Anunțul 691714-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de inginerie şi de planificare – Aufwertung der nördlichen Altstadt von Landsberg am Lech este publicat de Stadt Landsberg am Lech și este încadrat la codul CPV 71240000.
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(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
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Bewertet wird der gemittelte spezifische Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich der Verkehrs- und Freianlagenplanung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (netto). Maßgeblich ist der arithmetische Mittelwert der in diesen drei Geschäftsjahren erzielten spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung ist ein gemittelter spezifischer Jahresumsatz von 2.000.000 (netto). Zur Abstufung der Eignung bei mehr als drei geeigneten Bietern erfolgt eine Bepunktung nach nachfolgender Regelung: Für einen gemittelten spezifischen Jahresumsatz von weniger als 2.000.000,00 € werden 0 Punkte vergeben. Bei einem gemittelten spezifischen Jahresumsatz von 2.000.000,00 € oder mehr bis einschließlich 5.000.000,00 € werden 5 Punkte vergeben. Bei einem gemittelten spezifischen Jahresumsatz von mehr als 5.000.000,00 € werden 10 Punkte vergeben.
Stadt Landsberg am Lech
[telefon eliminat]
Bewertet wird die technische Ausstattung des Bewerbers, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Verfügung steht. Der Bewerber hat darzulegen, dass er über die für die Projektabwicklung erforderliche technische Infrastruktur verfügt. Hierzu zählen insbesondere CAD-gestützte Planungssysteme, AVA-Software, die Möglichkeit zur Erstellung und Übergabe digitaler Planformate sowie die Fähigkeit zur digitalen Projektkommunikation. Kann der Bewerber nachvollziehbar darlegen, dass ihm die vorgenannte technische Ausstattung vollständig zur Verfügung steht, werden 5 Punkte vergeben. Kann der Bewerber nicht darlegen, dass er über die genannte technische Ausstattung verfügt, werden 0 Punkte vergeben. Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium. Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren.
Katharinenstraße 1
München
Lösungsvorschlag
Planungsleistungen zur Aufwertung der nördlichen Altstadt von Landsberg am Lech.
Bewertet werden die Studien- und Ausbildungsnachweise des für die ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehenen Personals. Für die Gesamtprojektleitung ist ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bauingenieurwesen oder die Befähigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ nachzuweisen. Wird eine dieser Qualifikationen vollständig nachgewiesen, werden 10 Punkte vergeben; kann der geforderte Abschluss bzw. die geforderte Befähigung nicht vollständig nachgewiesen werden, werden 0 Punkte vergeben. Dieses Kriterium ist ein Ausschlusskriterium; eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bewerbers. Für die Planungsphase Verkehrsanlagen (LPH 1–8) ist für die Teilprojektleitung ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren bautechnischen Studiengang nachzuweisen. Für Fachplanung und Sachbearbeitung ist ein abgeschlossenes bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nachzuweisen. Für die Fachplanung und Sachbearbeitung werden bei Nachweis eines abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudiums im Bauingenieurwesen 10 Punkte vergeben. Bei Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder einer gleichwertigen bautechnischen Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung werden 5 Punkte vergeben. Können die geforderten Abschlüsse bzw. Qualifikationen nicht vollständig nachgewiesen werden, werden 0 Punkte vergeben. Dieses Kriterium ist ein Ausschlusskriterium; eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bewerbers. Für die Planungsphase Freianlagen (LPH 1–8) ist für die Teilprojektleitung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Landschaftsarchitektur oder in einem vergleichbaren bautechnischen Studiengang sowie eine Kammereintragung als Landschaftsarchitekt nachzuweisen. Für Fachplanung und Sachbearbeitung ist ein abgeschlossenes Studium der Landschaftsarchitektur, ein bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nachzuweisen. Für die Fachplanung und Sachbearbeitung werden bei Nachweis eines abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudiums der Landschaftsarchitektur 10 Punkte vergeben. Bei Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder einer gleichwertigen bautechnischen Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung werden 5 Punkte vergeben. Können die geforderten Abschlüsse bzw. Qualifikationen nicht vollständig nachgewiesen werden, werden 0 Punkte vergeben. Dieses Kriterium ist ein Ausschlusskriterium; eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bewerbers. Insgesamt können für das Kriterium „Studien- und Ausbildungsnachweise“ maximal 30 Punkte erreicht werden.
