- Additional classification LOT
- 71300000 | 71318000 | 71322000
- Additional classification type LOT
- cpv | cpv | cpv
- Additional information LOT
- #Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit den Vergabeunterlagen werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Verkehrszählung und Auswertung der Verkehrsteilnehmer für den Zeitraum 24.-30.06.2025 - Machbarkeitsstudie - Beziehung zu Schutzgebieten des Naturschutzes Hauptverkehrsstraße, d.h. der Bau soll sich zügig vollziehen (Str. wird komplett geschlossen, es wird eine weitläufige Umfahrung geben), Erreichbarkeit der Baustelle ist generell problematisch, v.a. bergauf, mehrere Lkws nebeneinander können die Straße nicht passieren, die Streckenführung der Straße ist nicht einfach, innovative Lösungsansätze wären hier gerne gesehen
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- Description LOT
- Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.
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- DEU
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- https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYMQ1Z/documents
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- Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.
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- Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: - Stufe 1: Lph. 1-2 - Stufe 2: Lph. 3-4 - Stufe 3: Lph. 5-7 (bei TWP: 5-6) - Stufe 4: Lph. 8-9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Das Honorar ist für alle Stufen anzubieten, auch bezüglich der Wertung der Zuschlagskriterien werden alle Stufen berücksichtigt.
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- Selection criterion description LOT
- Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen. Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten. Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig. Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV. Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben. Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen. Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.
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- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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