Anunțul 681787-2026 pentru Germania – Echipament informatic şi accesorii de birou, cu excepţia mobilierului şi a pachetelor software – Technik für Besucherleitsystem 2026 este publicat de ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen și este încadrat la codul CPV 30000000.
Sinteză HarveyAI
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1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 19.10.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
Cross border law description PROC
Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Cross border law identifier PROC
CrossBorderLaw
Dispatch date
2026-10-01+02:00
Loc de executare11
Place of performance
DE721 | DEU
Place of performance add PROC
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten
Place of performance addtional LOT
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten
Place of performance city LOT
Gießen
Place of performance city PROC
Gießen
Place of performance country LOT
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DEU
Place of performance post code LOT
35398
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Bieterkonzept
Award criterion name LOT
Qualität
Award criterion number LOT
50.00
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per-exa
Award criterion type LOT
quality | price
Contract duration period LOT
48
Contract nature
supplies
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supplies
Acord-cadru și sistem dinamic2
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Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-10-26T10:00:00+01:00
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Autoritate contractantă7
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
06-EKOM21KGRZ0001-43
Buyer internet address
https://www.ekom21.de
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer post code
35398
Buyer profile
https://www.ekom21.de
Main activity
gen-pub
Procedură și anunț8
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-10-01T00:00:00+02:00
Procedure accelerated
true
Procedure identifier
39db670e-2b95-4154-a445-67688ad797c4
Procedure justification
Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor. Kurzfristige, nicht planbare Bedarfe der Kunden.
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Date de contact publicate în TED
12
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Textul integral publicat de TEDextinde
Bieterkonzept
Technik für Besucherleitsystem 2026
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Wirtschaftsteilnehmern ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Produkten für Bürger-/Besucherleitsysteme in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen]. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung]. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Qualität
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage Kopie). Gewerbean- und ggf. - ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie). Diese Anforderung gilt einheitlich und losübergreifend.
Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor. Kurzfristige, nicht planbare Bedarfe der Kunden.
Preis
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre [Eigenerklärung zum Umsatz]. Erforderlich ist ein Durchschnittsumsatz in den letzten drei Jahren von mindestens: 1 Mio. Euro (netto).
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 19.10.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer mindestens in Textform zu erklären und hat die beabsichtigte Übergangszeit anzugeben.
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Mindestanforderungen: Gefordert sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren. Die Hardware muss bei den Kunden aus dem kommunalen Bereich bereits mit der Software VOIS|TEVIS im Einsatz sein.
Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens 20 festangestellt Beschäftigte.
Wertungspreis
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei (2) Wirtschaftsteilnehmern mit der Absicht den Bedarf von Technik (z. B. Bürgerterminals) bei der softwareseitigen Unterstützung von Terminverwaltung/Bürger-/Besucherleitsystemen in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen der Bezugsberechtigten zu decken. Die ekom21 setzt für ihre Kunden die Software "VOIS|TEVIS" (Bürger- und Besucherleitsystem) ein. Diese Software wird als Organisationswerkzeug genutzt, das u. a. eine Terminverwaltung für Kommunen, bürgerfreundliche Services wie z. B. Benutzung eines Bürger-/Besucherleitsystem mittels unterschiedlicher Möglichkeiten von Aufrufsystemen/Leitsystemen oder eine Online-Terminvergabe über die Homepage der Kommune ermöglicht. Die ausgeschriebenen Technikkomponenten müssen daher kompatibel zu VOIS|TEVIS sein. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 500.000,00 Euro (netto) festgesetzt. Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
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Technik für Besucherleitsystem 2026
până la 26 oct. 2026, 10:00
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei (2) Wirtschaftsteilnehmern mit der Absicht den Bedarf von Technik (z. B. Bürgerterminals) bei der softwareseitigen Unterstützung von Terminverwaltung/Bürger-/Besucherleitsystemen in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen der Bezugsberechtigten zu decken. Die ekom21 setzt für ihre Kunden die Software "VOIS|TEVIS" (Bürger- und Besucherleitsystem) ein. Diese Software wird als Organisationswerkzeug genutzt, das u. a. eine Terminverwaltung für Kommunen, bürgerfreundliche Services wie z. B. Benutzung eines Bürger-/Besucherleitsystem mittels unterschiedlicher Möglichkeiten von Aufrufsystemen/Leitsystemen oder eine Online-Terminvergabe über die Homepage der Kommune ermöglicht. Die ausgeschriebenen Technikkomponenten müssen daher kompatibel zu VOIS|TEVIS sein. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 500.000,00 Euro (netto) festgesetzt. Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
30000000 — Echipament informatic si accesorii de birou, cu exceptia mobilierului si a pachetelor software
Durată: 48 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Wirtschaftsteilnehmern ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Produkten für Bürger-/Besucherleitsysteme in unterschiedlichen Ausstattungen und technischen Funktionen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen.
Căutări relevante pentru 681787-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Missing info submission LOT
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Multiple tender LOT
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Option description LOT
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer mindestens in Textform zu erklären und hat die beabsichtigte Übergangszeit anzugeben.
Procurement document id LOT
TenderDoc
Requirement stage LOT
not-requ
Selection criterion description LOT
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Mindestanforderungen: Gefordert sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren. Die Hardware muss bei den Kunden aus dem kommunalen Bereich bereits mit der Software VOIS|TEVIS im Einsatz sein.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.