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auftragsbezogene Erfahrung und Befähigung der vorgesehenen Projektmitarbeiter
Aufwertung der nördlichen Altstadt von Landsberg am Lech
Preiskriterium
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Bewertet werden die vom Bewerber dargestellten internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählen insbesondere interne Prüf- und Freigabeprozesse, Maßnahmen zur Kosten- und Terminüberwachung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung technischer Regelwerke. Zur Abstufung der Eignung bei mehr als drei geeigneten Bewerbern erfolgt eine Bepunktung nach nachfolgender Regelung: Stellt der Bewerber seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung sehr überzeugend, projektspezifisch und in sich schlüssig dar, werden 15 Punkte vergeben. Werden die Maßnahmen zur Qualitätssicherung überwiegend schlüssig dargestellt, werden 10 Punkte vergeben. Erfolgt die Darstellung nur teilweise nachvollziehbar oder überwiegend allgemein, werden 5 Punkte vergeben. Können die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht belastbar dargestellt werden oder sind die dargestellten Maßnahmen nicht erkennbar geeignet, eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sicherzustellen, werden 0 Punkte vergeben.
Landsberg am Lech
Bewertet werden die Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in den Bereichen Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung. Vorzulegen sind jeweils eine Referenz für die Verkehrsanlagenplanung und eine Referenz für die Freianlagenplanung. Jede Referenz kann aus höchstens zwei Referenzprojekten bestehen; insgesamt werden somit maximal vier Referenzprojekte berücksichtigt. Werden je Referenz mehr als zwei Projekte benannt, werden nur die beiden berücksichtigt, bei welchen der Abschluss der letzten im Leistungsumfang des Bewerbers enthaltenen Leistungsphase am wenigsten weit zurückliegt. Bei zwei Projekten je Referenz dürfen sich die geforderten Leistungsinhalte auf diese verteilen; ein Kriterium gilt als erfüllt, wenn es bei mindestens einem der zugeordneten Projekte nachgewiesen wird. Berücksichtigt werden nur mit der Aufgabenstellung vergleichbare und vor höchstens zehn Jahren fertiggestellte Projekte. Für die Referenz Verkehrsanlagenplanung ist als Mindestanforderung in Summe die vollständige Erbringung mindestens der LPH 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 45 HOAI für innerstädtische Verkehrsanlagen eines öffentlichen Auftraggebers einer Stadt mit mindestens 25.000 Einwohnern und Bezug zum Stadtzentrum bei Baukosten bzw. einer Schlussrechnungssumme von mindestens 1,5 Mio. € netto nachzuweisen. Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern erfolgt eine Bepunktung wie folgt: Aspekt (A) Verkehrsplanung - wurden mindestens vier der Nutzungsarten Fußverkehr, Radverkehr, MIV, ruhender Verkehr, ÖPNV, Liefer-/Entsorgungsverkehr und Rettungsverkehr berücksichtigt? Aspekt (B) Nutzungsplanung - Wurde ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, eine Fußgängerzone oder ein vergleichbarer niveaugleicher, multifunktional nutzbarer Straßenraum geplant? Bei Erfüllung sowohl des Aspektes (A) und (B) werden 5 Punkte vergeben, bei Erfüllung des Aspektes (A) oder (B) werden 3 Punkte vergeben, bei Erfüllung keines der genannten Aspekte werden 0 Punkte vergeben. Aspekt (C) Bauabschnittsbildung/Aufrechterhaltung innerstädtischer Funktionen - Wurde die Maßnahme in mindestens zwei Bauabschnitten unter durchgängiger Aufrechterhaltung der fußläufigen Gebäude- und Geschäftszugänge sowie von mindestens zwei notwendigen Funktionen, insbesondere ÖPNV, Lieferverkehr, Rettungsdienst oder Müllabfuhr, durchgeführt? Treffen beide genannte Randbedingungen des Aspekts (C) zu, werden 