Anunțul 544105-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură pentru spaţii exterioare – Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung este publicat de Stadt Stadtbergen și este încadrat la codul CPV 71222000.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben. - - -Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z.B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.
Description LOT
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. - - -Die Außenanlagen des OGTS-Standortes müssen funktional, gestalterisch und technisch neu strukturiert werden. Die Planung umfasst insbesondere die Neuordnung, Umgestaltung und Herstellung der unbefestigten und befestigten Außenflächen. Neben Zuwegungen, Aufenthalts- und Terrassenbereichen, zählen hierzu auch PKW-Parkplätze und Fahrradabstellflächen. Laut Stellplatzsatzung sind je 30 Kinder ein PKW-Stellplatz sowie 5 Fahrradstellplätze je Gruppe notwendig. Im Zuge des Neubaus der OGTS kann auch die Anpassung bzw. Planung der Feuerwehrzufahrt notwendig werden. Ziel der Neugestaltung des Pausen- und Schulhofs ist die Schaffung einer funktionalen, sicheren, barrierearmen und altersgerechten Freianlage mit angemessenen Aufenthalts-, Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsbereichen. Vorhandene Spielgeräte und Ausstattungselemente sind hinsichtlich ihres Zustands, ihrer weiteren Nutzbarkeit zu bewerten und ihre Einbindung in das neue Freianlagenkonzept zu prüfen. Abhängig vom Planungsergebnis sind Spielgeräte und sonstige Ausstattungselemente zurückzubauen, umzusetzen, umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Bei der Planung der Freianlagen ist auch die Oberflächenentwässerung mit zu berücksichtigen. Bestehende Entwässerungseinrichtungen, wie z. B. Rinnen und Versickerungsanlagen, sind hinsichtlich ihrer Lage, Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu untersuchen und ggf. umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Außenanlagen sollen wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. - - -Alle relevanten Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. - - - Dieses Projekt wird nach Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. - - - Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Mitte November 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende August 2028 und die Inbetriebnahme zum Schulbeginn Anfang September 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss voraussichtlich bis Ende Dezember 2028 erfolgen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - - - Die Angebotsfrist der 2. Stufe wird verkürzt werden, aber mindestens 15 Kalendertage betragen.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
not-allowed
No negocaition necessary LOT
true
Option description LOT
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: - - -Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. - - -Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Place performance street LOT
Sonnenstraße 7
Procurement document id LOT
328353
Renewal description LOT
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). - - -Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn weitere Bauabschnitte zur Umsetzung kommen oder Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Renewal maximum LOT
3
Requirement stage LOT
t-requ
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Security clearance LOT
true
Selection criteria second stage invite LOT
true | true | true | true | true
Selection criterion description LOT
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328353Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 80.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. -----Bei den Eignungskriterien werden von der Vergabeplattform automatische Direktlinks zur "Eigenerklärung" hinterlegt. Diese können derzeit technisch nicht entfernt werden, sind aber für dieses Verfahren nicht zutreffend und nicht zu verwenden. Der einzureichende Teilnahmeantrag zu den Eignungskriterien wird mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.
---- a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).---- b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. ---- c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. ---- d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. ---- e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, - der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. ---- f) In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) sind Bieterfragen ausschließlich elektronisch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsphase über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen.---- g) Die Bindefrist an das Angebot beträgt 90 Tage ab Angebotssubmission.
