Anunțul 679657-2026 pentru Germania – Pompe medicale – Vakuumtherapie este publicat de Klinikum Ingolstadt GmbH și este încadrat la codul CPV 42122410.
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Die Angebotsfrist wird bis zum 15.10.2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Angebotsbindefrist wird bis zum 06.02.2027 verlängert. Die weiteren Termine des vorläufigen Verfahrenszeitplans verschieben sich entsprechend. Weitere Änderungen der Vergabeunterlagen sind nicht Gegenstand dieser Berichtigung.
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c7250c86-0922-458c-8d40-dfe9df45909a-01
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PROCEDURE
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info-release
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Die Bearbeitung von eingegangen Bieterfragen erfordert voraussichtlich mehr Zeit.
Deadline
2026-10-12T23:59:59+02:00
Dispatch date
2026-10-01+02:00
Dispatch time
11:45:33+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 4 Preisblatt angegebenen und errechneten Preise. Das Preisblatt ist für die Wertung in zwei Abschnitte unterteilt: Für beide Abschnitte wird zunächst die jeweilige Summe gemäß Anlage 4 ermittelt. Die Summe des Abschnitts 1 wird mit 95 % und die Summe des Abschnitts 2 mit 5 % gewichtet. Die Addition der beiden gewichteten Abschnittssummen ergibt den Wertungspreis. Für die Preisbewertung wird folgende Formel angewendet: (Niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Bieters) × 100 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Angebote werden nach der vorstehenden Formel ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Award criterion name LOT
Preis für Miete und Verbrauchsmaterial
Award criterion number LOT
60.0 | 25.0 | 15.0
Award criterion number weight LOT
poi-exa
Award criterion type LOT
price | quality
Contract duration period LOT
4
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-10-12+02:00
Deadline receipt request
2026-10-15T10:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
YEAR
Duration period value LOT
4
Acord-cadru și sistem dinamic2
Framework agreement LOT
fa-w-rc
Framework maximum participants number LOT
1
Autoritate contractantă6
Authority main activity
health
Buyer identifier
DE128601139
Buyer internet address
https://klinikum-ingolstadt.de/
Buyer legal type
pub-undert
Buyer post code
85049
Main activity
health
Valori2
Total value
300000
Total value CUR
EUR
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-10-01T00:00:00+02:00
Procedure identifier
8e54868f-4b38-4926-a496-7c3460d120e5
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
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Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.
§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Die Angebotsfrist wird bis zum 15.10.2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Angebotsbindefrist wird bis zum 06.02.2027 verlängert. Die weiteren Termine des vorläufigen Verfahrenszeitplans verschieben sich entsprechend. Weitere Änderungen der Vergabeunterlagen sind nicht Gegenstand dieser Berichtigung.
Vakuumtherapie
Bereitstellung von Vakuumtherapie-Geräten (NPWT - Negative Pressure Wound Therapy) im Mietmodell einschließlich des hierfür erforderlichen Verbrauchsmaterials.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Qualität II
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung der NPWT-Geräte sowie über die Versorgung mit dem zugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Gerätemiete wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang, Bereitstellung, Verbrauchsmaterial, Service und Abrechnung ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
Klinikum Ingolstadt GmbH
Der Bieter hat mindestens drei Referenzkliniken zu benennen, bei denen der ausgeschriebene Leistungsgegenstand in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang eingesetzt bzw. erbracht wird oder innerhalb der letzten drei Jahre eingesetzt bzw. er-bracht wurde. Die Referenzen sind unter Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang und Leistungszeitraum im dafür vorgesehenen Formular einzureichen
Die Bearbeitung von eingegangen Bieterfragen erfordert voraussichtlich mehr Zeit.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 2.000.000 EUR für Personenschäden - 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäde jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 4 Preisblatt angegebenen und errechneten Preise. Das Preisblatt ist für die Wertung in zwei Abschnitte unterteilt: Für beide Abschnitte wird zunächst die jeweilige Summe gemäß Anlage 4 ermittelt. Die Summe des Abschnitts 1 wird mit 95 % und die Summe des Abschnitts 2 mit 5 % gewichtet. Die Addition der beiden gewichteten Abschnittssummen ergibt den Wertungspreis. Für die Preisbewertung wird folgende Formel angewendet: (Niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Bieters) × 100 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Angebote werden nach der vorstehenden Formel ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die im Leistungsverzeichnis Anlage 3 zu erfüllenden Mindestkriterien A-Kriterien müssen mit einer Quote von 100 % erfüllt werden. Erreicht ein Angebot diese Mindestquote nicht, wird es ausgeschlossen. Die B-Kriterien werden mit den jeweils mit ausgewiesenen Punkten bewertet.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYM8SG#
Preis für Miete und Verbrauchsmaterial
Im Rahmen einer praktischen Teststellung werden die angebotenen NPWT-Systeme bewertet. Zur Teststellung werden nur diejenigen Bieter zugelassen, die nach der Bewertung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität I rechnerisch noch die Möglichkeit haben, den Zuschlag zu erhalten. Die Teststellung dient der Beurteilung der praktischen Handhabung, Haptik und Praxistauglichkeit der angebotenen Systeme im Klinikalltag. Die Bewertung erfolgt durch medizinisches Fachpersonal anhand von festgelegten Einzelkriterien.
Qualität I
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
01
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poi-exa
DE128601139
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required
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Maximilian Str. 39
late-all
42122410
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München
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health
Ingolstadt
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Krumenauerstraße 25
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DE211
[email eliminat]
Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG
15.0
Bonn
23:59:59+02:00
DEU
2.3
[telefon eliminat]+02:00
ted-esen
DEA22
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Loturi TED
1
01-2026
Vakuumtherapie
până la 15 oct. 2026, 10:00
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung der NPWT-Geräte sowie über die Versorgung mit dem zugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Gerätemiete wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang, Bereitstellung, Verbrauchsmaterial, Service und Abrechnung ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
42122410 — Pompe medicale
Durată: 4 YEAR
Detalii licitație
Descriere
Bereitstellung von Vakuumtherapie-Geräten (NPWT - Negative Pressure Wound Therapy) im Mietmodell einschließlich des hierfür erforderlichen Verbrauchsmaterials.
Căutări relevante pentru 679657-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation post code addinfo LOT
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Organisation post code buyer
85049
Organisation post code revieworg LOT
80538
Organisation post code ted esen
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Organisation post code tender receip LOT
85049
Organisation street addinfo LOT
Krumenauerstraße 25
Organisation street buyer
Krumenauerstraße 25
Organisation street revieworg LOT
Maximilian Str. 39
Organisation street tender receip LOT
Krumenauerstraße 25
Eu fund LOT
no-eu-funds
Identifier LOT
LOT-0001
Missing info submission description LOT
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
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Place performance street LOT
Krumenauerstraße 25
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Public opening date LOT
2026-10-15+02:00
Public opening time LOT
10:00:00+02:00
Selection criterion description LOT
Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 2.000.000 EUR für Personenschäden - 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäde jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYM8SG