10 Punkte vergeben; bei Erfüllung nur einer der beiden Randbedingungen 5 Punkte, sonst 0 Punkte. Aspekt (D) Baukosten - wurde die Bauausführung des Referenzprojektes mit über 3 Mio. € netto schlussgerechnet, dann werden 5 Punkte vergeben, bei einer Schussrechnungssumme ab 1,5 Mio. € bis 3 Mio. € netto werden 3 Punkte vergeben und bei einer Schlussrechnungssumme von unter 1,5 Mio. € netto werden 0 Punkte vergeben. Aspekt (E) Leistungsumfang - wurden mindestens die LPH 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 45 HOAI vollständig erbracht, werden 10 Punkte vergeben, andernfalls 0 Punkte. Maximal sind durch die vorgenannten Aspekte (A) bis (E) 30 Punkte erreichbar. Für die Referenz Freianlagenplanung ist als Mindestanforderung in Summe die vollständige Erbringung mindestens der LPH 2, 3, 4, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI für Freianlagen im innerstädtischen Umfeld einer Stadt mit mindestens 25.000 Einwohnern und Bezug zum Stadtzentrum bei Baukosten bzw. einer Schlussrechnungssumme von mindestens 1,5 Mio. € netto nachzuweisen. Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern erfolgt eine Bepunktung wie folgt: Aspekt (A) Räumlich-gestalterische Vergleichbarkeit – Handelt es sich um eine innerstädtische Freianlagenmaßnahme mit Umgestaltung eines zusammenhängenden Straßen- und Platzraums mit mindestens drei Straßen-/Platzabschnitten und erhöhten Gestaltungsanforderungen? Aspekt (B) Funktionale Vergleichbarkeit – Weist das Umfeld eine Mischnutzung mit mindestens drei der Nutzungen Wohnen, Einzelhandel/Gastronomie, Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen oder Markt-/Veranstaltungsnutzung auf? Bei Erfüllung sowohl des Aspektes (A) als auch des Aspektes (B) werden 10 Punkte vergeben, bei Erfüllung des Aspektes (A) oder (B) werden 5 Punkte vergeben, bei Erfüllung keines der genannten Aspekte werden 0 Punkte vergeben. Aspekt (C) Klimaanpassung/technische Infrastruktur – Wurden mindestens zwei klimawirksame Elemente, z. B. Baumstandorte/Pflanzflächen, Regenwasserrückhaltung/-versickerung, Entsiegelung, wasserdurchlässige Flächen oder Verschattung, geplant und zugleich mindestens drei Sparten/Versorgungsträger im bestehenden Straßenraum koordiniert oder neu geordnet? Treffen beide genannten Randbedingungen des Aspektes (C) zu, werden 5 Punkte vergeben; bei Erfüllung nur einer der beiden Randbedingungen 3 Punkte, sonst 0 Punkte. Aspekt (D) Baukosten - wurde die Bauausführung des Referenzprojektes mit über 3 Mio. € netto schlussgerechnet, dann werden 5 Punkte vergeben, bei einer Schussrechnungssumme ab 1,5 Mio. € bis 3 Mio. € netto werden 3 Punkte vergeben und bei einer Schlussrechnungssumme von unter 1,5 Mio. € netto werden 0 Punkte vergeben. Aspekt (E) Leistungsumfang – Wurden mindestens die LPH 2, 3, 4, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI vollständig erbracht, werden 10 Punkte vergeben, andernfalls 0 Punkte. Maximal sind durch die vorgenannten Aspekte (A) bis (E) 30 Punkte erreichbar; insgesamt können aus beiden Referenzen 60 Punkte erzielt werden. Die genannten Mindestanforderungen sind zwingend. Die Kriterien „Baukosten“ und „Leistungsumfang“ sind Ausschlusskriterien. Eine Bewertung eines dieser Kriterien mit 0 Punkten führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Gleiches gilt, wenn die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht nachgewiesen werden.
Qualitätskriterium
auftragsbezogenes Organisations- und Projektabwicklungskonzept
Angebotspreis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie von mindestens 2.500.000 € für Personenschäden.
Regierung von Oberbayern
86899
Der Bewerber muss darlegen, dass er in das Handelsregister eingetragen ist bzw. eine entsprechende Berufsregistereintragung vorliegt.
