Anunțul 672462-2026 pentru Germania – Pachete software şi sisteme informatice – RV VMWare Reseller Wettbewerb este publicat de Dataport AöR și este încadrat la codul CPV 48000000.
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Als Höchstwert im Sinne von 2.1.3 dieser Bekanntmachung gilt folgende: Der Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts (Anlage „Teil C – Preisblatt“, Tabellenblatt „Überblick“, Zelle D18).
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Korrektur der Unterlagen, insbesondere Teil B - Leistungsbeschreibung und Teil C - Preisblatt
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
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Partnerstatus: [Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus] Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2) heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den VMWare Partner Status „Pinnacle“ und darüber hinaus die Master- Service-Kompetenzen in den Bereichen Virtualisierung von Rechenzentren so- wie Virtualisierung von Netzwerken verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Überlassung von Software des Herstellers Broadcom Inc. inkl. zugehöriger Pflegeleistungen mit einer vierjährigen Laufzeit für die im Folgenden beschriebenen Produkte abzuschließen (EVB-IT-Überlassung Typ B, Pflege S und Dienstleistungen AGB).
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
RV VMWare Reseller Wettbewerb
Preis
Als Höchstwert im Sinne von 2.1.3 dieser Bekanntmachung gilt folgende: Der Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts (Anlage „Teil C – Preisblatt“, Tabellenblatt „Überblick“, Zelle D18).
Dataport AöR
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Korrektur der Unterlagen, insbesondere Teil B - Leistungsbeschreibung und Teil C - Preisblatt
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
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RV VMWare Reseller Wettbewerb
până la 15 oct. 2026, 12:00
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Überlassung von Software des Herstellers Broadcom Inc. inkl. zugehöriger Pflegeleistungen mit einer vierjährigen Laufzeit für die im Folgenden beschriebenen Produkte abzuschließen (EVB-IT-Überlassung Typ B, Pflege S und Dienstleistungen AGB).
48000000 — Pachete software si sisteme informatice
Durată: 4 YEAR
Detalii licitație
Descriere
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Überlassung von Software des Herstellers Broadcom Inc. inkl. zugehöriger Pflegeleistungen mit einer vierjährigen Laufzeit für die im Folgenden beschriebenen Produkte abzuschließen (EVB-IT-Überlassung Typ B, Pflege S und Dienstleistungen AGB).
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Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Multiple tender LOT
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Procurement document id LOT
2bed419b-48bd-4cb5-a107-8f2b1bbe3375
Selection criterion description LOT
Partnerstatus: [Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus] Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2) heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den VMWare Partner Status „Pinnacle“ und darüber hinaus die Master- Service-Kompetenzen in den Bereichen Virtualisierung von Rechenzentren so- wie Virtualisierung von Netzwerken verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.