Loc de executare9
Place of performance
DE276 | DEU | DE276 | DEU
Place of performance city LOT
Stadtbergen
Place of performance city PROC
Stadtbergen
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
86391
Place of performance post code PROC
86391
Place of performance subdiv LOT
DE276
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Award criterion name LOT
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)
Award criterion number LOT
35 | 35 | 30
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | price
Contract duration end date LOT
2028-12-31+01:00
Contract duration start date LOT
2026-11-09+01:00
Contract nature
services | services
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-03T09:00:00+02:00
Deadline receipt request date LOT
2026-09-03+02:00
Deadline receipt request time LOT
09:00:00+02:00
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
a16bb7e5-1801-44a6-8009-3b51a9b5bb00
NOTICE preferred publication date
2026-08-04T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de arhitectură pentru spaţii exterioare – Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Verö entlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Date de contact publicate în TED
15
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Textul integral publicat de TEDextinde
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien B1 bis B4)
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). - - -Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn weitere Bauabschnitte zur Umsetzung kommen oder Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
C) Honorar
Meixner-Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH
---- a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; ---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;---- i) Erklärung Bezug Russland;---- j) Erklärung Masernschutz;
a) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualikation eines GF oder einer FK gemäß § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mindestens 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" oder vergleichbar gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum und ggf. einer Eintragung in die Architektenkammer. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder "Dipl.-Ing. Landespflege" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. - - -b) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter a) Relevante Bildungs- und Berufsqualikation] im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Verö entlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328353Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 80.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. -----Bei den Eignungskriterien werden von der Vergabeplattform automatische Direktlinks zur "Eigenerklärung" hinterlegt. Diese können derzeit technisch nicht entfernt werden, sind aber für dieses Verfahren nicht zutreffend und nicht zu verwenden. Der einzureichende Teilnahmeantrag zu den Eignungskriterien wird mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. - - -Die Außenanlagen des OGTS-Standortes müssen funktional, gestalterisch und technisch neu strukturiert werden. Die Planung umfasst insbesondere die Neuordnung, Umgestaltung und Herstellung der unbefestigten und befestigten Außenflächen. Neben Zuwegungen, Aufenthalts- und Terrassenbereichen, zählen hierzu auch PKW-Parkplätze und Fahrradabstellflächen. Laut Stellplatzsatzung sind je 30 Kinder ein PKW-Stellplatz sowie 5 Fahrradstellplätze je Gruppe notwendig. Im Zuge des Neubaus der OGTS kann auch die Anpassung bzw. Planung der Feuerwehrzufahrt notwendig werden. Ziel der Neugestaltung des Pausen- und Schulhofs ist die Schaffung einer funktionalen, sicheren, barrierearmen und altersgerechten Freianlage mit angemessenen Aufenthalts-, Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsbereichen. Vorhandene Spielgeräte und Ausstattungselemente sind hinsichtlich ihres Zustands, ihrer weiteren Nutzbarkeit zu bewerten und ihre Einbindung in das neue Freianlagenkonzept zu prüfen. Abhängig vom Planungsergebnis sind Spielgeräte und sonstige Ausstattungselemente zurückzubauen, umzusetzen, umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Bei der Planung der Freianlagen ist auch die Oberflächenentwässerung mit zu berücksichtigen. Bestehende Entwässerungseinrichtungen, wie z. B. Rinnen und Versickerungsanlagen, sind hinsichtlich ihrer Lage, Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu untersuchen und ggf. umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Außenanlagen sollen wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. - - -Alle relevanten Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. - - - Dieses Projekt wird nach Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. - - - Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Mitte November 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende August 2028 und die Inbetriebnahme zum Schulbeginn Anfang September 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss voraussichtlich bis Ende Dezember 2028 erfolgen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - - - Die Angebotsfrist der 2. Stufe wird verkürzt werden, aber mindestens 15 Kalendertage betragen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben. - - -Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z.B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Die Wertung erfolgt nach der in den Bescha ungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Stadt Stadtbergen
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen. Es soll eine neue OGTS für bis zu ca. 200 Kinder entstehen.
---- a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).---- b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. ---- c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. ---- d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. ---- e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, - der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. ---- f) In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) sind Bieterfragen ausschließlich elektronisch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsphase über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen.---- g) Die Bindefrist an das Angebot beträgt 90 Tage ab Angebotssubmission.
