Anunțul 716488-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – V347_2026 Wartung Aufzüge HZB (Wannsee, Adlershof) este publicat de Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) și este încadrat la codul CPV 71300000.
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Diese Ausschreibung wird über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt. Das Angebot und alle weiteren Unterlagen sind in elektronischer Form auf diesem Portal abzugeben. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei zugänglich (keine Registrierungspflicht). Bei beabsichtigter Teilnahme an der Ausschreibung muss sich Ihr Unternehmen auf der Vergabeplattform www.subreport.de registrieren, da ansonsten eine lückenlose und transparente Informationsübermittlung unsererseits nicht gewährleistet werden kann. Bitte registrieren Sie sich kostenlos unter https://www.subreport.de. Erste Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erhalten Sie durch: subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: [telefon eliminat]/9 85 78-23, Fax: [telefon eliminat]/9 85 78-66, EMail: [email eliminat] , Internet: www.subreport.de. Nicht registrierte Teilnehmende sind verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen an den Vergabeunterlagen und möglicherweise bereitgestellten Auskünfte (Antworten zu Fragen von Bewerbern/Bietern, Termin- und Fristenänderungen) zu den jeweiligen Verfahren bei der Vergabestelle zu erkundigen (Holschuld). Angebote, die auf Vergabeunterlagen beruhen, die nicht dem aktuellsten Stand der Unterlagen auf der Vergabeplattform (inkl. Fragen-Antwort-Katalog) entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Fragen können via Bieterkommunikation/Nachrichten ausschließlich elektronisch bis 7 Tage vor der Angebotsabgabefrist gestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert beantwortet und allen Teilnehmenden auf subreport zur Verfügung gestellt. *** Sofern Sie bereit sind, an der Ausschreibung teilzunehmen, erbitten wir dazu Ihr Angebot ausschließlich in elektronischer Form. Laden Sie dies bei www.subreport.de vor Ablauf der Angebotsfrist hoch. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote bleiben unberücksichtigt. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Nicht nachgefordert werden: Das Angebotsschreiben (FB 633), das bepreiste Leistungsverzeichnis und der Instandhaltungsvertrag . Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektiv so nicht ausführbar, so hat der Bewerber / Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen. Der Einwand, dass sich der Bewerber / Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen. Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher Sprache vorliegen. Anderssprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bewerber oder Bieter an nachfolgend aufgeführte Stelle wenden: www.bundeskartellamt.de Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Telefon: [telefon eliminat], Fax: + 49 2289499-163, E-Mail: [email eliminat]
Autoritate contractantă6
Authority main activity
education
Buyer identifier
Berichtseinheit-ID 00005522
Buyer internet address
http://www.helmholtz-berlin.de
Buyer legal type
pub-undert-ra
Buyer post code
14109
Main activity
education
Valori2
Total value
227360
Total value CUR
EUR
Loturi3
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Eu fund LOT
eu-funds
Identifier LOT
LOT-0001
Procedură și anunț8
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-10-15T00:00:00+02:00
Procedure accelerated
true
Procedure identifier
2cec7adc-fcc7-4e40-8a68-b77051e23f57
Procedure justification
Für die Vergabe der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen der Aufzugsanlagen an den Standorten Wannsee und Adlershof wird ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Leistungen sollen ab dem 01.01.2027 in einem einheitlichen Instandhaltungsvertrag erbracht werden. Die bestehenden Wartungsverträge weisen mehrheitlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende auf und müssen daher spätestens zum 30.09.2026 gekündigt werden. Eine Unterbrechung der Wartungs-, Entstörungs- und insbesondere der Personenbefreiungsleistungen ist aus betrieblichen Gründen zu vermeiden. Vor Leistungsbeginn ist zudem eine geordnete Übernahme der Aufzugsanlagen einschließlich Anlaufbesprechung, Abstimmung der Leistungsschnittstellen und Zustandsfeststellung erforderlich. Unter Berücksichtigung des Kündigungstermins, der erforderlichen Angebotsprüfung und -wertung, der Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB sowie des notwendigen Vorlaufs für die Leistungsübernahme besteht ein objektiver zeitlicher Handlungsbedarf. Die Einhaltung der regulären Angebotsfrist würde die rechtzeitige Durchführung der erforderlichen Vergabe- und Übergabeschritte gefährden. Die Angebotsfrist wird daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 20 Kalendertage verkürzt. Die gesetzlich zulässige Mindestfrist von 15 Tagen wird bewusst nicht ausgeschöpft. Unter Berücksichtigung von Art und Umfang der ausgeschriebenen, am Markt etablierten Wartungs- und Instandhaltungsleistungen werden 20 Kalendertage als angemessene Frist für die Angebotserstellung im Sinne des § 20 Abs. 1 VgV bewertet. Die Verkürzung ist damit erforderlich, angemessen und verhältnismäßig.
