ActivăTED — Licitații europene45315000 — Lucrari de instalare de echipamente de incalzire si de alte echipamente electrice pentru cladiri·736368-2026
Germania – Lucrări de instalare de echipamente de încălzire şi de alte echipamente electrice pentru clădiri – Neubau der Notleitstelle Bexbach - Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen
Anunțul 736368-2026 pentru Germania – Lucrări de instalare de echipamente de încălzire şi de alte echipamente electrice pentru clădiri – Neubau der Notleitstelle Bexbach - Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen este publicat de Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) și este încadrat la codul CPV 45315000.
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Der Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgegeben. Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. 4) Enthalten die Vergabeunterlagen, inklusive die Leistungsbeschreibung, nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse, o.ä.), wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal. Die AGSTA - Umwelt GmbH ist seitens des planenden Architekturbüros mit der Durchführung und Betreuung des Verfahrens beauftragt. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über das Vergabeportal subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. 7) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags. 8) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. 9) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz STFLG-vom 8.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. 10) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung (vgl. Formblatt VHB 234) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt. 11) Die entsprechenden Formblätter zu den geforderten Nachweisen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Formblatt Eignungsnachweis, abrufbar über Direktlink, setzt sich aus mehreren Formblättern (u.a. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) zusammen. A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots); Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU); Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen); Formblatt 242 (Instandhaltung); Informationen zur Datenverarbeitung. B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen; Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen); Formblatt 241 (Abfall); Formblatt 244 (Datenverarbeitung); Formblatt 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz). C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Formblatt 213 (Angebotsschreiben); Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm; Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen (gemäß Formblatt 124) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der BRD haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis an Stelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Formblatt 125 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer); Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222; Vertragsformular für Instandhaltung: Notleitstelle Bexbach_Wartungsvertrag HS+BHKW; Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) sofern Nachunternehmer vorgesehen sind; Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft), sofern eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft vorliegt; Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen); Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Eigenerklärung EU-Sanktionen-Russland (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Formblatt Eigenerklärung Vertraulichkeit; Unternehmensbezogene Angaben (Eignungsnachweis). D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise); Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen); Formblatt 126 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer); Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise: siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen). 12) Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und die Antworten zeitnah anonymisiert an alle Bieter versandt. Der letzte Zeitpunkt für Bieterfragen ist der 13.10.2026. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. 13) Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Change NOTICE version identifier
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2026-10-21+02:00
Dispatch time
15:56:20+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 VgV und § 6e VOB/A-EU. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, vgl. Vergabeunterlagen), der Nachweis der Präqualifikation oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
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DEU
Ojs number
206/2026
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cpv
Additional information LOT
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Rezultate, atribuiri și contracte5
Award criterion description LOT
Preis - 100%. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Award criterion type LOT
price
Contract nature
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Deadline receipt request
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Procedură și anunț6
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Clasificare CPV2
Main classification type LOT
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Gem. § 134 Abs. 1 S. 1 GWB sind Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vorab zu informieren. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der Fristen in den § 135 Absatz 2 Sätze 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