Maximilianstraße 39
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Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für die Aufwertung der nördlichen Altstadt in Landsberg am Lech. Ziel ist die funktionale, verkehrliche und gestalterische Neuordnung des öffentlichen Straßenraums unter Berücksichtigung der historischen Altstadtsituation. Die Planung umfasst insbesondere die Straßen- und Freianlagenplanung, die Einbindung von Aufenthalts- und Gestaltungselementen, die Verbesserung der Bedingungen für Fußverkehr, Anlieger, Lieferverkehr und Rettungswege, die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes vor Überfahrtaten, die Konzeptionierung und Planung eines Trennsystems für Niederschlagswasser und Schmutzwasser sowie die weitergehende Koordination mit Sparten, Entwässerung, Baugrund, Denkmalschutz und Verkehrssicherung. Es erfolgt eine stufen- und objektweise Beauftragung von der Grundlagenermittlung über Vor- und Entwurfsplanung bis zur Vorbereitung der baulichen Umsetzung einschließlich Kosten-, Termin- und Bauablaufbetrachtung. Der Umfang und Zeitpunkt der weiteren, auf die erste Leistungsstufe folgenden, Einzelabrufe steht noch nicht abschließend fest. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Rahmenterminplan, der als Kalkulationsgrundlage dient. Für Verschiebungen oder Verlängerungen der Leistungen gelten die Reglungen des § 9 Abs. 6 AVB der Vergabeunterlagen sinngemäß. Im Rahmen der Angebotsphase ist für den in den Vergabeunterlagen näher abgegrenzten Bereich ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dessen wesentliche Gestaltungsprinzipien sollen für die weitere Planung der nördlichen Altstadt übertragbar sein.
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Aufwertung der nördlichen Altstadt von Landsberg am Lech
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für die Aufwertung der nördlichen Altstadt in Landsberg am Lech. Ziel ist die funktionale, verkehrliche und gestalterische Neuordnung des öffentlichen Straßenraums unter Berücksichtigung der historischen Altstadtsituation. Die Planung umfasst insbesondere die Straßen- und Freianlagenplanung, die Einbindung von Aufenthalts- und Gestaltungselementen, die Verbesserung der Bedingungen für Fußverkehr, Anlieger, Lieferverkehr und Rettungswege, die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes vor Überfahrtaten, die Konzeptionierung und Planung eines Trennsystems für Niederschlagswasser und Schmutzwasser sowie die weitergehende Koordination mit Sparten, Entwässerung, Baugrund, Denkmalschutz und Verkehrssicherung. Es erfolgt eine stufen- und objektweise Beauftragung von der Grundlagenermittlung über Vor- und Entwurfsplanung bis zur Vorbereitung der baulichen Umsetzung einschließlich Kosten-, Termin- und Bauablaufbetrachtung. Der Umfang und Zeitpunkt der weiteren, auf die erste Leistungsstufe folgenden, Einzelabrufe steht noch nicht abschließend fest. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Rahmenterminplan, der als Kalkulationsgrundlage dient. Für Verschiebungen oder Verlängerungen der Leistungen gelten die Reglungen des § 9 Abs. 6 AVB der Vergabeunterlagen sinngemäß. Im Rahmen der Angebotsphase ist für den in den Vergabeunterlagen näher abgegrenzten Bereich ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dessen wesentliche Gestaltungsprinzipien sollen für die weitere Planung der nördlichen Altstadt übertragbar sein.
71240000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de planificare
Durată: 80 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Planungsleistungen zur Aufwertung der nördlichen Altstadt von Landsberg am Lech.
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Bewertet wird der gemittelte spezifische Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich der Verkehrs- und Freianlagenplanung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (netto). Maßgeblich ist der arithmetische Mittelwert der in diesen drei Geschäftsjahren erzielten spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung ist ein gemittelter spezifischer Jahresumsatz von 2.000.000 (netto). Zur Abstufung der Eignung bei mehr als drei geeigneten Bietern erfolgt eine Bepunktung nach nachfolgender Regelung: Für einen gemittelten spezifischen Jahresumsatz von weniger als 2.000.000,00 € werden 0 Punkte vergeben. Bei einem gemittelten spezifischen Jahresumsatz von 2.000.000,00 € oder mehr bis einschließlich 5.000.000,00 € werden 5 Punkte vergeben. Bei einem gemittelten spezifischen Jahresumsatz von mehr als 5.000.000,00 € werden 10 Punkte vergeben.