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.08.2018-31.07.2026 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - - -Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: -- Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 350.000 €), -- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), -- Freianlagenplanung von Außenspielächen für Kinder von 6-11 Jahren (falls ja: volle Punktzahl), -- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - -Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: -- Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 250.000 €), -- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), -- Freianlagenplanung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl), -- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - -Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für: -- Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers (falls ja: volle Punktzahl) -- Mitwirkung bei der Beschaung von öffentlichen Fördermitteln; Benennung des Förderprojekts (falls ja: volle Punktzahl) -- Planung und Ausführung von PKW- und Fahrradstellplätzen (falls ja: volle Punktzahl) -- Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikums-/Schülerverkehr (falls ja: volle Punktzahl) -- Berücksichtigung eines vorhandenen Baumbestands (falls ja: volle Punktzahl) -- Wiederverwendung vorhandener Spielgeräte bei der Neugestaltung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl) -- Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) für Außenspielächen o.ä. (falls ja: volle Punktzahl) - - - - - - - -Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. - - -Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. - - -Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien" und "Auswahlkriterien". -------Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. -------Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. - - - Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bestehen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung folgende zulässige Gestaltungsvarianten: a) Die Bewerbergemeinschaft schließt eine eigenständige, projektbezogene Haftpflichtversicherung (Projekt-Haftpflichtversicherung) ab, welche sämtliche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erbrachten Leistungen mit den oben genannten Konditionen abdeckt. b) Beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügen jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung, die ausdrücklich auch die Mithaftung im Rahmen einer ARGE umfasst und die oben genannten Konditionen erfüllt. c) Mindestens eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die die Mithaftung im Rahmen einer ARGE ausdrücklich einschließt und die oben genannten Konditionen erfüllt. Nicht ausreichend und daher unzulässig ist es, wenn beide Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwar jeweils über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, diese jedoch keine Deckung für die Mithaftung im Rahmen einer ARGE vorsehen.
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Erklärung des Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der technisch festangestellten Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1,5 technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. - - -Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gemäß § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: - - -Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 38 HOAI 2021 - - -Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. - - -Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
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150/2026
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. - - -Die Außenanlagen des OGTS-Standortes müssen funktional, gestalterisch und technisch neu strukturiert werden. Die Planung umfasst insbesondere die Neuordnung, Umgestaltung und Herstellung der unbefestigten und befestigten Außenflächen. Neben Zuwegungen, Aufenthalts- und Terrassenbereichen, zählen hierzu auch PKW-Parkplätze und Fahrradabstellflächen. Laut Stellplatzsatzung sind je 30 Kinder ein PKW-Stellplatz sowie 5 Fahrradstellplätze je Gruppe notwendig. Im Zuge des Neubaus der OGTS kann auch die Anpassung bzw. Planung der Feuerwehrzufahrt notwendig werden. Ziel der Neugestaltung des Pausen- und Schulhofs ist die Schaffung einer funktionalen, sicheren, barrierearmen und altersgerechten Freianlage mit angemessenen Aufenthalts-, Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsbereichen. Vorhandene Spielgeräte und Ausstattungselemente sind hinsichtlich ihres Zustands, ihrer weiteren Nutzbarkeit zu bewerten und ihre Einbindung in das neue Freianlagenkonzept zu prüfen. Abhängig vom Planungsergebnis sind Spielgeräte und sonstige Ausstattungselemente zurückzubauen, umzusetzen, umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Bei der Planung der Freianlagen ist auch die Oberflächenentwässerung mit zu berücksichtigen. Bestehende Entwässerungseinrichtungen, wie z. B. Rinnen und Versickerungsanlagen, sind hinsichtlich ihrer Lage, Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu untersuchen und ggf. umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Außenanlagen sollen wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. - - -Alle relevanten Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. - - - Dieses Projekt wird nach Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. - - - Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Mitte November 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende August 2028 und die Inbetriebnahme zum Schulbeginn Anfang September 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss voraussichtlich bis Ende Dezember 2028 erfolgen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - - - Die Angebotsfrist der 2. Stufe wird verkürzt werden, aber mindestens 15 Kalendertage betragen.
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Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen. Es soll eine neue OGTS für bis zu ca. 200 Kinder entstehen.
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Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen. Es soll eine neue OGTS für bis zu ca. 200 Kinder entstehen.
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---- a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; ---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;---- i) Erklärung Bezug Russland;---- j) Erklärung Masernschutz;