Anunțul 705377-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln - Technische Gebäudeausstattung ALG 1+2 este publicat de Gemeinde Hohenhameln și este încadrat la codul CPV 71300000.
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Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu je drei abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen für die ALG 1-3 aus der Eigenerklärung zur Eignung (Leistungen müssen zwischen dem 01.05.2021 und dem 30.04.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.05.2021 liegen) gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen. Der Vertragszeitraum beginnt am 12.10.2026 und endet voraussichtlich 2034 (LPH 9). Die Vorplanung muss bis zum 31.12.2026 und die Genehmigungsplanung bis zum 30.03.2027 übergeben werden. Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 18.08.2026 Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 08.05.2026. Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.): 08.05.2026 Ende Angebotsfrist: 10.08.2026 11:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist: 09.10.2026
Autoritate contractantă7
Authority main activity
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Buyer identifier
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Valori2
Total value
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Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
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NOTICE preferred publication date
2026-10-12T00:00:00+02:00
Procedure identifier
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Procedure type
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Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
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Gemeinde Hohenhameln
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Honorar
Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln - Technische Gebäudeausstattung ALG 1+2
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Qualität des Projektteams/Gewichtung: 30 % Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine: 10 % Umgang mit der Aufgabenstellung/Gewichtung: 30 %
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu je drei abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen für die ALG 1-3 aus der Eigenerklärung zur Eignung (Leistungen müssen zwischen dem 01.05.2021 und dem 30.04.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.05.2021 liegen) gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen. Der Vertragszeitraum beginnt am 12.10.2026 und endet voraussichtlich 2034 (LPH 9). Die Vorplanung muss bis zum 31.12.2026 und die Genehmigungsplanung bis zum 30.03.2027 übergeben werden. Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 18.08.2026 Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 08.05.2026. Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.): 08.05.2026 Ende Angebotsfrist: 10.08.2026 11:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist: 09.10.2026
Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Ingenieurbüro Wiese
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Landkreis Peine -Zentrale Vergabestelle-
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
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Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
71300000 — Servicii de inginerie
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001269.061,00 EUR
Câștigător: Ingenieurbüro Wiese · CUI edc829cd-80cc-4ef0-a013-8fb39b76ef74
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
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