Anunțul 742788-2026 pentru Germania – Lucrări de arhitectură peisagistică a şoselelor şi autostrăzilor – Bau der Osttangente Stadt Ahlen, Bepflanzung Ausgleichsfläche este publicat de Stadt Ahlen, Der Bürgermeister și este încadrat la codul CPV 45112730.
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Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Auflistung der dem bietenden Unternehmen zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden Geräte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
Nachweise vergleichbarer durchgeführter Leistungen (Referenznachweise) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweise (Referenznachweise / Referenzbescheinigungen) über die Ausführung von mindestens drei Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
- Besondere Vertragsbedingungen (VVB 124) - Besondere Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW (513) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 215) - Ergänzungen Abfall (VVB 241) - Ergänzungen Datenverarbeitung (VVB 244) - Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 5, § 6f EU VOB/A
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.
Bepflanzung Ausgleichsfläche
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 4, § 6f EU VOB/A
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bezogen auf die zu vergebene Leistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Sofern keine Eintragungspflicht in der Handwerksrolle besteht, ist ein Nachweis der Eintragung / Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen bzw. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Niederlassungsmitgliedstaat)
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 bis 9, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gem. § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 8, 9, § 6f EU VOB/A
gem. § 123 Abs. 4, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 4, 5, § 6f EU VOB/A
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 7, § 6f EU VOB/A
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0DYHLBLJF3# a) Aufklärungsfragen / Bieterfragen und Kommunikation: Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber wird ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmodul auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen geführt. Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über neue Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. Als Service erhalten Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, in der Regel eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen. Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich. Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. b) Vergabeunterlagen: Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, informieren Sie sich bitte regelmäßig über den Vergabemarktplatz ob neue Informationen zur Verfügung stehen, s. Kommunikation, oben. Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version. c) Angebotsabgabe: Das Angebot ist ausschließlich mittels und auf Grundlage der Vergabeunterlagen in der neuesten zur Verfügung gestellten Version zu erstellen. Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben. Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar. Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. d) Mittel der Nachweisführung für Eignungsnachweise sowie auch der Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A: Der Nachweis kann geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Bei bestehender Präqualifikation ist die Präqualifizierungsnummer im Angebot anzugeben. 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. e) Vertragsbestandteil: - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), - die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Bestandteile des Vertrags. Soweit die Vergabeunterlagen auch - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) - oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.
Ca. 14.000 m2 Baugelände freimachen ca. 14.000 m2 Obrfläche auflockern und planieren ca. 140 St.. Quercus robur, Hochstamm, StU 16-18 liefern und pflanzen ca. 10 St. versch. Obstbäume, StU 12-14 liefern und pflanzen ca. 9.000 m2 Ansaat FLL RSM Regio herstellen 1 Jahr Fertigstellungpflege 3 Jahre Entwicklungspflege
mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Exemplarisch für alle Krankenkassen ist mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung der in Ihrem Betrieb am häufigsten besetzten Krankenkasse einzureichen. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, dürfen die Bescheinigungen max. ein Jahr alt sein.
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 6, § 6f EU VOB/A
VVB 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (EU) (ausgefüllt) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Hinweis: Die Abgabe ist nicht notwendig, wenn in Formblatt 213 angekreuzt wurde, dass alle Leistungen im eigenem Betrieb ausgeführt werden.
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWV, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 1, § 6f EU VOB/A
gem. § 123 Abs . 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
Bau der Osttangente Stadt Ahlen, Bepflanzung Ausgleichsfläche
Nachweis Zugelassene Garten und Landschaftsbaubetriebe sowie Forstbetriebe (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bezogen auf die zu vergebene Leistung Sofern keine Eintragungspflicht in der Handwerksrolle besteht, ist ein Nachweis der Eintragung / Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen bzw. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Niederlassungsmitgliedstaat)
Vergabekammer Westfalen
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 1, § 6f EU VOB/A
Stadt Ahlen, Der Bürgermeister
Bestimmungen der VOB/B
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, §§ 125, 126 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 3, § 6f EU VOB/A
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Die Bescheinigung müss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.
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Bau der Osttangente Stadt Ahlen, Bepflanzung Ausgleichsfläche
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Ca. 14.000 m2 Baugelände freimachen ca. 14.000 m2 Obrfläche auflockern und planieren ca. 140 St.. Quercus robur, Hochstamm, StU 16-18 liefern und pflanzen ca. 10 St. versch. Obstbäume, StU 12-14 liefern und pflanzen ca. 9.000 m2 Ansaat FLL RSM Regio herstellen 1 Jahr Fertigstellungpflege 3 Jahre Entwicklungspflege
45112730 — Lucrari de arhitectura peisagistica a soselelor si autostrazilor
Detalii licitație
Descriere
Bepflanzung Ausgleichsfläche
Căutări relevante pentru 742788-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gem. § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
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Selection criterion description LOT
Nachweis Zugelassene Garten und Landschaftsbaubetriebe sowie Forstbetriebe (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bezogen auf die zu vergebene Leistung Sofern keine Eintragungspflicht in der Handwerksrolle besteht, ist ein Nachweis der Eintragung / Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen bzw. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Niederlassungsmitgliedstaat)
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0DYHLBLJF3# a) Aufklärungsfragen / Bieterfragen und Kommunikation: Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber wird ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmodul auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen geführt. Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über neue Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. Als Service erhalten Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, in der Regel eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen. Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich. Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. b) Vergabeunterlagen: Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, informieren Sie sich bitte regelmäßig über den Vergabemarktplatz ob neue Informationen zur Verfügung stehen, s. Kommunikation, oben. Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version. c) Angebotsabgabe: Das Angebot ist ausschließlich mittels und auf Grundlage der Vergabeunterlagen in der neuesten zur Verfügung gestellten Version zu erstellen. Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben. Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar. Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. d) Mittel der Nachweisführung für Eignungsnachweise sowie auch der Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A: Der Nachweis kann geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Bei bestehender Präqualifikation ist die Präqualifizierungsnummer im Angebot anzugeben. 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. e) Vertragsbestandteil: - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), - die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Bestandteile des Vertrags. Soweit die Vergabeunterlagen auch - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) - oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Catre Stadt Ahlen, Der Bürgermeister
Referitor la anunt nr. 742788-2026 - Germania – Lucrări de arhitectură peisagistică a şoselelor şi autostrăzilor – Bau der Osttangente Stadt Ahlen, Bepflanzung Ausgleichsfläche
Buna ziua
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