Anunțul 723707-2026 pentru Germania – Servicii de asistenţă pentru sisteme – Supportvertrag für OpenStack este publicat de Dataport AöR și este încadrat la codul CPV 72253200.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
Das Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts beträgt die Höchstmenge 150 % der dort angegebenen Schätzmenge. Ausgehend von einer Schätzmenge von 240 Stunden beträgt die Höchstmenge somit 360 Stunden. Die Höchstmenge gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen. Aufgrund fehlender belastbarer Erfahrungswerte wird für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen auf die geschätzte Abrufmenge ein Sicherheitszuschlag von 50 % angesetzt. Die Höchstmenge beträgt damit 150 % der Schätzmenge. Die Schätzmenge bleibt Grundlage der Angebotswertung; der Sicherheitszuschlag begründet keine Abnahmeverpflichtung Bei Erreichen der Höchstmenge von 360 Stunden entfällt ausschließlich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Annahme und Ausführung weiterer Einzelaufträge über optionale Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts. Weitere Einzelaufträge über diese Leistungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Der initiale Einzelauftrag über die regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen sowie dessen Fortführung während wirksam ausgeübter Verlängerungsoptionen bleiben hiervon unberührt. Die Rahmenvereinbarung endet nicht allein aufgrund der Ausschöpfung der Höchstmenge der optionalen Leistungen.
Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
allowed
Option description LOT
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils zwölf Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die jeweilige Verlängerungsoption ist durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zugehen.
Procurement document id LOT
50ee01f8-5b58-4559-91e7-d46642dcc1dd
Public opening date LOT
2026-11-19+01:00
Public opening description LOT
eVergabe
Public opening place LOT
eVergabe
Public opening time LOT
12:00:00+01:00
Renewal description LOT
Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass der Auftraggeber die jeweilige Verlängerungsoption gemäß EVB-IT Rahmenvereinbarung Teil A Nummer 19.2 ausdrücklich und fristgerecht ausübt. Mit der wirksamen Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption verlängern sich die Rahmenvereinbarung und der initiale Einzelauftrag über die Support- und Betriebsunterstützungsleistungen jeweils um zwölf Monate zu den vereinbarten Bedingungen. Die Vergütung richtet sich für den jeweiligen Verlängerungszeitraum nach Position 2 des Preisblatts.
Renewal maximum LOT
2
Selection criterion description LOT
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die vertragsbezogene Dokumentation und Berichterstattung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die Verwendung allgemein gebräuchlicher englischsprachiger IT-Fachbegriffe sowie englisch-sprachiger technischer Bezeichnungen, Systemausgaben, Quelltexte und Up-stream-Dokumentationen ist zulässig. • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, Erklärung zur Fremdfirmenordnung Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung. • Dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten vom Auftraggeber auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. • Verpflichtung, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch anwenden.