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0002 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
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siehe Vergabeunterlagen
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
V347_2026 Wartung Aufzüge HZB (Wannsee, Adlershof)
Für die Vergabe der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen der Aufzugsanlagen an den Standorten Wannsee und Adlershof wird ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Leistungen sollen ab dem 01.01.2027 in einem einheitlichen Instandhaltungsvertrag erbracht werden. Die bestehenden Wartungsverträge weisen mehrheitlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende auf und müssen daher spätestens zum 30.09.2026 gekündigt werden. Eine Unterbrechung der Wartungs-, Entstörungs- und insbesondere der Personenbefreiungsleistungen ist aus betrieblichen Gründen zu vermeiden. Vor Leistungsbeginn ist zudem eine geordnete Übernahme der Aufzugsanlagen einschließlich Anlaufbesprechung, Abstimmung der Leistungsschnittstellen und Zustandsfeststellung erforderlich. Unter Berücksichtigung des Kündigungstermins, der erforderlichen Angebotsprüfung und -wertung, der Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB sowie des notwendigen Vorlaufs für die Leistungsübernahme besteht ein objektiver zeitlicher Handlungsbedarf. Die Einhaltung der regulären Angebotsfrist würde die rechtzeitige Durchführung der erforderlichen Vergabe- und Übergabeschritte gefährden. Die Angebotsfrist wird daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 20 Kalendertage verkürzt. Die gesetzlich zulässige Mindestfrist von 15 Tagen wird bewusst nicht ausgeschöpft. Unter Berücksichtigung von Art und Umfang der ausgeschriebenen, am Markt etablierten Wartungs- und Instandhaltungsleistungen werden 20 Kalendertage als angemessene Frist für die Angebotserstellung im Sinne des § 20 Abs. 1 VgV bewertet. Die Verkürzung ist damit erforderlich, angemessen und verhältnismäßig.
Wartungsinhalte Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0002 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Diese Ausschreibung wird über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt. Das Angebot und alle weiteren Unterlagen sind in elektronischer Form auf diesem Portal abzugeben. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei zugänglich (keine Registrierungspflicht). Bei beabsichtigter Teilnahme an der Ausschreibung muss sich Ihr Unternehmen auf der Vergabeplattform www.subreport.de registrieren, da ansonsten eine lückenlose und transparente Informationsübermittlung unsererseits nicht gewährleistet werden kann. Bitte registrieren Sie sich kostenlos unter https://www.subreport.de. Erste Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erhalten Sie durch: subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: [telefon eliminat]/9 85 78-23, Fax: [telefon eliminat]/9 85 78-66, EMail: [email eliminat] , Internet: www.subreport.de. Nicht registrierte Teilnehmende sind verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen an den Vergabeunterlagen und möglicherweise bereitgestellten Auskünfte (Antworten zu Fragen von Bewerbern/Bietern, Termin- und Fristenänderungen) zu den jeweiligen Verfahren bei der Vergabestelle zu erkundigen (Holschuld). Angebote, die auf Vergabeunterlagen beruhen, die nicht dem aktuellsten Stand der Unterlagen auf der Vergabeplattform (inkl. Fragen-Antwort-Katalog) entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Fragen können via Bieterkommunikation/Nachrichten ausschließlich elektronisch bis 7 Tage vor der Angebotsabgabefrist gestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert beantwortet und allen Teilnehmenden auf subreport zur Verfügung gestellt. *** Sofern Sie bereit sind, an der Ausschreibung teilzunehmen, erbitten wir dazu Ihr Angebot ausschließlich in elektronischer Form. Laden Sie dies bei www.subreport.de vor Ablauf der Angebotsfrist hoch. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote bleiben unberücksichtigt. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Nicht nachgefordert werden: Das Angebotsschreiben (FB 633), das bepreiste Leistungsverzeichnis und der Instandhaltungsvertrag . Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektiv so nicht ausführbar, so hat der Bewerber / Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen. Der Einwand, dass sich der Bewerber / Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen. Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher Sprache vorliegen. Anderssprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bewerber oder Bieter an nachfolgend aufgeführte Stelle wenden: www.bundeskartellamt.de Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Telefon: [telefon eliminat], Fax: + 49 2289499-163, E-Mail: [email eliminat]
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Instandhaltung Aufzüge (Wartung und Instandsetzung)
Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren.
100% Preis
Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Berlin
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Schindler Aufzüge, Region Nord
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Instandhaltung Aufzüge (Wartung und Instandsetzung)
Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren.
71300000 — Servicii de inginerie
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001137.780,28 EUR
Câștigător: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH · CUI DE136752020
Wartungsinhalte Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren.
Căutări relevante pentru 716488-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.