Anunțul 558560-2026 pentru Germania – Echipament de transport şi produse auxiliare pentru transport – TD 2026.16 este publicat de Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle și este încadrat la codul CPV 34000000.
Sinteză HarveyAI
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Für das Fahrzeug / Maschine / Gerät sind u. a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen = Vertragsunterlagen: > Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes; GUV-V; GUV-VD19; GUV-VD36/ Unfallverhütungsvorschriften > DIN 30701 Kommunalfahrzeuge; DIN 30710 Kennzeichnung von Kommunalfahrzeugen
in Abstimmung mit den Technischen Diensten der Stadt Pforzheim
Title LOT
TD 2026.16
Variant allowed LOT
not-allowed
Organizații și puncte de contact53
Organisation city buyer
Pforzheim
Organisation city reviewinfo LOT
Pforzheim
Organisation city revieworg LOT
Karlsruhe
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
Pforzheim
Organisation contact point buyer
Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation contact point tender receip LOT
Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation country buyer
DEU
Autoritate contractantă13
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Pforzheim
Buyer contact point
Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE129
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
08231000-A8587-36
Buyer internet address
https://www.pforzheim.de
Buyer legal type
la
Buyer name
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Loc de executare9
Place of performance
DE129 | DEU | DE129 | DEU
Place of performance city LOT
Pforzheim
Place of performance city PROC
Pforzheim
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
75175
Place of performance post code PROC
75175
Place of performance subdiv LOT
DE129
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Preis
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
100.00
Award criterion number weight LOT
per-exa
Award criterion type LOT
price
Contract duration period LOT
72
Contract nature
supplies | supplies
Contract nature main LOT
supplies
Contract nature main PROC
supplies
Alte informații publicate24
Acquiring cpb buyer
false
Additional info PROC
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 07.09.2026, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Termene și durate5
Deadline receipt request
2026-09-14T10:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-14+02:00
Deadline receipt tender time LOT
10:00:00+02:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
72
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
53f36785-ba72-42b8-888d-2ba55c7c285c
NOTICE preferred publication date
2026-08-11T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Echipament de transport şi produse auxiliare pentru transport – TD 2026.16
NOTICE type
cn-standard
NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
34000000 | 34000000
Main classification LOT
34000000
Main classification PROC
34000000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Date de contact publicate în TED
17
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Lieferung von einem Geräteträger Unimog U 430 (Leasing)
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
TD 2026.16
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 07.09.2026, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige Anbieter vergeben. Maßstab ist die Zertifizierung des Anbieters nach DIN ISO 9000ff. Die Zertifizierung kann bei unbekannten Anbietern durch das Fachamt angefordert werden
-
Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Preis
in Abstimmung mit den Technischen Diensten der Stadt Pforzheim
Für das Fahrzeug / Maschine / Gerät sind u. a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen = Vertragsunterlagen: > Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes; GUV-V; GUV-VD19; GUV-VD36/ Unfallverhütungsvorschriften > DIN 30701 Kommunalfahrzeuge; DIN 30710 Kennzeichnung von Kommunalfahrzeugen
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
01
[telefon eliminat]
exg-mis-sanction
2026-09-14+02:00
TenderDoc
allowed
none
154/2026
exg-mis-prep-confl
08:53:54+02:00
exg-mis-distortion
exg-sitn-other
supplies
price
gen-pub
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16
T:07231390
[telefon eliminat]
late-all
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per-exa
2
exg-mis-bre-soc-law
2026-08-11+02:00
exg-crim-fraud
non-restricted-document
100.00
eforms-sdk-1.13
exg-sitn-insolvency
Neues Rathaus, Marktplatz 1
slc-abil-mgmt-qual
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10:00:00+02:00
exg-mis-partic-confl
not-requ
Kapellenstraße 17
exg-mis-bre-lab-law
Marktplatz 1
la
2.3
Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
ted-esen
open
exg-crim-part
slc-abil-qual-inst
[telefon eliminat]
[email eliminat]
cn-standard
2026-08-12+02:00
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53119
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no
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DEA22
ORG-7006
Loturi TED
1
LOT-0000
TD 2026.16
până la 14 sept. 2026, 10:00
Lieferung von einem Geräteträger Unimog U 430 (Leasing)
34000000 — Echipament de transport si produse auxiliare pentru transport
Durată: 72 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Lieferung von einem Geräteträger Unimog U 430 (Leasing)
Căutări relevante pentru 558560-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.