Alte informații publicate13
Additional classification PROC
72220000 | 72250000
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Bewerbungsbedingungen, Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Mit dem Angebot sind zur Beschreibung und Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung folgende Dokumente zu erstellen und einzureichen: • Konzept zur Support- und Betriebsunterstützung (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) • Konzept zum eingesetzten Personal einschließlich der Kompetenzprofile (siehe Leis-tungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) Darüber hinaus sind die sonstigen, in der Checkliste Angebotserstellung genannten Unterlagen einzureichen bzw. die im eVergabe-Tool geforderten Angaben zu machen. Eine Beschreibung der angebotenen Leistung ersetzt nicht die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Alle darin enthaltenen Anforderungen gelten vorrangig. Etwaige Abweichungen können zum Ausschluss des Angebots führen, § 57 VgV! Die Beschreibungen des Bieters dienen nur zur näheren Konkretisierung der angebotenen Leistung, um sie entsprechend anhand der Bewertungskriterien bewerten zu können und – im Zuschlagsfall – dem Vertrag als Anlage beizufügen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gilt folgendes: Der Vertrag wird auf Grundlage eines EVB-IT-Rahmenvertrages geschlossen. Ein entsprechender vorausgefüllter EVB-IT-Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt, ebenso die dazugehörigen EVB-IT-Dienstleistung-AGB sowie EVB-IT-Erstellung-AGB. Sollten am Vertrag Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge bestehen, können diese im Rahmen dieses offenen Verfahrens lediglich in Form von Bieterfragen adressiert und im Rahmen der Beantwortung etwaige Änderungen umgesetzt werden. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihre Änderungsvor-schläge auch tatsächlich umgesetzt werden. Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1) Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Nachweis ISO 27001 Zertifizierung Der Bieter muss für den Bereich, der die ausgeschriebenen Support- und Betriebsunterstützungsleistungen erbringt, ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 oder einem gleichwertigen Standard nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Andere Unterlagen über ein gleichwertiges System werden unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 VgV anerkannt. Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Mindestanforderungen R1 bis R3 erfüllen. Eine Referenz kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. R1 – OpenStack und Yaook: Nachweis von mindestens zwei einschlägigen Referenzen über die Betriebsunterstützung und den Support produktiver OpenStack-Umgebungen. Mindestens eine dieser Referenzen muss eine OpenStack-Umgebung auf Basis von Yaook betreffen. R2 – Ceph: Nachweis praktischer Erfahrung mit Ceph als produktiv eingesetzter Storage-Plattform einer OpenStack-Umgebung. R3 – Open-Source-/Upstream-Projekte: Nachweis praktischer Erfahrung mit der aktiven Mitwirkung an einschlägigen Open-Source- beziehungsweise Upstream-Projekten, insbesondere OpenStack, Yaook oder Ceph. Als aktive Mitwirkung gelten beispielsweise Codebeiträge, Bugfixes, die Bearbeitung von Issues, Reviews oder Beiträge zur technischen Dokumentation. Die zum Nachweis der Anforderungen R1 bis R3 herangezogenen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Noch laufende Referenzaufträge werden berücksichtigt, soweit die maßgeblichen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Leistungsbeschreibung, Anlage Konzepte und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L /P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Zelle K22 Mindestqualitätsschwelle Ein Angebot wird nur dann in die Ermittlung der Kennzahl Z nach der einfachen Richtwertmethode einbezogen, wenn es insgesamt mindestens 6 von 10 erreichbaren Leistungspunkten und bei jedem der beiden Konzeptkriterien mindestens 2 von 5 erreichbaren Leistungspunkten erzielt. Unterschreitet ein Angebot eine dieser Mindestpunktzahlen, erfüllt es die festgelegten Mindestanforderungen an die Qualität der angebotenen Leistung nicht und wird von der weiteren Zuschlagswertung ausgeschlossen. Eine Kompensation eines mit 0 oder 1 Leistungspunkten bewerteten Konzepts durch eine höhere Punktzahl beim anderen Konzept ist ausgeschlossen. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote nach § 60 VgV bleibt hiervon unberührt. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) erhält den Zuschlag. Bei identischen Kennzahlen Z erhält das Angebot mit der höheren Gesamtleistungspunktzahl L den Vorrang. Besteht auch insoweit Gleichstand, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Bewertungspreis P den Vorrang. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet – sofern eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los. Das Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts beträgt die Höchstmenge 150 % der dort angegebenen Schätzmenge. Ausgehend von einer Schätzmenge von 240 Stunden beträgt die Höchstmenge somit 360 Stunden. Die Höchstmenge gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen.
