Anunțul 694668-2026 pentru Germania – Servicii guvernamentale – Webinar im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche este publicat de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) și este încadrat la codul CPV 75131000.
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Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die eVergabeApp zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Fragen sind bis zum 31.07.2026 12:00 Uhr in deutscher Sprache ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. Der Bieter / Die Bieterin ist verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Nur wenn die Teilnahme an der Ausschreibung mit der Webanwendung der e-Vergabe AnA-Web beantragt wurde, erfolgt eine aktive Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen, können Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt bzw. die Antworten hierzu erhalten und Teilnahmeanträge oder Angebote abgeben werden. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer [telefon eliminat] zu erreichen ist. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots in deutscher Sprache bleibt bei Bedarf vorbehalten. Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollte ein Bieter / eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Der Bieter / Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er / sie an Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma. Es wird gebeten, die Angebotsunterlagen möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in fünf (5) Dokumenten: Konzept, Eigenerklärungen, Preisblatt, Referenzen, LoI oder Absichtserklärungen) einzureichen.
Termene și durate2
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
12
Autoritate contractantă8
Authority main activity
gen-pub
Buyer category
buyer-categories
Buyer identifier
991-01692-22
Buyer internet address
http://www.bafa.de
Buyer legal type
cga
Buyer partname
Referat 414
Buyer post code
65760
Main activity
gen-pub
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-10-07T00:00:00+02:00
Procedure identifier
232397ff-04f8-45d3-8fee-78932faac30d
Procedure type
open
Câștigători și oferte1
Winner selection status
clos-nw
Loturi2
Eu fund LOT
no-eu-funds
Identifier LOT
LOT-0000
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Preis
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Webinar im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche
Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Webinar für deutsche Unternehmen im Bereich Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Zielland: Mosambik Branche: Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Digital Möglicher Termin: Q4/2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Vergabekammer des Bundes
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die eVergabeApp zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Fragen sind bis zum 31.07.2026 12:00 Uhr in deutscher Sprache ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. Der Bieter / Die Bieterin ist verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Nur wenn die Teilnahme an der Ausschreibung mit der Webanwendung der e-Vergabe AnA-Web beantragt wurde, erfolgt eine aktive Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen, können Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt bzw. die Antworten hierzu erhalten und Teilnahmeanträge oder Angebote abgeben werden. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer [telefon eliminat] zu erreichen ist. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots in deutscher Sprache bleibt bei Bedarf vorbehalten. Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollte ein Bieter / eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Der Bieter / Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er / sie an Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma. Es wird gebeten, die Angebotsunterlagen möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in fünf (5) Dokumenten: Konzept, Eigenerklärungen, Preisblatt, Referenzen, LoI oder Absichtserklärungen) einzureichen.
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Los 1 - Mosambik
Webinar für deutsche Unternehmen im Bereich Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Zielland: Mosambik Branche: Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Digital Möglicher Termin: Q4/2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
75131000 — Servicii guvernamentale
Durată: 12 MONTH
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0000
Detalii licitație
Descriere
Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
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