Anunțul 717433-2026 pentru Germania – Cutii de distribuţie prin cablu – Rangierschrank este publicat de Helmholtz-Zentrum hereon GmbH și este încadrat la codul CPV 31213300.
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#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDDY6101NMQ# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Rechnungen Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über [email eliminat] zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74
Direct award justification PROC
existing
Direct award justification text PROC
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 2024/05-51012 "Membrananlage zur Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas eines Blockheizkraftwerks" wurde die Lieferung einer Membrananlage zur CO2-Abtrennung an die Flowserve SIHI Germany GmbH vergeben. Die Auslieferung der Anlage ist für November 2026 vorgesehen. Der Anlagenbau sowie die technische Auslegung und Integration der Anlage befinden sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist ein Rangierschrank zur Erweiterung der bestehenden Anlage. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers, die unmittelbar mit dem bereits beauftragten und sich in Umsetzung befindlichen Gesamtsystem verbunden ist. Die vorgesehene Auftragserweiterung erfüllt die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB (De-minimis-Regelung). Der Auftragswert der zusätzlichen Beschaffung liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes und beträgt weniger als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes (2.810.000,00 EUR). Die beabsichtigte Änderung ist daher als geringfügig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB anzusehen. Darüber hinaus bestehen erhebliche technische Gründe für die Beschaffung beim ursprünglichen Auftragnehmer. Der Rangierschrank ist Bestandteil des Gesamtsystems und muss vollständig mit der bereits konstruierten und beauftragten Anlagentechnik kompatibel sein. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde dazu führen, dass Komponenten mit abweichenden technischen Eigenschaften und Schnittstellen in das bestehende System integriert werden müssten. Dies könnte technische Inkompatibilitäten sowie unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Gesamtanlage nach sich ziehen. Ferner bestehen gegenwärtig Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Liefervertrag. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers könnte zu Einschränkungen oder zum Verlust dieser Ansprüche führen und damit zusätzliche wirtschaftliche Risiken verursachen. Zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen, Störungen im Anlagenbetrieb, erhöhtem Integrationsaufwand, zusätzlichen Konformitätsprüfungen sowie daraus entstehenden Mehrkosten wird die Beauftragung der Flowserve SIHI Germany GmbH daher sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht als erforderlich angesehen. Da es sich um eine geringfügige Änderung des bestehenden Auftrages handelt und die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB erfüllt sind, ist die vorgesehene Auftragserweiterung vergaberechtlich zulässig.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Flowserve SIHI Germany GmbH
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 2024/05-51012 "Membrananlage zur Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas eines Blockheizkraftwerks" wurde die Lieferung einer Membrananlage zur CO2-Abtrennung an die Flowserve SIHI Germany GmbH vergeben. Die Auslieferung der Anlage ist für November 2026 vorgesehen. Der Anlagenbau sowie die technische Auslegung und Integration der Anlage befinden sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist ein Rangierschrank zur Erweiterung der bestehenden Anlage. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers, die unmittelbar mit dem bereits beauftragten und sich in Umsetzung befindlichen Gesamtsystem verbunden ist. Die vorgesehene Auftragserweiterung erfüllt die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB (De-minimis-Regelung). Der Auftragswert der zusätzlichen Beschaffung liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes und beträgt weniger als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes (2.810.000,00 EUR). Die beabsichtigte Änderung ist daher als geringfügig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB anzusehen. Darüber hinaus bestehen erhebliche technische Gründe für die Beschaffung beim ursprünglichen Auftragnehmer. Der Rangierschrank ist Bestandteil des Gesamtsystems und muss vollständig mit der bereits konstruierten und beauftragten Anlagentechnik kompatibel sein. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde dazu führen, dass Komponenten mit abweichenden technischen Eigenschaften und Schnittstellen in das bestehende System integriert werden müssten. Dies könnte technische Inkompatibilitäten sowie unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Gesamtanlage nach sich ziehen. Ferner bestehen gegenwärtig Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Liefervertrag. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers könnte zu Einschränkungen oder zum Verlust dieser Ansprüche führen und damit zusätzliche wirtschaftliche Risiken verursachen. Zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen, Störungen im Anlagenbetrieb, erhöhtem Integrationsaufwand, zusätzlichen Konformitätsprüfungen sowie daraus entstehenden Mehrkosten wird die Beauftragung der Flowserve SIHI Germany GmbH daher sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht als erforderlich angesehen. Da es sich um eine geringfügige Änderung des bestehenden Auftrages handelt und die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB erfüllt sind, ist die vorgesehene Auftragserweiterung vergaberechtlich zulässig.
Rangierschrank: CS Toptee Gehäuse 1600x1200x800 mm+ Betonsockel
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Flowserve SIHI Germany GmbH, 25524 Itzehoe
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDDY6101NMQ# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Rechnungen Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über [email eliminat] zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Rangierschrank: CS Toptee Gehäuse 1600x1200x800 mm+ Betonsockel ausgerüstet mit: Schienensystem 1 0x60mm 1 x NH00 Schaltleiste 1 x NH1 Schaltleiste 8 x NH2 Schaltleiste 1 x Dehn Kombiableiter 1 x Messgerät Siemens 7KM2200-2EA40-1CA1 Erweiterung Beleuchtung, "Steckdosen: 3,00 Stck ABB Stotz FI/LS-Schalter 6kA, 1 p+N DS201A-B16/0,03 3,00 Stck ABB Stotz FI/LS-Schalter 10kA, 1p+NDS201MA-C16/0,03 1,00 Stk ABB FI/LS-Kombination DS204MA-C16/0,03 1,00 Stk ABB FI/LS-Kombination DS204MA-C32/0,03 1,00 Stk ABB FI/LS-Kombination DS204A-C63/0,03 1,00 Stk Siemens Neozed-Lasttrennschalter D02,3-pol.,T=70mm 5SG7133 3,00 Stk Siemens Neozed-Sicherungseinsatz GUGG,D02,32A,400V 5SE2332 3,00 Stck Siemens NEOZEO Hülsenpasseinsatz 002 32A 5SH5032 1x Stück Siemens Leitungsschutzschalter 230V
Rangierschrank
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