Anunțul 751128-2026 pentru Germania – Sârmă şi cabluri izolate – 20kV-Kabel, Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel, TP01716 - 30029450 este publicat de Mainzer Netze GmbH și este încadrat la codul CPV 31300000.
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Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung die geforderten Angebotsunterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes ein. Die Angebote sind in der hierfür vorgeschriebenen Form elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
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LOT-0000
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cor-buy
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Ergänzung der Preisgleitklausel in den Dokumenten: - 01_Bewerbungsbedingungen BWB - 04_TP 1716 Vorhabenbeschreibung Kabelbeschaffung - 05_Angebotsdeckblatt_30029450 Ergänzung der Lieferbedingungen in Dokument 04_TP 1716 Vorhabenbeschreibung Kabelbeschaffung. Anpassung der Angaben in Feld BT-75 zur Sicherheitsleistung.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis gemäß Angebotsdeckblatt (Dokument 05).
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
100.00
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
price
Contract duration end date LOT
2027-06-25+02:00
Contract duration start date LOT
2027-05-03+02:00
Contract nature
supplies
Contract nature main LOT
Termene și durate1
Deadline receipt request
2026-11-23T14:00:00+01:00
Autoritate contractantă3
Buyer identifier
DE 243 365 202
Buyer post code
55118
Main activity
electricity
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE preferred publication date
2026-10-27T00:00:00+01:00
Procedure identifier
d84049bb-021b-44f0-8bb7-3d10e2dd1a4d
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis gemäß Angebotsdeckblatt (Dokument 05).
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) erforderlich. Zudem wir zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu. Die Sicherheitsleistung ist durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Bürgschaft ist in deutscher Sprache vorzulegen. Für die Bürgschaft gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Ansprüche aus der Bürgschaft ist Deutschland.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ergänzung der Preisgleitklausel in den Dokumenten: - 01_Bewerbungsbedingungen BWB - 04_TP 1716 Vorhabenbeschreibung Kabelbeschaffung - 05_Angebotsdeckblatt_30029450 Ergänzung der Lieferbedingungen in Dokument 04_TP 1716 Vorhabenbeschreibung Kabelbeschaffung. Anpassung der Angaben in Feld BT-75 zur Sicherheitsleistung.
Für die Baumaßnahme hinter dem Projekt "TP 1716 KAS - Vorgezogener Anschluss" werden kommenden Sommer (2027) für einen Kundenanschluss voraussichtlich 4 Mittelspannungskabel-systeme mit einem Querschnitt von 500mm² (Aluminium) und einer ungefähren Gesamtlänge von 16.800 m benötigt. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Lieferung eines Mittelspannungskabels 20kV für einen Netzanschluss in der Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel für die Mainzer Netze GmbH Projektnummer 1000-TP-01716
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Preis
Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage
Einreichung/Anerkennung der folgenden Dokumente: 02 Anlagen Eignungsnachweis 03 LTTG Mustererklärung 05 Angebotsdeckblatt 06 Bietererklärung zur Angebotsabgabe Herstellerdatenblatt
Mainzer Netze GmbH
20kV-Kabel, Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel, TP01716 - 30029450
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung die geforderten Angebotsunterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes ein. Die Angebote sind in der hierfür vorgeschriebenen Form elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
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Für die Baumaßnahme hinter dem Projekt "TP 1716 KAS - Vorgezogener Anschluss" werden kommenden Sommer (2027) für einen Kundenanschluss voraussichtlich 4 Mittelspannungskabel-systeme mit einem Querschnitt von 500mm² (Aluminium) und einer ungefähren Gesamtlänge von 16.800 m benötigt. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
31300000 — Sarma si cabluri izolate
Detalii licitație
Descriere
Lieferung eines Mittelspannungskabels 20kV für einen Netzanschluss in der Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel für die Mainzer Netze GmbH Projektnummer 1000-TP-01716
Căutări relevante pentru 751128-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) erforderlich. Zudem wir zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu. Die Sicherheitsleistung ist durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Bürgschaft ist in deutscher Sprache vorzulegen. Für die Bürgschaft gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Ansprüche aus der Bürgschaft ist Deutschland.
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Missing info submission description LOT
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).