Loc de executare9
Place of performance
DEF0B | DEU
Place of performance city LOT
Altenholz
Place of performance city PROC
Altenholz
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
24161
Place of performance post code PROC
24161
Place of performance subdiv LOT
DEF0B
Place of performance subdiv PROC
DEF0B
Organizații și puncte de contact40
Organisation city addinfo LOT
Altenholz
Organisation city buyer
Altenholz
Organisation city reviewinfo LOT
Kiel
Organisation city revieworg LOT
Kiel
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country reviewinfo LOT
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Termene și durate3
Deadline date LOT
2026-11-05+01:00
Deadline receipt request
2026-11-19T12:00:00+01:00
Deadline time LOT
12:00:00+01:00
Rezultate, atribuiri și contracte8
Award criterion description LOT
Einfache Richtwertmethode Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Leistungsbeschreibung, Anlage Konzepte und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
Award criterion name LOT
Einfache Richtwertmethode
Award criterion type LOT
price | quality
Contract duration end date LOT
2028-12-31+01:00
Contract duration start date LOT
2027-01-01+01:00
Contract nature
Acord-cadru și sistem dinamic2
Framework agreement LOT
fa-wo-rc
Framework maximum participants number LOT
1
Autoritate contractantă7
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Buyer internet address
https://www.dataport.de
Buyer legal type
body-pl-ra
Buyer post code
24161
Buyer profile
https://vergabeverfahren.dataport.de
Main activity
gen-pub
Procedură și anunț7
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
Legal basis text
VgV
NOTICE preferred publication date
2026-10-19T00:00:00+02:00
Procedure identifier
66c32aab-c690-49e6-ac20-5c7447c70291
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Date de contact publicate în TED
15
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Supportvertrag für OpenStack
Einfache Richtwertmethode
VgV
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Mindestanforderungen R1 bis R3 erfüllen. Eine Referenz kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. R1 – OpenStack und Yaook: Nachweis von mindestens zwei einschlägigen Referenzen über die Betriebsunterstützung und den Support produktiver OpenStack-Umgebungen. Mindestens eine dieser Referenzen muss eine OpenStack-Umgebung auf Basis von Yaook betreffen. R2 – Ceph: Nachweis praktischer Erfahrung mit Ceph als produktiv eingesetzter Storage-Plattform einer OpenStack-Umgebung. R3 – Open-Source-/Upstream-Projekte: Nachweis praktischer Erfahrung mit der aktiven Mitwirkung an einschlägigen Open-Source- beziehungsweise Upstream-Projekten, insbesondere OpenStack, Yaook oder Ceph. Als aktive Mitwirkung gelten beispielsweise Codebeiträge, Bugfixes, die Bearbeitung von Issues, Reviews oder Beiträge zur technischen Dokumentation. Die zum Nachweis der Anforderungen R1 bis R3 herangezogenen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Noch laufende Referenzaufträge werden berücksichtigt, soweit die maßgeblichen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. Hierzu ist die Anlage Referenzbeschreibung für jedes benannte Referenzprojekt vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat kenntlich zu machen, welche der Anforderungen R1 bis R3 durch die jeweilige Referenz nachgewiesen werden. Eine Bewertung der Referenzen nach Punkten findet nicht statt. Werden nicht mindestens zwei geeignete Referenzen eingereicht oder wird eine der Mindestanforderungen R1 bis R3 nicht nachgewiesen, wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht festgestellt und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Anzahl der einzureichenden Referenzen wird nicht nach oben begrenzt. Über die mindestens erforderlichen zwei Referenzen hinaus können weitere geeignete Referenzen eingereicht werden. Eine Besserstellung allein aufgrund der Anzahl eingereichter Referenzen erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter auf Anforderung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist eine Ansprechperson beim jeweiligen Referenzauftraggeber mit dienstlicher Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Bei Open-Source- beziehungsweise Upstream-Aktivitäten können zusätzlich geeignete Nachweise, insbesondere Verweise auf öffentlich zugängliche Repositories, Issues, Reviews oder Dokumentationen, verlangt werden. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer zulässigen Eignungsleihe werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
eVergabe
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Vergabekammer Schleswig-Holstein
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/50ee01f8-5b58-4559-91e7-d46642dcc1dd/awardcriteria
Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass der Auftraggeber die jeweilige Verlängerungsoption gemäß EVB-IT Rahmenvereinbarung Teil A Nummer 19.2 ausdrücklich und fristgerecht ausübt. Mit der wirksamen Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption verlängern sich die Rahmenvereinbarung und der initiale Einzelauftrag über die Support- und Betriebsunterstützungsleistungen jeweils um zwölf Monate zu den vereinbarten Bedingungen. Die Vergütung richtet sich für den jeweiligen Verlängerungszeitraum nach Position 2 des Preisblatts.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die vertragsbezogene Dokumentation und Berichterstattung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die Verwendung allgemein gebräuchlicher englischsprachiger IT-Fachbegriffe sowie englisch-sprachiger technischer Bezeichnungen, Systemausgaben, Quelltexte und Up-stream-Dokumentationen ist zulässig. • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, Erklärung zur Fremdfirmenordnung Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung. • Dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten vom Auftraggeber auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. • Verpflichtung, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch anwenden.
