Anunțul 544460-2026 pentru Germania – Lucrări de demolare de clădiri şi de terasament – 3240 Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung este publicat de Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin și este încadrat la codul CPV 45110000.
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Totalabriss eines Verbindungsbaus ca.700m3 aus UG, EG Steildach, Abriss Steildach des Altbau, Schadstoffsanierung PAK, KMF, AZ. Abfuhr und Entsorgung der Abbruchstoffe. Abbruch des Dachstuhls auf dem Altbau.
Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Eignung in den Vergabeunterlagen auf seine Eintragung im PQ/ULV hinweist, können nur die dort hinterlegten Referenzen und Referenzen, die dem Angebot beigefügt werden, berücksichtigt werden.
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Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Besondere Vertragsbedingungen (V214.HF), Vertragsbedingungen nach dem BerlAVG
Title LOT
3240 Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
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Zentrale Vergabestelle
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Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
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Alte informații publicate25
Additional classification PROC
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Additional info PROC
1. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen 2. Bieter haben zu beachten, dass auf diesen Auftrag Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland anzuwenden ist.
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Deadline
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Description PROC
Totalabriss eines Verbindungsbaus ca.700m3 aus UG, EG Steildach, Abriss Steildach des Altbau, Schadstoffsanierung PAK, KMF, AZ. Abfuhr und Entsorgung der Abbruchstoffe. Abbruch des Dachstuhls auf dem Altbau.
Dispatch date
Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
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Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
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NOTICE preferred publication date
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NOTICE title
Germania – Lucrări de demolare de clădiri şi de terasament – 3240 Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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28
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Vergabekammer des Landes Berlin
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 1 EU VOB/A
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (vgl. Formblatt V 124.H F). Der Auftraggeber wird eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister und der Finanzsanktionsliste vornehmen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die dafür erforderlichen Angaben zu machen.
Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren bereits bereits drei vergleichbare Leistungen (Gewerk und Umfang der Leistung entsprechend Leistungsverzeichnis) ausgeführt wurden. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher. Die Hinweise im Formblatt V 2111 EU HF sind zu beachten.
entsprechend Eigenerklärung V 124. HF
100%
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro netto (vgl. Formblatt V 124.HF). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt V 124.H F). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 4 EU VOB/A
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 EU VOB/A i.V.m. § 261, §§ 89c i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 5 und 6 EU VOB/A
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A
Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Eignung in den Vergabeunterlagen auf seine Eintragung im PQ/ULV hinweist, können nur die dort hinterlegten Referenzen und Referenzen, die dem Angebot beigefügt werden, berücksichtigt werden.
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls zutreffend Angabe, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und Erklärung, dass der Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird (vgl. Formblatt V 124.H F) Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 EU VOB/A i.V.m. §§ 263, 264 StGB
Totalabriss eines Verbindungsbaus ca.700m3 aus UG, EG Steildach, Abriss Steildach des Altbau, Schadstoffsanierung PAK, KMF, AZ. Abfuhr und Entsorgung der Abbruchstoffe. Abbruch des Dachstuhls auf dem Altbau.
Besondere Vertragsbedingungen (V214.HF), Vertragsbedingungen nach dem BerlAVG
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF gem. § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 129, 129b StGB
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 129, 129b StGB
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF,gem. § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 EU VOB/A
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A
1. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen 2. Bieter haben zu beachten, dass auf diesen Auftrag Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland anzuwenden ist.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Verstoß gegen § 108f StGB, Verstoß gegen Arbeitnehmerentsendegesetz, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 EU VOB/A i.V.m. §§ 263, 264 StGB, § 124 GWB Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 AEntG; Verstoß gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 124 GWB Abs. 2 i.V.m.§ 21 Abs. 1 SchwarArbG; Verstoß gegen Mindestlohngesetz, gem. § 124 GWB Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 1 MiLoG; Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz, gem. § 124 GWB Abs. 2 i.V.m. § 98c Abs. 1 AufenthG Verstoß gegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, gem. § 124 GWB Abs. 2 i.V.m.§ 22 Abs. 1LkSG
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU VOB/A
3240 Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 9 EU VOB/A i.V.m. §§ 299, 299a und b, § 108e, §§ 333 und 334 i.V.m. § 335a StGB sowie Art. 2 des § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
entsprechend. Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 7 EU VOB/A
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i.V.m. §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 6 Nr. 6 EU VOB/A
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Totalabriss eines Verbindungsbaus ca.700m3 aus UG, EG Steildach, Abriss Steildach des Altbau, Schadstoffsanierung PAK, KMF, AZ. Abfuhr und Entsorgung der Abbruchstoffe. Abbruch des Dachstuhls auf dem Altbau.
45110000 — Lucrari de pregatire a santierului
Detalii licitație
Descriere
Totalabriss eines Verbindungsbaus ca.700m3 aus UG, EG Steildach, Abriss Steildach des Altbau, Schadstoffsanierung PAK, KMF, AZ. Abfuhr und Entsorgung der Abbruchstoffe. Abbruch des Dachstuhls auf dem Altbau.
Căutări relevante pentru 544460-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
entsprechend Eigenerklärung V 124.HF, gem. § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 9 EU VOB/A i.V.m. §§ 299, 299a und b, § 108e, §§ 333 und 334 i.V.m. § 335a StGB sowie Art. 2 des § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung