Anunțul 737580-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de inginerie şi de măsurare – planungsbegleitende Vermessungsleistung SOW Km 14,5-33,2 este publicat de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, III B - Geodätische Referenzsysteme, Ingenieurgeodäsie - Gruppe III B 2 și este încadrat la codul CPV 71250000.
Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Missing info submission LOT
late-all
Procurement document id LOT
209254
Selection criterion description LOT
Es sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist und in den letzten 10 Jahren umgesetzt wurde, einzureichen. Als vergleichbar gewertet werden Referenzobjekte, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen: - Erfassung von Topografie im innerstädtischen Bereich und daraus Ableitung von dreidimensionalen Lage- und Höhenplänen und eines digitalen Geländemodells - mit einer Genauigkeit zur Eignung als planungsbegleitende Vermessung (Lage 10mm, Höhe 5mm) - Die Leistung des Referenzobjekts muss eigenverantwortlich im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein (d.h. nicht als Nachunternehmer). - Die Leistung muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Vorschriften und Regelwerke erbracht worden sein. Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung des Bieters mit Angabe der geforderten Genauigkeit, Vertragsverhältnis, Umfang der Leistung und Beifügung eines Planes sowie eines digitalen Geländemodells im CAD-Format zu führen. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Tenderer legal form LOT
true
Term performance LOT
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Loc de executare7
Place of performance
DE300 | DEU
Place of performance city LOT
Berlin
Place of performance city PROC
Berlin
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance subdiv LOT
DE300
Place of performance subdiv PROC
DE300
Rezultate, atribuiri și contracte5
Award criterion type LOT
price
Contract duration period LOT
WEEK
Contract nature
services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Organizații și puncte de contact23
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city revieworg LOT
Berlin
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub buyer
DE300
Organisation country sub revieworg LOT
DE300
Organisation country sub ted esen
DEA22
Organisation country ted esen
DEU
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-11-16+01:00
Deadline receipt request
2026-11-24T13:30:00+01:00
Deadline time LOT
09:00:00+01:00
Duration period unit LOT
WEEK
Duration period value LOT
20 | 22 | 26
Autoritate contractantă8
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
0204:11-1300000V01-71
Buyer internet address
https://www.berlin.de/sen/sbw/
Buyer legal type
ra
Buyer partname
Abteilung III - Geoinformation - Referat III B, Geodätische Referenzsysteme, Ingenieurgeodäsie - Gruppe III B 2 - Ingenieurgeodäsie
Buyer post code
10707
Buyer profile
https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Main activity
gen-pub
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-10-23T00:00:00+02:00
Procedure identifier
f2a81a7b-41a1-40f2-9c53-e3e5c578e43b
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Textul integral publicat de TEDextinde
Los 3
Vergabekammer des Landes Berlin
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Los 2
Los 1
Es sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist und in den letzten 10 Jahren umgesetzt wurde, einzureichen. Als vergleichbar gewertet werden Referenzobjekte, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen: - Erfassung von Topografie im innerstädtischen Bereich und daraus Ableitung von dreidimensionalen Lage- und Höhenplänen und eines digitalen Geländemodells - mit einer Genauigkeit zur Eignung als planungsbegleitende Vermessung (Lage 10mm, Höhe 5mm) - Die Leistung des Referenzobjekts muss eigenverantwortlich im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein (d.h. nicht als Nachunternehmer). - Die Leistung muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Vorschriften und Regelwerke erbracht worden sein. Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung des Bieters mit Angabe der geforderten Genauigkeit, Vertragsverhältnis, Umfang der Leistung und Beifügung eines Planes sowie eines digitalen Geländemodells im CAD-Format zu führen. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Das Land Berlin beabsichtigt, die Uferbefestigungen der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) km 14,45 -33,2 in Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Los 4
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Humboldthafen (km 14,5) bis Mühlendammschleuse (km 17,8) in Berlin – Mitte (Aufmaß von ca. 2.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 AVB-ING Berlin durch Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder einer Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise zusichert - für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR - für sonstige Schäden von mindestens 1.500.000 EUR vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Mühlendammschleuse (km 17,8) bis Elsenbrücke (km 22,0) in Berlin – Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg (Aufmaß von ca. 3.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, III B - Geodätische Referenzsysteme, Ingenieurgeodäsie - Gruppe III B 2
Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Die Projektleitung weist ein abgeschlossenes Studium und eine einschlägige Berufserfahrung von 3 Jahren durch eine Eigenerklärung vor. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Es ist ein Nachweis für die Qualifikation des, vom AN zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS99)“ einzureichen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Der Nachweis darf nicht älter sein als fünf Jahre. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Elsenbrücke (km 22,0) bis Britzer Verbindungskanal (km 26,5) in Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 11.500m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Britzer Verbindungskanal (km 26,5) bis Lange Brücke (km 33,2) in Berlin - Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 6.250m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
planungsbegleitende Vermessungsleistung SOW Km 14,5-33,2
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
01 ••• ••• 00
Abteilung III - Geoinformation - Referat III B, Geodätische Referenzsysteme, Ingenieurgeodäsie - Gruppe III B 2 - Ingenieurgeodäsie
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SenStadt, Abteilung III - Geoinformation - Referat III B - Geodätische Referenzsysteme, Ingenieurgeodäsie - Gruppe III B 2 - Ingenieurgeodäsie
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4
1
Los 1
până la 24 nov. 2026, 13:30
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Humboldthafen (km 14,5) bis Mühlendammschleuse (km 17,8) in Berlin – Mitte (Aufmaß von ca. 2.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
71250000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de masurare
Durată: 20 WEEK
2
Los 2
până la 24 nov. 2026, 13:30
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Mühlendammschleuse (km 17,8) bis Elsenbrücke (km 22,0) in Berlin – Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg (Aufmaß von ca. 3.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
71250000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de masurare
Durată: 22 WEEK
3
Los 3
până la 24 nov. 2026, 13:30
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Elsenbrücke (km 22,0) bis Britzer Verbindungskanal (km 26,5) in Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 11.500m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
71250000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de masurare
Durată: 26 WEEK
4
Los 4
până la 24 nov. 2026, 13:30
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Britzer Verbindungskanal (km 26,5) bis Lange Brücke (km 33,2) in Berlin - Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 6.250m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
71250000 — Servicii de arhitectura, de inginerie si de masurare
Durată: 22 WEEK
Detalii licitație
Descriere
Das Land Berlin beabsichtigt, die Uferbefestigungen der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) km 14,45 -33,2 in Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.