Einfache Richtwertmethode Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Leistungsbeschreibung, Anlage Konzepte und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Das Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts beträgt die Höchstmenge 150 % der dort angegebenen Schätzmenge. Ausgehend von einer Schätzmenge von 240 Stunden beträgt die Höchstmenge somit 360 Stunden. Die Höchstmenge gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen. Aufgrund fehlender belastbarer Erfahrungswerte wird für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen auf die geschätzte Abrufmenge ein Sicherheitszuschlag von 50 % angesetzt. Die Höchstmenge beträgt damit 150 % der Schätzmenge. Die Schätzmenge bleibt Grundlage der Angebotswertung; der Sicherheitszuschlag begründet keine Abnahmeverpflichtung Bei Erreichen der Höchstmenge von 360 Stunden entfällt ausschließlich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Annahme und Ausführung weiterer Einzelaufträge über optionale Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts. Weitere Einzelaufträge über diese Leistungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Der initiale Einzelauftrag über die regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen sowie dessen Fortführung während wirksam ausgeübter Verlängerungsoptionen bleiben hiervon unberührt. Die Rahmenvereinbarung endet nicht allein aufgrund der Ausschöpfung der Höchstmenge der optionalen Leistungen.
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Bewerbungsbedingungen, Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Mit dem Angebot sind zur Beschreibung und Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung folgende Dokumente zu erstellen und einzureichen: • Konzept zur Support- und Betriebsunterstützung (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) • Konzept zum eingesetzten Personal einschließlich der Kompetenzprofile (siehe Leis-tungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) Darüber hinaus sind die sonstigen, in der Checkliste Angebotserstellung genannten Unterlagen einzureichen bzw. die im eVergabe-Tool geforderten Angaben zu machen. Eine Beschreibung der angebotenen Leistung ersetzt nicht die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Alle darin enthaltenen Anforderungen gelten vorrangig. Etwaige Abweichungen können zum Ausschluss des Angebots führen, § 57 VgV! Die Beschreibungen des Bieters dienen nur zur näheren Konkretisierung der angebotenen Leistung, um sie entsprechend anhand der Bewertungskriterien bewerten zu können und – im Zuschlagsfall – dem Vertrag als Anlage beizufügen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gilt folgendes: Der Vertrag wird auf Grundlage eines EVB-IT-Rahmenvertrages geschlossen. Ein entsprechender vorausgefüllter EVB-IT-Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt, ebenso die dazugehörigen EVB-IT-Dienstleistung-AGB sowie EVB-IT-Erstellung-AGB. Sollten am Vertrag Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge bestehen, können diese im Rahmen dieses offenen Verfahrens lediglich in Form von Bieterfragen adressiert und im Rahmen der Beantwortung etwaige Änderungen umgesetzt werden. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihre Änderungsvor-schläge auch tatsächlich umgesetzt werden. Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1) Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Nachweis ISO 27001 Zertifizierung Der Bieter muss für den Bereich, der die ausgeschriebenen Support- und Betriebsunterstützungsleistungen erbringt, ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 oder einem gleichwertigen Standard nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Andere Unterlagen über ein gleichwertiges System werden unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 VgV anerkannt. Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Mindestanforderungen R1 bis R3 erfüllen. Eine Referenz kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. R1 – OpenStack und Yaook: Nachweis von mindestens zwei einschlägigen Referenzen über die Betriebsunterstützung und den Support produktiver OpenStack-Umgebungen. Mindestens eine dieser Referenzen muss eine OpenStack-Umgebung auf Basis von Yaook betreffen. R2 – Ceph: Nachweis praktischer Erfahrung mit Ceph als produktiv eingesetzter Storage-Plattform einer OpenStack-Umgebung. R3 – Open-Source-/Upstream-Projekte: Nachweis praktischer Erfahrung mit der aktiven Mitwirkung an einschlägigen Open-Source- beziehungsweise Upstream-Projekten, insbesondere OpenStack, Yaook oder Ceph. Als aktive Mitwirkung gelten beispielsweise Codebeiträge, Bugfixes, die Bearbeitung von Issues, Reviews oder Beiträge zur technischen Dokumentation. Die zum Nachweis der Anforderungen R1 bis R3 herangezogenen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Noch laufende Referenzaufträge werden berücksichtigt, soweit die maßgeblichen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Leistungsbeschreibung, Anlage Konzepte und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L /P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Zelle K22 Mindestqualitätsschwelle Ein Angebot wird nur dann in die Ermittlung der Kennzahl Z nach der einfachen Richtwertmethode einbezogen, wenn es insgesamt mindestens 6 von 10 erreichbaren Leistungspunkten und bei jedem der beiden Konzeptkriterien mindestens 2 von 5 erreichbaren Leistungspunkten erzielt. Unterschreitet ein Angebot eine dieser Mindestpunktzahlen, erfüllt es die festgelegten Mindestanforderungen an die Qualität der angebotenen Leistung nicht und wird von der weiteren Zuschlagswertung ausgeschlossen. Eine Kompensation eines mit 0 oder 1 Leistungspunkten bewerteten Konzepts durch eine höhere Punktzahl beim anderen Konzept ist ausgeschlossen. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote nach § 60 VgV bleibt hiervon unberührt. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) erhält den Zuschlag. Bei identischen Kennzahlen Z erhält das Angebot mit der höheren Gesamtleistungspunktzahl L den Vorrang. Besteht auch insoweit Gleichstand, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Bewertungspreis P den Vorrang. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet – sofern eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los. Das Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts beträgt die Höchstmenge 150 % der dort angegebenen Schätzmenge. Ausgehend von einer Schätzmenge von 240 Stunden beträgt die Höchstmenge somit 360 Stunden. Die Höchstmenge gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer EVB-IT Rahmenvereinbarung über Support- und Betriebsunterstützungsleistungen für eine hochverfügbare, auf OpenStack und Yaook basierende Cloud-Infrastruktur mit Rook-basierten Ceph-Clustern als Primärspeicher. Die Rahmenvereinbarung umfasst regelmäßig zu erbringende Supportleistungen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung, insbesondere Second- und Third-Level-Support, Unterstützung bei kritischen Störungen, technische Analysen, Eskalationsleistungen und Reporting. Darüber hinaus können bei Bedarf insbesondere Beratungsleistungen, Root-Cause-Analysen, die Begleitung von Changes, Updates, Upgrades und Migrationen, Workshops, Wissenstransfer, Exit-Unterstützung sowie gegebenenfalls Entwicklungsleistungen durch Einzelabrufe beauftragt werden. Die operative Administration der Infrastruktur verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt durch Analyse, Beratung, Handlungsempfehlungen und technische Anleitung.
Dataport AöR
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils zwölf Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die jeweilige Verlängerungsoption ist durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zugehen.
