Anunțul 677805-2026 pentru Germania – Vehicule de pompieri – Schöppingen GW-L2 | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau este publicat de Gemeinde Schöppingen și este încadrat la codul CPV 34144210.
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Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 30.10.2026, 10:00 Uhr
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LOT-0001
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cor-pub
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Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 30.10.2026, 10:00 Uhr
Dispatch date
2026-09-30+02:00
Dispatch time
13:13:26+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law | exg-mis-bre-env-law
Exclusion grounds description
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Exclusion grounds source PROC
epo-notice
Official language
DEU
Ojs number
190/2026
Place performance street PROC
Amtstraße 17
Selection criteria source
epo-notice
Submission language
DEU
Organizații și puncte de contact70
Organisation city addinfo LOT
Düsseldorf
Organisation city buyer
Schöppingen
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Münster
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Münster
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Düsseldorf
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Bonn
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Loturi26
Document official language LOT
DEU
Document restricted LOT
non-restricted-document
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https://www.subreport.de/E23352624
Electronic invoicing LOT
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Autoritate contractantă6
Authority main activity
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05554[telefon eliminat]
Buyer internet address
http://www.kommunalagentur.nrw
Buyer legal type
la
Buyer post code
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Termene și durate1
Deadline receipt request
2026-10-30T10:00:00+01:00
Loc de executare9
Place of performance
DEA34 | DEU | DEA44
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Bad Driburg
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Schöppingen
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Place of performance country PROC
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Place of performance post code LOT
33014
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Place of performance subdiv LOT
DEA44
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte5
Award criterion description LOT
Preis | Wertungspreis, PG, 40% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
Award criterion type LOT
price | quality
Contract nature
supplies
Contract nature main LOT
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Contract nature main PROC
supplies
Procedură și anunț7
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
Legal basis text
siehe Vergabeunterlagen
NOTICE preferred publication date
2026-09-30T00:00:00+02:00
Procedure identifier
fbd64822-8e65-429d-87ec-442752314d71
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Date de contact publicate în TED
29
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Textul integral publicat de TEDextinde
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Schöppingen GW-L2 | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau
Kommunal Agentur NRW GmbH
Vergabekammer Westfalen
Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet, 4. der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, z.B. DEKRA-QS, BOSCH-QS, ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung) Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung
Düsseldorf
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Preis | Wertungspreis, PG, 40% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
Gemeinde Schöppingen
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 30.10.2026, 10:00 Uhr
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der genannten Unterkriterien), TMB, 30% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien): 30% = 300 Punkte Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"), 30% Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Produktpräsentation mittels pdf Anlage zum Angebot durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität): Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus Ergonomie und Bedienung Seitentür Ausbau Heck / Bedienung Ladebordwand Einbau/Aufbau - Qualität des Einbaus der Sondersignalanlage, des funks und der Elektroeinbauten Aufbau- Raumverhältnisse im Laderaum Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert. Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte Wirtschaftlichstes Angebot: Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
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Loturi TED
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GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
până la 30 oct. 2026, 10:00
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
34144210 — Vehicule de pompieri
Detalii licitație
Descriere
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Căutări relevante pentru 677805-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender eval LOT
Kommunal Agentur NRW GmbH
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siehe Vergabeunterlagen
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Public opening description LOT
siehe Vergabeunterlagen
Public opening place LOT
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Public opening time LOT
10:15:00+01:00
Selection criterion description LOT
Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, z.B. DEKRA-QS, BOSCH-QS, ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung) Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung