Anunțul 700974-2026 pentru Germania – Servicii de reparare şi întreţinere – Prüfvertrag für Infusionstechnik este publicat de Universitätsmedizin Greifswald KöR și este încadrat la codul CPV 50000000.
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§ 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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voraussichtlich zum Ende der Grundlaufzeit
Recurrence LOT
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Renewal description LOT
Der Vertrag kann um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Zum Ablauf des fünften Vertragsjahres kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des sechsten Vertragsjahres.
Renewal maximum LOT
1
Requirement stage LOT
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Selection criterion description LOT
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Bietereigenerklärung - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen - Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5DY6J2TAAM# Die Universitätsmedizin Greifswald schreibt die Leistungen in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock gemeinsam aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose, wobei Los 1 die Leistungen für die Universitätsmedizin Greifswald und Los 2 die Leistungen für die Universitätsmedizin Rostock umfasst. Für jedes Los wird jeweils ein eigenständiger Rahmenvertrag mit derjenigen Universitätsmedizin geschlossen, für die das jeweilige Los bestimmt ist. Vertragspartner für Los 1 ist die Universitätsmedizin Greifswald und Vertragspartner für Los 2 die Universitätsmedizin Rostock.
Die vorgesehene Vertragslaufzeit von insgesamt sechs Jahren ist aufgrund des zweijährigen Prüfturnus der zu erbringenden sicherheitstechnischen Kontrollen sachlich gerechtfertigt. Aufgrund des zweijährigen Prüfturnus erfolgt die Leistungserbringung nicht kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen der turnusmäßig erforderlichen Prüfdurchgänge. Innerhalb der sechsjährigen Vertragslaufzeit werden somit drei vollständige Prüfdurchgänge erfasst. Die tatsächliche Leistungserbringung konzentriert sich daher auf die jeweiligen Prüfintervalle und nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit. Die sechsjährige Laufzeit ermöglicht darüber hinaus eine sinnvolle Abstimmung der Vertragslaufzeit mit dem Prüfturnus und stellt sicher, dass die erforderlichen Prüfdurchgänge vollständig innerhalb eines einheitlichen Vertragsverhältnisses durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird durch die Vertragslaufzeit ausreichend zeitlicher Vorlauf für die Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Vergabe geschaffen, sodass zum Ende der Vertragslaufzeit rechtzeitig ein Anschlussvertrag zur Verfügung stehen kann.
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Autoritate contractantă6
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Buyer legal type
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Buyer post code
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Main activity
health
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
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NOTICE preferred publication date
2026-10-08T00:00:00+02:00
Procedure identifier
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Clasificare CPV2
Main classification type LOT
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Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
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Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: Eigenerklärung Qualitätsmanagement
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
STK Universitätsmedizin Rostock
Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen: -Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) -Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Die Überprüfung der ca. 3.132 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMR erstellten Geräte- und Auftragsliste, an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Rostock und Warnemünde. Der Auftraggeber behält sich vor, Neuzugänge, wie z. B. MVZ als Einzelauftrag zu den angebotenen Einheitspreise nach zu beauftragen. Die Durchführung der STK an der UMR hat zwingend alle zwei Jahre im Januar des laufenden Jahres, beginnend in 01/2027 zu erfolgen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
§ 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte -Eigenerklärung KMU
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
§ 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung Bietergemeinschaften -Eigenerklärung verbundene Unternehmen
Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5DY6J2TAAM# Die Universitätsmedizin Greifswald schreibt die Leistungen in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock gemeinsam aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose, wobei Los 1 die Leistungen für die Universitätsmedizin Greifswald und Los 2 die Leistungen für die Universitätsmedizin Rostock umfasst. Für jedes Los wird jeweils ein eigenständiger Rahmenvertrag mit derjenigen Universitätsmedizin geschlossen, für die das jeweilige Los bestimmt ist. Vertragspartner für Los 1 ist die Universitätsmedizin Greifswald und Vertragspartner für Los 2 die Universitätsmedizin Rostock.
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
voraussichtlich zum Ende der Grundlaufzeit
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Bietereigenerklärung - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen - Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
STK Universitätsmedizin Greifswald
Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
Durchführung der STK an Infusionstechnik der Firma B. Braun
Fachkunde des eingesetzten Personals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - Nachweise über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit gemäß § 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 4 MPBetreibV, sowie - für die jeweils vorgesehenen B. Braun-Gerätetypen geeignete gerätebezogene Schulungs- oder Qualifikationsnachweise aus denen jeweils die Befähigung zur Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen an den jeweiligen Gerätetypen eindeutig hervorgeht.
Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen: -Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) -Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Die Überprüfung der ca. 4.157 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMG erstellten Geräte- und Auftragsliste an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Greifswald sowie am Standort Karlsburg. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Standorte, insbesondere perspekti-visch das Kreiskrankenhaus Wolgast, während der Vertragslaufzeit in den Leistungsumfang einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die dort eingesetzten Gerätetypen auf die vom Auftrag umfassten Gerätetypen umgestellt werden. Die Einbeziehung erfolgt zu den im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Einheitspreisen. Die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an den Standorten der UMG beginnt im zweijährigen Turnus jeweils im September des betreffenden Jahres. Der erste Prüfungsdurchgang beginnt im September 2028. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser Vergabe ist
Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die vorgesehene Vertragslaufzeit von insgesamt sechs Jahren ist aufgrund des zweijährigen Prüfturnus der zu erbringenden sicherheitstechnischen Kontrollen sachlich gerechtfertigt. Aufgrund des zweijährigen Prüfturnus erfolgt die Leistungserbringung nicht kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen der turnusmäßig erforderlichen Prüfdurchgänge. Innerhalb der sechsjährigen Vertragslaufzeit werden somit drei vollständige Prüfdurchgänge erfasst. Die tatsächliche Leistungserbringung konzentriert sich daher auf die jeweiligen Prüfintervalle und nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit. Die sechsjährige Laufzeit ermöglicht darüber hinaus eine sinnvolle Abstimmung der Vertragslaufzeit mit dem Prüfturnus und stellt sicher, dass die erforderlichen Prüfdurchgänge vollständig innerhalb eines einheitlichen Vertragsverhältnisses durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird durch die Vertragslaufzeit ausreichend zeitlicher Vorlauf für die Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Vergabe geschaffen, sodass zum Ende der Vertragslaufzeit rechtzeitig ein Anschlussvertrag zur Verfügung stehen kann.
Prüfvertrag für Infusionstechnik
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen
Referenzen Dienstleistungen (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -3 Referenzen über vergleichbare Leistungen
Fachkunde des eingesetzten Personals - Der Bieter verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal zur fachgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen an den in der Geräteliste aufgeführten B. Braun-Gerätetypen. Zum Abgleich der erforderlichen gerätebezogenen Qualifikationen ist den Vergabeunterlagen eine Geräteliste beigefügt, aus der die zu prüfenden B. Braun-Gerätetypen und die jeweilige Anzahl der Geräte hervorgehen.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
Der Vertrag kann um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Zum Ablauf des fünften Vertragsjahres kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des sechsten Vertragsjahres.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
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STK Universitätsmedizin Greifswald
până la 10 nov. 2026, 12:00
Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen: -Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) -Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Die Überprüfung der ca. 4.157 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMG erstellten Geräte- und Auftragsliste an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Greifswald sowie am Standort Karlsburg. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Standorte, insbesondere perspekti-visch das Kreiskrankenhaus Wolgast, während der Vertragslaufzeit in den Leistungsumfang einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die dort eingesetzten Gerätetypen auf die vom Auftrag umfassten Gerätetypen umgestellt werden. Die Einbeziehung erfolgt zu den im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Einheitspreisen. Die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an den Standorten der UMG beginnt im zweijährigen Turnus jeweils im September des betreffenden Jahres. Der erste Prüfungsdurchgang beginnt im September 2028. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
50000000 — Servicii de reparare si intretinere
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STK Universitätsmedizin Rostock
până la 10 nov. 2026, 12:00
Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an Infusionstechnik der Firma B. Braun aus. Die Leistungen werden über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erbracht. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr richtet sich nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. Die Durchführung hat unter Beachtung der nachfolgenden, jeweils in der geltenden Fassung anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen: -Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) -Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Die Überprüfung der ca. 3.132 Stück prüfpflichtigen Geräte erfolgt auf Grundlage einer durch die UMR erstellten Geräte- und Auftragsliste, an diversen Standorten innerhalb der Hansestadt Rostock und Warnemünde. Der Auftraggeber behält sich vor, Neuzugänge, wie z. B. MVZ als Einzelauftrag zu den angebotenen Einheitspreise nach zu beauftragen. Die Durchführung der STK an der UMR hat zwingend alle zwei Jahre im Januar des laufenden Jahres, beginnend in 01/2027 zu erfolgen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
50000000 — Servicii de reparare si intretinere
Detalii licitație
Descriere
Durchführung der STK an Infusionstechnik der Firma B. Braun
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.