Anunțul 674451-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de inginerie şi de planificare – HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8 este publicat de Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt și este încadrat la codul CPV 71240000.
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1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Loturi5
Additional information LOT
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU bzw. § 56 (2) VgV werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen. Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt).. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Autoritate contractantă6
Authority main activity
env-pro
Buyer category
buyer-categories
Buyer identifier
15-1809-86
Buyer legal type
ra
Buyer post code
39104
Main activity
env-pro
Valori2
Total value
142018.66
Total value CUR
EUR
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-30T00:00:00+02:00
Procedure identifier
1a170c6b-718c-495d-8e78-631736057a78
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
IPP Hydro Consult GmbH, Niederlassung Leipzig
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44).
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU bzw. § 56 (2) VgV werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen. Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt).. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Auftrag mit IPP Hydro Consult GmbH, NL Leipzig
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HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44).
71240000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de planificare
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0000142.018,66 EUR
Câștigător: IPP Hydro Consult GmbH, Niederlassung Leipzig · CUI DE139065250
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44).
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