Anunțul 731636-2026 pentru Germania – Servicii de internet – Gemeinde Mickhausen: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes este publicat de Gemeinde Mickhausen și este încadrat la codul CPV 72400000.
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a) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.1.-T). b) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage C.1.5-T) einzureichen. c) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. d) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage C.2-T Erklärung Bietergemeinschaft) vorzulegen. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden. e) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die Konzessionsgeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen des eignungsleihenden Unternehmens (Anlage C.3-T Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) beizufügen. Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage C.1.1-T), die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) durch das eignungsleihende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen. f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Siehe Ziffer 3 Anlage C Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb und Ziffer 1.2 Anlage D Besondere Verfahrensbedingungen Angebots- und Verhandlungsphase.
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Procedură și anunț6
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Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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20354
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt die Konzessionsgeberin, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Die Konzessionsgeberin hat hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Die Konzessionsgeberin erhielt schließlich am 06.11.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes. Darüber hinaus beabsichtigt die Konzessionsgeberin Landesmittel in Anspruch zu nehmen. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
[telefon eliminat]
Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)
c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Auftragsfall eine dem Auftrag entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird: i. Personenschäden: 5.000.000 EUR. ii. Sachschäden: 3.000.000 EUR. iii. Die geforderten Deckungssummen jeweils mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. iv. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.3-T). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die Konzessionsgeberin wird vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Anforderungen einfordern.
80538
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg
[email eliminat]
München
a) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.1.-T). b) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage C.1.5-T) einzureichen. c) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. d) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage C.2-T Erklärung Bietergemeinschaft) vorzulegen. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden. e) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die Konzessionsgeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen des eignungsleihenden Unternehmens (Anlage C.3-T Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) beizufügen. Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage C.1.1-T), die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) durch das eignungsleihende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen. f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen.
Konzept zur Mitnutzung und zum Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
86866
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.2-T). Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt: 6 Mio. Euro.
Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) – Anlage des Bewerbers.
Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist – Anlage des Bewerbers.
Mickhausen
Gemeinde Mickhausen
Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden sowie mit Angabe des Leistungszeitraumes (Bau und Fertigstellung), des ungefähren Auftragswertes, der versorgten bzw. angeschlossenen Adressen und der Art der Leistung (Netzausbau/Planung/Netzbetrieb) sowie Benennung der Ansprechpartner und Kontaktdaten; sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind maximal 6 Referenzen einzureichen. Die gleiche Referenz kann sowohl für den Betrieb also auch für die Planung/Netzausbau herangezogen werden, sofern beide Leistungen im Rahmen dieser Referenz erbracht wurden. Mindestvoraussetzungen: Mindestvoraussetzung sind je 2 Referenzen mit jeweils folgendem Umfang: - 2 Referenzen Betrieb eines Netzes mit je 600 Adressen und zusätzlich - 2 Referenzen Planung und Netzausbau der Infrastruktur mit je 600 Adressen. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.4-Referenzliste). Der vorgenannte Eignungsnachweis muss im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird diese als Ganzes betrachtet. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft den geforderten Eignungsnachweis und die damit einhergehenden Mindestangaben erfüllt.
Preiskriterium
Inbetriebnahmezeitpunkt
Siehe Ziffer 3 Anlage C Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb und Ziffer 1.2 Anlage D Besondere Verfahrensbedingungen Angebots- und Verhandlungsphase.
Bleichenbrücke 11
Gemeinde Mickhausen: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes
Qualitätskriterium
Schlosshof 1
[telefon eliminat]
Vergabekammer Südbayern
[email eliminat]
terminliche Gründe
[email eliminat]
[telefon eliminat]
Maximilianstraße 39
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Gemeinde Mickhausen: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt die Konzessionsgeberin, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Die Konzessionsgeberin hat hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Die Konzessionsgeberin erhielt schließlich am 06.11.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes. Darüber hinaus beabsichtigt die Konzessionsgeberin Landesmittel in Anspruch zu nehmen. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
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Detalii licitație
Descriere
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen.
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