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1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Der Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgegeben. Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. 4) Enthalten die Vergabeunterlagen, inklusive die Leistungsbeschreibung, nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse, o.ä.), wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal. Die AGSTA - Umwelt GmbH ist seitens des planenden Architekturbüros mit der Durchführung und Betreuung des Verfahrens beauftragt. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über das Vergabeportal subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. 7) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags. 8) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. 9) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz STFLG-vom 8.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. 10) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung (vgl. Formblatt VHB 234) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt. 11) Die entsprechenden Formblätter zu den geforderten Nachweisen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Formblatt Eignungsnachweis, abrufbar über Direktlink, setzt sich aus mehreren Formblättern (u.a. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) zusammen. A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots); Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU); Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen); Formblatt 242 (Instandhaltung); Informationen zur Datenverarbeitung. B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen; Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen); Formblatt 241 (Abfall); Formblatt 244 (Datenverarbeitung); Formblatt 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz). C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Formblatt 213 (Angebotsschreiben); Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm; Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen (gemäß Formblatt 124) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der BRD haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis an Stelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Formblatt 125 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer); Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222; Vertragsformular für Instandhaltung: Notleitstelle Bexbach_Wartungsvertrag HS+BHKW; Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) sofern Nachunternehmer vorgesehen sind; Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft), sofern eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft vorliegt; Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen); Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Eigenerklärung EU-Sanktionen-Russland (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern vorzulegen); Formblatt Eigenerklärung Vertraulichkeit; Unternehmensbezogene Angaben (Eignungsnachweis). D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise); Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen); Formblatt 126 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer); Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise: siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen). 12) Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und die Antworten zeitnah anonymisiert an alle Bieter versandt. Der letzte Zeitpunkt für Bieterfragen ist der 13.10.2026. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. 13) Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
AGSTA - Umwelt GmbH
gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Angaben (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ZRF beabsichtigt derzeit den Neubau der Notleitstelle Bexbach. Hierzu wird die nachfolgenden Bauleistung ausgeschrieben. Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen beinhalten folgende Bauleistungen:
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ZRF beabsichtigt derzeit den Neubau der Notleitstelle Bexbach. Hierzu wird die nachfolgenden Bauleistung ausgeschrieben. Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen beinhalten folgende Bauleistungen: Sanitäranlagen ca. 150 m Abwasserleitungen ca. 700 m Edelstahltrinkwasserleitungen 9 St. WC-Anlagen 1 St. WC-Anlage barrierefrei 2 St. Urinalanlagen 10 St. Waschtischanlagen 2 St. Duschanlagen 2 St. Ausgussbecken Heizungsanlagen 1 St. BHKW-Modul 1 St Luft-Abgas-System (BHKW) 1 St Gasbrennwertkessel 1 St Luft-Abgas-System (Gasbrennwertkesse) ca. 20 m Gasversorgungsleitung 1 St Energiepufferspeicher (WWB) 1 St Frischwassermodul ca. 665 m Heizungsleitungen 1 St. Heizungsverteiler 11 St Heizkörper ca. 645 m² Fußbodenheizung
Preis - 100%. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen
Neubau der Notleitstelle Bexbach - Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Gem. § 134 Abs. 1 S. 1 GWB sind Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vorab zu informieren. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der Fristen in den § 135 Absatz 2 Sätze 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
gemäß Formblatt Eignungsnachweise (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Der Auftraggeber behält sich vor, sofern zulässig, fehlende Unterlagen und Nachweise gemäß § 16a EU VOB/A nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 VgV und § 6e VOB/A-EU. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, vgl. Vergabeunterlagen), der Nachweis der Präqualifikation oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
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Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen
până la 2 nov. 2026, 10:00
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ZRF beabsichtigt derzeit den Neubau der Notleitstelle Bexbach. Hierzu wird die nachfolgenden Bauleistung ausgeschrieben. Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen beinhalten folgende Bauleistungen: Sanitäranlagen ca. 150 m Abwasserleitungen ca. 700 m Edelstahltrinkwasserleitungen 9 St. WC-Anlagen 1 St. WC-Anlage barrierefrei 2 St. Urinalanlagen 10 St. Waschtischanlagen 2 St. Duschanlagen 2 St. Ausgussbecken Heizungsanlagen 1 St. BHKW-Modul 1 St Luft-Abgas-System (BHKW) 1 St Gasbrennwertkessel 1 St Luft-Abgas-System (Gasbrennwertkesse) ca. 20 m Gasversorgungsleitung 1 St Energiepufferspeicher (WWB) 1 St Frischwassermodul ca. 665 m Heizungsleitungen 1 St. Heizungsverteiler 11 St Heizkörper ca. 645 m² Fußbodenheizung
45315000 — Lucrari de instalare de echipamente de incalzire si de alte echipamente electrice pentru cladiri
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Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ZRF beabsichtigt derzeit den Neubau der Notleitstelle Bexbach. Hierzu wird die nachfolgenden Bauleistung ausgeschrieben. Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen beinhalten folgende Bauleistungen:
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Der Auftraggeber behält sich vor, sofern zulässig, fehlende Unterlagen und Nachweise gemäß § 16a EU VOB/A nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.