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Nachweis ISO 27001 Zertifizierung Der Bieter muss für den Bereich, der die ausgeschriebenen Support- und Betriebsunterstützungsleistungen erbringt, ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 oder einem gleichwertigen Standard nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Andere Unterlagen über ein gleichwertiges System werden unter den Vo-raussetzungen des § 49 Abs. 1 VgV anerkannt.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
01
body-pl-ra
Kiel
allowed
slc-sche-qu-cert-indep
2028-12-31+01:00
none
Altenholz
required
DP31-202600120
price
3eb82007-bb94-4286-b01f-70f6b5288564
ORG-0003
cn-standard
2026-11-19+01:00
ORG-0001
ORG-0002
gen-pub
2027-01-01+01:00
exg-natl-bre-nat-law
beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
2026-10-19+02:00
16
late-all
2026-10-20+02:00
24105
epo-notice
no-eu-funds
quality
32014L[telefon eliminat]:994-DOEVD-83
[telefon eliminat]
slc-abil-ref-services
true
53119
Düsternbrooker Weg 94
non-restricted-document
[telefon eliminat]
no
50ee01f8-5b58-4559-91e7-d46642dcc1dd
203/2026
https://vergabeverfahren.dataport.de
fa-wo-rc
eforms-sdk-1.13
[email eliminat]
not-allowed
72253200
LOT-0001
[email eliminat]
80105d32-4566-4bc6-bf27-0735ef048c2e
Altenholzer Straße 10-14
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
7222[telefon eliminat]:00:00+01:00
dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
[telefon eliminat]
slc-stand-ins
vgv
false
DEF0B
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/50ee01f8-5b58-4559-91e7-d46642dcc1dd
services
https://www.dataport.de
24161
Bonn
performance
DEU
72250000
[email eliminat]
2.3
[telefon eliminat]
DEF02
6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
12:07:21+02:00
40
66c32aab-c690-49e6-ac20-5c7447c70291
ted-esen
DEA22
open
2026-11-05+01:00
Loturi TED
1
80105d32-4566-4bc6-bf27-0735ef048c2e
Supportvertrag für OpenStack
până la 19 nov. 2026, 12:00
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer EVB-IT Rahmenvereinbarung über Support- und Betriebsunterstützungsleistungen für eine hochverfügbare, auf OpenStack und Yaook basierende Cloud-Infrastruktur mit Rook-basierten Ceph-Clustern als Primärspeicher. Die Rahmenvereinbarung umfasst regelmäßig zu erbringende Supportleistungen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung, insbesondere Second- und Third-Level-Support, Unterstützung bei kritischen Störungen, technische Analysen, Eskalationsleistungen und Reporting. Darüber hinaus können bei Bedarf insbesondere Beratungsleistungen, Root-Cause-Analysen, die Begleitung von Changes, Updates, Upgrades und Migrationen, Workshops, Wissenstransfer, Exit-Unterstützung sowie gegebenenfalls Entwicklungsleistungen durch Einzelabrufe beauftragt werden. Die operative Administration der Infrastruktur verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt durch Analyse, Beratung, Handlungsempfehlungen und technische Anleitung.
72253200 — Servicii de asistenta pentru sisteme
Detalii licitație
Descriere
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer EVB-IT Rahmenvereinbarung über Support- und Betriebsunterstützungsleistungen für eine hochverfügbare, auf OpenStack und Yaook basierende Cloud-Infrastruktur mit Rook-basierten Ceph-Clustern als Primärspeicher. Die Rahmenvereinbarung umfasst regelmäßig zu erbringende Supportleistungen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung, insbesondere Second- und Third-Level-Support, Unterstützung bei kritischen Störungen, technische Analysen, Eskalationsleistungen und Reporting. Darüber hinaus können bei Bedarf insbesondere Beratungsleistungen, Root-Cause-Analysen, die Begleitung von Changes, Updates, Upgrades und Migrationen, Workshops, Wissenstransfer, Exit-Unterstützung sowie gegebenenfalls Entwicklungsleistungen durch Einzelabrufe beauftragt werden. Die operative Administration der Infrastruktur verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt durch Analyse, Beratung, Handlungsempfehlungen und technische Anleitung.
Căutări relevante pentru 723707-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.