschreibung Anpassung der Daten in dem Bewertungskonzept Anpassung der Meilensteine in der Anlage zum Preisblatt Fehlerkorrektur in den Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Ebenso wird auf die Zusätzliche Vertragsvereinbarung dieser Ausschreibung hingewiesen. Die Mindestanforderungen gemäß der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung sind zwingend einzuhalten. Alle Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 9 der Hinweise zum Verfahren sind vor Angebotsabgabe zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich gemäß Ziffer 8 der Hinweise zum Verfahren eine Nachforderung von Unterlagen vor (s. vorzulegende Unterlagen gemäß Formular 325 EU).
Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen
Das MKJFGFI verfolgt mit dieser Ausschreibung das Ziel, ein wissenschaftlich fundiertes Gesamtgutachten zu erhalten, das eine konzeptionelle Grundlegung für ein grundsätzlich neues kindbezogenes, faktorbasiertes Finanzierungssystem erarbeitet. Das Gutachten soll insbesondere die in der Anlage 1 skizzierte Idee als Grundlage für die Weiterentwicklung des Systems auf tragfähige empirische, rechtliche und finanzökonomische Grundlagen stellen und diese Idee interdisziplinär kritisch beleuchten. Einzelheiten zum Auftragsumfang sowie der geforderten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit der Anlage 1. Der Auftrag ist in Gänze bis spätestens zum 30.11.2027 fertig zu stellen. Die Einhaltung der Leistungsfristen ist für den Auftraggeber mit Blick auf die gesetzliche Regelung des § 55 Absatz 7 KiBiz (neue Fassung, gültig ab 01.08.2027) von herausgehobener Bedeutung.
Vergabemarktplatz NRW
Referenzvordruck (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat gemäß dem Formular 325 EU eine positive Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers vorzulegen. Inhalt der Referenz ergibt sich aus dem Formular 325 EU.
1. Anpassungen bei den Meilensteinen vorgenommen aufgrund von Bieterfragen 2. Fehlerkorrektur bei den Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen zu § 6
Selbstdarstellung und Kernkompetenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kurze Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.) und Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des bietenden Unternehmens (Kernkompetenzen)
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
#Bekanntmachungs-ID: CXS7Y6LDYY8FEZ31# Zusätzliche Informationen Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können, ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, beizubringende Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, nur die Bieter, die an Rang 1 - 3 liegen, aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern (s. Ziffer 8 der Hinweise zum Verfahren).
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Inhalt dieser Ausschreibung ist, einen Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen, der die "Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen" übernimmt.
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Vergabe-Nr. 30/2026
Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen
până la 12 oct. 2026, 12:00
Das MKJFGFI verfolgt mit dieser Ausschreibung das Ziel, ein wissenschaftlich fundiertes Gesamtgutachten zu erhalten, das eine konzeptionelle Grundlegung für ein grundsätzlich neues kindbezogenes, faktorbasiertes Finanzierungssystem erarbeitet. Das Gutachten soll insbesondere die in der Anlage 1 skizzierte Idee als Grundlage für die Weiterentwicklung des Systems auf tragfähige empirische, rechtliche und finanzökonomische Grundlagen stellen und diese Idee interdisziplinär kritisch beleuchten. Einzelheiten zum Auftragsumfang sowie der geforderten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit der Anlage 1. Der Auftrag ist in Gänze bis spätestens zum 30.11.2027 fertig zu stellen. Die Einhaltung der Leistungsfristen ist für den Auftraggeber mit Blick auf die gesetzliche Regelung des § 55 Absatz 7 KiBiz (neue Fassung, gültig ab 01.08.2027) von herausgehobener Bedeutung.
75131000 — Servicii guvernamentale
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Inhalt dieser Ausschreibung ist, einen Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen, der die "Erstellung eines Interdisziplinären Gutachtens zur Grundlegung eines reformierten Finanzierungssystems für die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen" übernimmt.
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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, beizubringende Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, nur die Bieter, die an Rang 1 - 3 liegen, aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern (s. Ziffer 8 der Hinweise zum Verfahren).
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Referenzvordruck (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat gemäß dem Formular 325 EU eine positive Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers vorzulegen. Inhalt der Referenz ergibt sich aus dem Formular 325 EU.
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Ebenso wird auf die Zusätzliche Vertragsvereinbarung dieser Ausschreibung hingewiesen. Die Mindestanforderungen gemäß der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung sind zwingend einzuhalten. Alle Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 9 der Hinweise zum Verfahren sind vor Angebotsabgabe zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich gemäß Ziffer 8 der Hinweise zum Verfahren eine Nachforderung von Unterlagen vor (s. vorzulegende Unterlagen gemäß Formular 325 EU).
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Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Nr. 17 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB NRW), Formular 512 EU